von Hans-U. Jakob » 17. Oktober 2004 10:17
Die Gemeinde-Baukommissionen verstehen vom Mobilfunk in der Regel etwa gleich viel wie eine Kuh vom Klavierspielen.
Sie müssen sich deshalb auf der Gemeinde ALLE Datenblätter kopieren lassen und uns dann zustellen. Erst dann können wir eine Berwertung vornehmen. Ferndiagnosen gehen in der Regel in die Hose.
Das mit dem eng gebündelten Richtstrahl stimmt sowieso nicht. Falls dieser Richtstrahl über Ihren Dachfirst oder unmittelbar neben ihrem Balkon verläuft, wäre der Grenzwert nur 6V/m. Und Grenzwerte schützen die Mobilfunkbetreiber vor der Bevölkerung statt umgekehrt.
Sie können den Entscheid der Baukommission bei der Baudirektion des Kantons anfechten, falls Gründe dazu vorliegen. Achtung, Frist nicht verpassen. Hans-U. Jakob, Fachstelle nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch
Die Gemeinde-Baukommissionen verstehen vom Mobilfunk in der Regel etwa gleich viel wie eine Kuh vom Klavierspielen.
Sie müssen sich deshalb auf der Gemeinde ALLE Datenblätter kopieren lassen und uns dann zustellen. Erst dann können wir eine Berwertung vornehmen. Ferndiagnosen gehen in der Regel in die Hose.
Das mit dem eng gebündelten Richtstrahl stimmt sowieso nicht. Falls dieser Richtstrahl über Ihren Dachfirst oder unmittelbar neben ihrem Balkon verläuft, wäre der Grenzwert nur 6V/m. Und Grenzwerte schützen die Mobilfunkbetreiber vor der Bevölkerung statt umgekehrt.
Sie können den Entscheid der Baukommission bei der Baudirektion des Kantons anfechten, falls Gründe dazu vorliegen. Achtung, Frist nicht verpassen. Hans-U. Jakob, Fachstelle nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch