Die an Amtsmissbrauch grenzenden Dreistigkeiten der Baudirektorin Barbara Egger und des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber waren nun selbst den sonst durchwegs mobilfunkfreundlich gesinnten Bundesrichtern zu viel.
Happige Vorwürfe:
Im Fall der geplanten, als überdimensionierter Kamin getarnten Mobilfunkantenne auf der ehemaligen Postgarage an der Thunstrasse in Schwarzenburg, warf das Bundesgericht den Vorinstanzen überspitzten Formalismus, Widerhandlung gegen Treu und Glauben sowie Verweigerung des rechtlichen Gehörs und formalistische Rechtsverweigerung vor.
Die bisherigen Entscheide von Baudirektion und Verwaltungsgericht werden aufgehoben und das Verfahren muss von Grund auf neu aufgerollt werden.
Siehe http://www.gigaherz.ch/1309
Hans-U. Jakob
Baudirektorin des Kantons Bern muss auf die Ehrenrunde
-
Hans-U. Jakob
- Beiträge: 1325
- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Baudirektorin des Kantons Bern muss auf die Ehrenrunde
Zuletzt geändert von Hans-U. Jakob am 2. Mai 2008 08:22, insgesamt 3-mal geändert.
-
Silvia
-
Hans-U. Jakob
- Beiträge: 1325
- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Das Urteil 1C_442/2007 wurde unter http://www.bger.ch (Bundesgericht CH) noch nicht publiziert. Ob und wann das der Fall sein wird, steht in den Sternen.nokia_96 hat geschrieben:Wo ist der Link um das orginal Urteil selbst duruchzulesen und zu beurteilen?
Wer ein berechtigtes Interesse daran hat kann mir eine identifizierbare FAX-Nummer mit Name und Adresse angeben und erhält das 10-Seitige Urteil
gerne gratis zugestellt.
Halunkenorganisationen und Schurkenkonzerne werden jedoch nicht bedient.
Ich habe Besseres zu tun.
Hans-U. Jakob FAX 031 731 28 54 oder prevotec(AT)bluewin.ch
-
Hans-U. Jakob
- Beiträge: 1325
- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Sie sind aber nicht besonders begabt im Distanzen schätzen. Macht gar nichts. Dann sollten Sie sich vielleicht einmal die Sendeleistungen der 5 Standorte anschauen.Silvia hat geschrieben:Das geht auch nicht nur 100 m von Ihnen eine Antenne zu erstellen. Warum haben Sie nicht alle in Schwarzenburg verhindert? Auf der Karte sind 5 Senderstandorte in unmittelbarer Nähe
3 sind unter 6WATT ERP bei Möglichkeiten von bis zu 9000Watt ERP.
Bleiben also noch 2 Standorte. Beim einen, (KABA-Gilgen) sind wir bis vor Bundesgericht gegangen und haben leider verloren. Beim Zweiten (LANDI) konnten wir die Hochrüstung auf UMTS und die Okkupation durch einen weiteren Betreiber verhindern. Dank einem zur Vernunft gekommenen Grundstückbesitzer.
Uebrigens einer der 3 angeblich unter 6Watt läuft immer noch illegal. Das heisst ohne Baubewilligung weil er zeitweise weit mehr als 6Watt ERP herauslässt. Stellen Sie sich vor, wir können das sogar messen und zurückverfogen. Gehört Orange. Gut dass Sie mich daran erinnern. Muss dringend Nachschau halten, wo unser Strafantrag stecken geblieben ist.
Und was haben Sie, Silvia, an Leistungen vorzuweisen?
Hans-U. Jakob
-
Timi
Was hat das ganze gekostet?Beim einen, (KABA-Gilgen) sind wir bis vor Bundesgericht gegangen und haben leider verloren.
Ein Nachbar will sich ebenfalls mit einem Handybetreiber anlegen und sammelte Unterschriften. Der Erfolg sehe ich weniger was zu bewirken. Die Unterzeichner werden solidarisch die Kosten aufteilen müssen.
-
Hans-U. Jakob
- Beiträge: 1325
- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
So um die Fr. 8'000 Total.Timi hat geschrieben:Was hat das ganze gekostet?Beim einen, (KABA-Gilgen) sind wir bis vor Bundesgericht gegangen und haben leider verloren.
Ein Nachbar will sich ebenfalls mit einem Handybetreiber anlegen und sammelte Unterschriften. Der Erfolg sehe ich weniger was zu bewirken. Die Unterzeichner werden solidarisch die Kosten aufteilen müssen.
Unterdessen haben sich alle Gerichtsinstanzen gegen die Betroffenen verschworen und wollen die nicht enden wollende Einsprecherei mit stark überhöhten Gebühren und überrissenen Kostennoten der Mobilfunkanwälte zum Erliegen bringen.
Heute muss man für einen Bundesgerichtsfall mit total 14'000.- Franken rechnen, wenn man verliert. Dies ohne eigene Anwaltskosten. Die Anwälte der Mobilfunker verstehen von Mobilfunk auch nicht gerade viel, und von Medizin schon einmal gar nichts. So dass man als Laien-Beschwerdeführer/In ohne eigenen Anwalt bis zum Bundesgericht gelangen kann. Das sieht unsere Bundesverfassung sogar ausdrücklich vor.
Ist in Form eines Projektes für einen Mobilfunkmast Gefahr im Anzug, heisst es, sich sofort Verbündete suchen, damit man sich die Kosten teilen kann. 14'000 aufgeteilt auf 140 macht noch gerade 100 Franken pro Nase.
Das ist tragbar.
Auf unserer Haupseite steht zu oberst die im April 08 aktualisierte Mustereinsprache. Siehe http://www.gigaherz.ch/1199
Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter.
Telefon Nr. der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch 031 731 04 31
Hans-U. Jakob
