Timi hat geschrieben:Beim einen, (KABA-Gilgen) sind wir bis vor Bundesgericht gegangen und haben leider verloren.
Was hat das ganze gekostet?
Ein Nachbar will sich ebenfalls mit einem Handybetreiber anlegen und sammelte Unterschriften. Der Erfolg sehe ich weniger was zu bewirken. Die Unterzeichner werden solidarisch die Kosten aufteilen müssen.
So um die Fr. 8'000 Total.
Unterdessen haben sich alle Gerichtsinstanzen gegen die Betroffenen verschworen und wollen die nicht enden wollende Einsprecherei mit stark überhöhten Gebühren und überrissenen Kostennoten der Mobilfunkanwälte zum Erliegen bringen.
Heute muss man für einen Bundesgerichtsfall mit total 14'000.- Franken rechnen, wenn man verliert. Dies ohne eigene Anwaltskosten. Die Anwälte der Mobilfunker verstehen von Mobilfunk auch nicht gerade viel, und von Medizin schon einmal gar nichts. So dass man als Laien-Beschwerdeführer/In ohne eigenen Anwalt bis zum Bundesgericht gelangen kann. Das sieht unsere Bundesverfassung sogar ausdrücklich vor.
Ist in Form eines Projektes für einen Mobilfunkmast Gefahr im Anzug, heisst es, sich sofort Verbündete suchen, damit man sich die Kosten teilen kann. 14'000 aufgeteilt auf 140 macht noch gerade 100 Franken pro Nase.
Das ist tragbar.
Auf unserer Haupseite steht zu oberst die im April 08 aktualisierte Mustereinsprache. Siehe
http://www.gigaherz.ch/1199
Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter.
Telefon Nr. der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch 031 731 04 31
Hans-U. Jakob
[quote="Timi"][quote]Beim einen, (KABA-Gilgen) sind wir bis vor Bundesgericht gegangen und haben leider verloren.[/quote]
Was hat das ganze gekostet?
Ein Nachbar will sich ebenfalls mit einem Handybetreiber anlegen und sammelte Unterschriften. Der Erfolg sehe ich weniger was zu bewirken. Die Unterzeichner werden solidarisch die Kosten aufteilen müssen.[/quote]
So um die Fr. 8'000 Total.
Unterdessen haben sich alle Gerichtsinstanzen gegen die Betroffenen verschworen und wollen die nicht enden wollende Einsprecherei mit stark überhöhten Gebühren und überrissenen Kostennoten der Mobilfunkanwälte zum Erliegen bringen.
Heute muss man für einen Bundesgerichtsfall mit total 14'000.- Franken rechnen, wenn man verliert. Dies ohne eigene Anwaltskosten. Die Anwälte der Mobilfunker verstehen von Mobilfunk auch nicht gerade viel, und von Medizin schon einmal gar nichts. So dass man als Laien-Beschwerdeführer/In ohne eigenen Anwalt bis zum Bundesgericht gelangen kann. Das sieht unsere Bundesverfassung sogar ausdrücklich vor.
Ist in Form eines Projektes für einen Mobilfunkmast Gefahr im Anzug, heisst es, sich sofort Verbündete suchen, damit man sich die Kosten teilen kann. 14'000 aufgeteilt auf 140 macht noch gerade 100 Franken pro Nase.
Das ist tragbar.
Auf unserer Haupseite steht zu oberst die im April 08 aktualisierte Mustereinsprache. Siehe http://www.gigaherz.ch/1199
Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter.
Telefon Nr. der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch 031 731 04 31
Hans-U. Jakob