Das nachfolgende Mail habe ich an die Redaktoren von rz-online.ch verschickt, auf dass sie dessen Inhalt möglichst breit streuen.
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Subject: Meine Meinung zu : Funkstille im Wallis
Liebe Redaktoren von rz-online.ch,
ich begrüsse den richtigen Entscheid des Walliser
Staatsrates ausserordentlich.
Der Staatsrat handelt demnach sehr gewissenhaft (und leider als einzige Behörde der Schweiz) überhaupt in Richtung Vorsorgeprinzip und eben nicht die Swisscom Mobile, wie es Pressesprecher Frey behauptet.
Würde die Mobilfunkindustrie nach dem Vorsorgeprinzip handeln (wie sie und die Behörden immer behaupten), dürften gem. der Landessanitätsdirektion Salzburg in Innenräumen keine grösseren Feldstärken als 1
Mikrowatt/m² (0.02V/m) überschritten werden.
Die Schweizer Grenzwerte für OMEN, Orte mit
empfindlicher Nutzung liegen bei 6, 5 oder 4 V/m. Bis
zu diesen Erlaubniswerten darf die Industrie strahlen
so viel sie will und deshalb wird keine Einsprache noch so vieler betroffener Bürger sich auf dem
rechtlichen Weg durchsetzen können.
Um eine Mobilfunk-Konzession zu erhalten, müssten die Betreiber lediglich den Wert von 0.00035V/m erfüllen.
Die Handys sind derart sensibel, dass sie selbst unter
einem sehr gut dämpfenden Swiss Shield Baldachin einen Empfang von 3 Balken (von 4) haben.
Wir werden also unablässig mit um Zehnerpotenzen! zu hohen Dosen verstrahlt.
Der Nutzen ist eigentl. äusserst gering:
TV-Live-Bilder auf dem Handy, mobile Online-Spiele, Bild-Telefon, u. dgl.
Die Gefahren sind dagegen riesig und kommen nun
ungebremst auf die Gesellschaft zu: Mehr!fache
Krebs-Neuerkrankungsraten für alle Anwohner bei
Antennenanlagen (sicher bis 400 m, sehr wahrscheinl.
sogar bis 1200 m), Leukämie, Tumore, Grüner Star,
Veränderungen des Blutbildes, u. v. m. (und das was
man sieht, ist ja bekanntlich lediglich die Spitze des
Eisberges)
Deshalb muss die logische Fortsetzung für die Behörden lauten: Auch die GSM, GSM-R, und anderen
Antennenanlagen gehören in ihrer Leistung reduziert
bzw. aus Wohngebieten mit einem Abstand von mind. 1 km verbannt.
Erst dann leben wir nach dem Vorsorgeprinzip.
In diesem Sinne ist der Entscheid des Walliser
Staatsrates enorm wichtig und Weg weisend für die
ganze Schweiz. Ich hoffe nur, dass er in Lausanne
unter dem enormen Druck der Wirtschaft und Lobbyisten nicht aufgehoben werden wird...
MfG,
Andreas Witschi.
Mehr zum Thema Grenzwert und Grenzwertlüge finden Sie unter:
http://www.gigaherz.ch/429
http://www.gigaherz.ch/644
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Das nachfolgende Mail habe ich an die Redaktoren von rz-online.ch verschickt, auf dass sie dessen Inhalt möglichst breit streuen.
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Subject: Meine Meinung zu : Funkstille im Wallis
Liebe Redaktoren von rz-online.ch,
ich begrüsse den richtigen Entscheid des Walliser
Staatsrates ausserordentlich.
Der Staatsrat handelt demnach sehr gewissenhaft (und leider als einzige Behörde der Schweiz) überhaupt in Richtung Vorsorgeprinzip und eben nicht die Swisscom Mobile, wie es Pressesprecher Frey behauptet.
Würde die Mobilfunkindustrie nach dem Vorsorgeprinzip handeln (wie sie und die Behörden immer behaupten), dürften gem. der Landessanitätsdirektion Salzburg in Innenräumen keine grösseren Feldstärken als 1
Mikrowatt/m² (0.02V/m) überschritten werden.
Die Schweizer Grenzwerte für OMEN, Orte mit
empfindlicher Nutzung liegen bei 6, 5 oder 4 V/m. Bis
zu diesen Erlaubniswerten darf die Industrie strahlen
so viel sie will und deshalb wird keine Einsprache noch so vieler betroffener Bürger sich auf dem
rechtlichen Weg durchsetzen können.
Um eine Mobilfunk-Konzession zu erhalten, müssten die Betreiber lediglich den Wert von 0.00035V/m erfüllen.
Die Handys sind derart sensibel, dass sie selbst unter
einem sehr gut dämpfenden Swiss Shield Baldachin einen Empfang von 3 Balken (von 4) haben.
Wir werden also unablässig mit um Zehnerpotenzen! zu hohen Dosen verstrahlt.
Der Nutzen ist eigentl. äusserst gering:
TV-Live-Bilder auf dem Handy, mobile Online-Spiele, Bild-Telefon, u. dgl.
Die Gefahren sind dagegen riesig und kommen nun
ungebremst auf die Gesellschaft zu: Mehr!fache
Krebs-Neuerkrankungsraten für alle Anwohner bei
Antennenanlagen (sicher bis 400 m, sehr wahrscheinl.
sogar bis 1200 m), Leukämie, Tumore, Grüner Star,
Veränderungen des Blutbildes, u. v. m. (und das was
man sieht, ist ja bekanntlich lediglich die Spitze des
Eisberges)
Deshalb muss die logische Fortsetzung für die Behörden lauten: Auch die GSM, GSM-R, und anderen
Antennenanlagen gehören in ihrer Leistung reduziert
bzw. aus Wohngebieten mit einem Abstand von mind. 1 km verbannt.
Erst dann leben wir nach dem Vorsorgeprinzip.
In diesem Sinne ist der Entscheid des Walliser
Staatsrates enorm wichtig und Weg weisend für die
ganze Schweiz. Ich hoffe nur, dass er in Lausanne
unter dem enormen Druck der Wirtschaft und Lobbyisten nicht aufgehoben werden wird...
MfG,
Andreas Witschi.
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http://www.gigaherz.ch/429
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