von Hans-U. Jakob » 18. August 2010 09:34
diagnose-reflex hat geschrieben:Was soll ich gegen eine solche Lumpen-Justiz machen, welche elektrosensible und an Elektrosmog erkrankte Personen als Simulanten und IV-Betrüger abstempelt, für sich selber aber feudalste, vollkommenste und teuerste Abschirmungen auf Kosten der Steuerzahler anbringen lässt? Siehe unter
www.gigaherz.ch/1633
Wir sind jetzt endgültig auf Stufe Bananenrepublik angelangt.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz)
Herr Jakob, Ihre Behauptungen sind schlicht UNWAHR!
1. Die Kosten der Abschirmung übernimmt der Vermieter der Liegenschaft.
2. Es handelt sich um einen Arbeitsraum für insgesamt 7 Mitarbeiter der Luzerner Staatsanwaltschaft.
3. Die schweizer Richtlinien zur Vorsorge am Arbeitsplatz müssen eingehalten werden.
4. Grund ist eine sogenannte "Altanlage" der schweizer Bahn
5. Der von Ihnen genannte Betrag wird NICHt für die Abschirmung, sondern für den Umzug der Behörde, Möbel, IT-Ausstattung etc. ausgegeben.
Sollten Sie die originale Auskunft der Luzerner Finanzbehörden benötigen, sende ich sie Ihnen gerne zu. Ich für meinen Teil halte eine Richtigstellung Ihrerseits gegenüber der Luzerner Justiz rein moralisch für angebracht.
Aber das interessiert Sie ja nicht.
Oder noch besser: Wer das Original der Luzerner lesen möchte, schaue demnächst einfach ins Forum des izgmf.
77'000 Franken pro Schreibtisch? So versteckt man also die horrende Summe von Fr. 540'000 für die Abschirmung im Budget. Ein Sujet für die nächste Luzerner Fastnacht!
Es kommt tatsächlich noch viel besser:
Da sowohl das Gebäude wie die Bahnlinie vor dem Jahr 2000 gebaut worden sind, gilt hier laut NISV für Bahnstrom ein Grenzwert von 300 Mikrotesla odder 300'000 Nanotesla (!) über 7 Minuten gemittelt. So wie für alle anderen Anwohner auch! Dieser Wert wird hier nie erreicht. Dafür haben die ICNIRPse schon gesorgt, als sie ihre Grenzwerte festlegten.
Selbst wenn man den neuen NISV-Grenzwert von 1 Mikrotesla über 24 Stunden gemittelt nimmt, reicht das für die Sanierung der Staatsanwältsbüro nicht aus.
Eine Messung der Vermieter soll angeblich 1.9Mikrotesla über 24 Stunden gemittelt, ergeben haben.
Bei nur 9-Stündiger Anwesenheit der Staatsanwälte, reduziert sich deren persönliche 24-Stunden Belastung auf 37.5% oder 0.71Mikrotesla. Denn zu Hause haben diese garantiert keinen Bahnstrom. Die Anwohner jedoch schon.
Was soll der Quatsch mit den Schweizer Richtlinien für Vorsorge am Arbeitsplatz? Die SUVA-Grenzwerte betragen immer noch 500 Mikrotesla.(!) Siehe unter
www.gigaherz.ch/1510
Es ist und bleibt eine Schweinerei, was da geboten wird.
Uebrigens: Denken Sie daran, wir haben weit mehr Dokumente als Sie ahnen. Also lehnen Sie sich nicht zu weit aus dem Fenster.
Solange Sie nicht mit vollem Namen und Adresse zu Ihrem Beitrag stehen dürfen, sind Sie sowieso nicht ernst zu nehmen. Dass Sie ausführlich im Verbrecherforum des IZgMF publizieren müssen, sagt auch schon genug.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
[quote="diagnose-reflex"][quote]Was soll ich gegen eine solche Lumpen-Justiz machen, welche elektrosensible und an Elektrosmog erkrankte Personen als Simulanten und IV-Betrüger abstempelt, für sich selber aber feudalste, vollkommenste und teuerste Abschirmungen auf Kosten der Steuerzahler anbringen lässt? Siehe unter www.gigaherz.ch/1633
Wir sind jetzt endgültig auf Stufe Bananenrepublik angelangt.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz)[/quote]
Herr Jakob, Ihre Behauptungen sind schlicht UNWAHR!
1. Die Kosten der Abschirmung übernimmt der Vermieter der Liegenschaft.
2. Es handelt sich um einen Arbeitsraum für insgesamt 7 Mitarbeiter der Luzerner Staatsanwaltschaft.
3. Die schweizer Richtlinien zur Vorsorge am Arbeitsplatz müssen eingehalten werden.
4. Grund ist eine sogenannte "Altanlage" der schweizer Bahn
5. Der von Ihnen genannte Betrag wird NICHt für die Abschirmung, sondern für den Umzug der Behörde, Möbel, IT-Ausstattung etc. ausgegeben.
Sollten Sie die originale Auskunft der Luzerner Finanzbehörden benötigen, sende ich sie Ihnen gerne zu. Ich für meinen Teil halte eine Richtigstellung Ihrerseits gegenüber der Luzerner Justiz rein moralisch für angebracht.
Aber das interessiert Sie ja nicht.
Oder noch besser: Wer das Original der Luzerner lesen möchte, schaue demnächst einfach ins Forum des izgmf.[/quote]
[b]77'000 Franken pro Schreibtisch?[/b] So versteckt man also die horrende Summe von Fr. 540'000 für die Abschirmung im Budget. Ein Sujet für die nächste Luzerner Fastnacht!
[b]Es kommt tatsächlich noch viel besser:[/b]
Da sowohl das Gebäude wie die Bahnlinie vor dem Jahr 2000 gebaut worden sind, gilt hier laut NISV für Bahnstrom ein Grenzwert von 300 Mikrotesla odder 300'000 Nanotesla (!) über 7 Minuten gemittelt. So wie für alle anderen Anwohner auch! Dieser Wert wird hier nie erreicht. Dafür haben die ICNIRPse schon gesorgt, als sie ihre Grenzwerte festlegten.
Selbst wenn man den neuen NISV-Grenzwert von 1 Mikrotesla über 24 Stunden gemittelt nimmt, reicht das für die Sanierung der Staatsanwältsbüro nicht aus.
Eine Messung der Vermieter soll angeblich 1.9Mikrotesla über 24 Stunden gemittelt, ergeben haben.
Bei nur 9-Stündiger Anwesenheit der Staatsanwälte, reduziert sich deren persönliche 24-Stunden Belastung auf 37.5% oder 0.71Mikrotesla. Denn zu Hause haben diese garantiert keinen Bahnstrom. Die Anwohner jedoch schon.
Was soll der Quatsch mit den Schweizer Richtlinien für Vorsorge am Arbeitsplatz? Die SUVA-Grenzwerte betragen immer noch 500 Mikrotesla.(!) Siehe unter www.gigaherz.ch/1510
Es ist und bleibt eine Schweinerei, was da geboten wird.
[b]Uebrigens: [/b]Denken Sie daran, wir haben weit mehr Dokumente als Sie ahnen. Also lehnen Sie sich nicht zu weit aus dem Fenster.
Solange Sie nicht mit vollem Namen und Adresse zu Ihrem Beitrag stehen dürfen, sind Sie sowieso nicht ernst zu nehmen. Dass Sie ausführlich im Verbrecherforum des IZgMF publizieren müssen, sagt auch schon genug.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)