Pressemitteilung des Anwalts von Dr. Oberfeld
03.11.2008 | 17:45 Uhr
Gerichtliches Verfahren beendet
Dr. Oberfeld forscht weiter
Wien (ots) - Am 03.11.2008 wurde im Rechtsstreit zwischen Dr. Gerd Oberfeld und Mobilkom Austria AG ein aus sachlichen Gesprächen resultierender Vergleich abgeschlossen, mit welchem Dr. Gerd Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass auf dem Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Österreichische Mobilfunkbetreiber sowie FMK nehmen diesen Vergleich zum Anlass, zu behaupten, dass Dr. Gerd Oberfeld durch diesen Vergleich eingestanden habe, dass die Krebsstudie falsch sei, einer Mythenbildung vorgebaut werde, die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten worden seien und damit die Studie zurückgezogen worden sei.
Liest man den Vergleichstext vom 03.11.2008, so stellt man fest, dass all dies nicht dem getroffenen Vergleichsabschluss entspricht.
Richtig ist, dass Dr. Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass am Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Dr. Oberfeld ist im Rahmen seiner durchgeführten Recherchen durch einen Zeitzeugen informiert worden, dass im Wählamt Hausmannstätten eine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Diese und weitere Aussagen von Zeitzeugen haben Dr. Oberfeld zu der Studie veranlasst und wurden die wissenschaftlichen Schlüsse gezogen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens konnten die Beweise nicht erhärtet werden, unrichtig ist, dass Dr. Oberfeld den gerichtlichen Vergleich deshalb abgeschlossen hat, da von Mobilkom Austria AG gegenteilige Beweise vorgelegt werden konnten. Mit dem heutigen Vergleich wird auch keinesfalls der wissenschaftliche Schluss in Frage gestellt, dass Mobilfunkstrahlung Krankheitsverursacher sein kann, wie dies in mehrfachen Studien festgestellt wurde.
Dr. Oberfeld sieht kein Problem darin, bisherige Annahmen zu berichtigen, und darauf aufbauend weitere Analysen und wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen.
Dr. Gerd Oberfeld hat immer den Anspruch vertreten, dass das Thema "Mobilfunkstrahlung - mögliche Krankheitsursachen" auf absolut sachlicher Ebene zu führen ist, Dr. Oberfeld begrüßt jedwede Bereitschaft der Mobilfunkbetreiber, daran mitzuwirken.
Als nächsten Schritt beabsichtigt Dr. Gerd Oberfeld eine Prüfung dahingehend, ob auch an anderen Orten von Wählämtern in Österreich Krankheitsfälle aufgetreten sind und bejahendenfalls wird Dr. Gerd Oberfeld seine wissenschaftlichen Untersuchungen sodann auf diese Örtlichkeiten ausdehnen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Aufgrund der in den Presseaussendungen der Mobilfunkbetreiber bzw. des FMK bekundeten Bereitschaft, an einer sachlichen Mobilfunk-Diskussion mitzuwirken, geht Dr. Oberfeld davon aus, dass hier sowohl ein Interesse der Vorgenannten besteht als auch eine entsprechende Mitarbeit stattfinden wird.
Ausgehend vom heute geschlossenen Vergleich bietet sich jedenfalls die Möglichkeit, in aller Transparenz und Offenheit den wissenschaftlichen Untersuchungen Unterstützung zu leisten.
Rückfragehinweis: Dr. Phillip Lettowsky Tel.: 0662/84 84 48 mailto:
lawoffice@lettowsky.at
Quelle:
http://www.presseportal.de/pm/73446/129 ... s_salzburg
Elisabeth Buchs
Pressemitteilung des Anwalts von Dr. Oberfeld
03.11.2008 | 17:45 Uhr
Gerichtliches Verfahren beendet
Dr. Oberfeld forscht weiter
Wien (ots) - Am 03.11.2008 wurde im Rechtsstreit zwischen Dr. Gerd Oberfeld und Mobilkom Austria AG ein aus sachlichen Gesprächen resultierender Vergleich abgeschlossen, mit welchem Dr. Gerd Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass auf dem Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Österreichische Mobilfunkbetreiber sowie FMK nehmen diesen Vergleich zum Anlass, zu behaupten, dass Dr. Gerd Oberfeld durch diesen Vergleich eingestanden habe, dass die Krebsstudie falsch sei, einer Mythenbildung vorgebaut werde, die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten worden seien und damit die Studie zurückgezogen worden sei.
Liest man den Vergleichstext vom 03.11.2008, so stellt man fest, dass all dies nicht dem getroffenen Vergleichsabschluss entspricht.
Richtig ist, dass Dr. Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass am Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Dr. Oberfeld ist im Rahmen seiner durchgeführten Recherchen durch einen Zeitzeugen informiert worden, dass im Wählamt Hausmannstätten eine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war. Diese und weitere Aussagen von Zeitzeugen haben Dr. Oberfeld zu der Studie veranlasst und wurden die wissenschaftlichen Schlüsse gezogen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens konnten die Beweise nicht erhärtet werden, unrichtig ist, dass Dr. Oberfeld den gerichtlichen Vergleich deshalb abgeschlossen hat, da von Mobilkom Austria AG gegenteilige Beweise vorgelegt werden konnten. Mit dem heutigen Vergleich wird auch keinesfalls der wissenschaftliche Schluss in Frage gestellt, dass Mobilfunkstrahlung Krankheitsverursacher sein kann, wie dies in mehrfachen Studien festgestellt wurde.
Dr. Oberfeld sieht kein Problem darin, bisherige Annahmen zu berichtigen, und darauf aufbauend weitere Analysen und wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen.
Dr. Gerd Oberfeld hat immer den Anspruch vertreten, dass das Thema "Mobilfunkstrahlung - mögliche Krankheitsursachen" auf absolut sachlicher Ebene zu führen ist, Dr. Oberfeld begrüßt jedwede Bereitschaft der Mobilfunkbetreiber, daran mitzuwirken.
Als nächsten Schritt beabsichtigt Dr. Gerd Oberfeld eine Prüfung dahingehend, ob auch an anderen Orten von Wählämtern in Österreich Krankheitsfälle aufgetreten sind und bejahendenfalls wird Dr. Gerd Oberfeld seine wissenschaftlichen Untersuchungen sodann auf diese Örtlichkeiten ausdehnen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Aufgrund der in den Presseaussendungen der Mobilfunkbetreiber bzw. des FMK bekundeten Bereitschaft, an einer sachlichen Mobilfunk-Diskussion mitzuwirken, geht Dr. Oberfeld davon aus, dass hier sowohl ein Interesse der Vorgenannten besteht als auch eine entsprechende Mitarbeit stattfinden wird.
Ausgehend vom heute geschlossenen Vergleich bietet sich jedenfalls die Möglichkeit, in aller Transparenz und Offenheit den wissenschaftlichen Untersuchungen Unterstützung zu leisten.
Rückfragehinweis: Dr. Phillip Lettowsky Tel.: 0662/84 84 48 mailto:lawoffice@lettowsky.at
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/73446/1294414/referat_gesundheit_hygiene_und_umweltmedizin_des_landes_salzburg
Elisabeth Buchs