FUNKSTILLE IM WALLIS, schwarz auf weiss

The Future's black

FUNKSTILLE IM WALLIS, schwarz auf weiss

Beitrag von The Future's black » 17. November 2005 22:00

Staatsrat stoppt Ausbau des Mobilfunknetzes

Funkstille im Wallis

http://www.rz-online.ch/news2005/Nr45-17nov/01.htm

Wallis / Zermatt / Der Walliser Staatsrat legt sich quer: Mit Urteil vom 5. Oktober 2005 verbietet der Staatsrat jeden weiteren Ausbau der UMTS-Netze auf dem ganzen Kantonsgebiet.

Von Walter Bellwald

Der Entscheid ist historisch: Nachdem die Gemeinde Zermatt die Aufrüstung der Kirchturm-Mobilfunkantenne sistierte, hat der Kanton Wallis den Grundsatzentscheid der Gemeindebehörden gestützt. Damit ist die Aufrüstung der Mobilfunkantenne bis auf weiteres verboten. Die Folge: Der grösste Mobilfunkanbieter der Schweiz ist verärgert und droht mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

Keine genauen Messwerte

Damit hatte niemand gerechnet: Nach dem gemeindeinternen Stopp zur Aufrüstung der Kirchturm-Mobilfunkantenne in Zermatt hat jetzt auch der Staatsrat sein Veto gegen eine Aufrüstung und Inbetriebnahme des UMTS-Netzes (Universal Mobile Telecommunications System) eingelegt. Die Begründung: Keine zuverlässigen Messwerte. In der Urteilsbegründung heisst es: „...da eine zuverlässige Messung der realen Strahlung bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist und demnach die zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit kontrollieren zu können, ob die einmal in Betrieb genommene UMTS-Anlage die Anlagegrenzwerte im massgebenden Betriebszustand überhaupt einzuhalten vermag, ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu bewilligen...“. Im Klartext: Bis auf weiteres ist jeder weitere Ausbau des UMTS-Netzes auf Walliser Kantonsgebiet verboten. Auf eine entsprechende Anfrage wollte sich Leander Schmidt vom Amt für Strahlenschutz nicht äussern.

Historisches Urteil

Der Entscheid des Walliser Staatsrats wurde schweizweit mit grosser Überraschung zur Kenntnis genommen. „Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich davon gehört habe“, freut sich Hans-Ueli Jakob, Präsident der Schweizerischen In­-teressengemeinschaft Elektrosmog­be­troffener (Gigaherz). „Ich bin erstaunt über den Mut der Walliser Kantonsregierung und zolle den Herren meinen grössten Respekt.“ Für Hans-Ueli Jakob ist dieses Urteil die einzig vernünftige Entscheidung. „Man kann doch nicht irgend eine Technologie verbreiten, ohne die ge-sundheitlichen Folgen zu kennen“, ärgert sich Jakob, dessen Verein mittlerweile 500 Ortsgruppen angeschlossen sind. Nach Jakob dürfte der Entscheid des Walliser Staatsrats ein wegweisendes Urteil bilden, welches Präjudizcharakter für die ganze Schweiz haben dürfte.

Unverständnis und Kopfschütteln

Demgegenüber hat die Swisscom den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. „Mir ist kein ähnlicher Fall bekannt, in dem sich eine Kantonsregierung derart explizit gegen einen Ausbau des Mobilfunknetzes geäussert hat“, wundert sich Josef Frey, Pressesprecher der Swisscom. Der Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlagen sei unumgänglich, um die Kundenbedürfnisse abzudecken. „Das UMTS-Netz ermöglicht es, einen optimalen Multimediadienst in der mobilen Datenkommunika­tion zu gewährleisten“, erklärt Frey. „Dazu gehören unter anderem ein schneller Internet-Zugang, multimediale Video- und Datenanwendungen und die mobile Bildtelefonie.“ Das Verbot der Walliser Kantonsregierung habe zur Folge, dass sich das Projekt nun zeitlich verzögern werde.

Gerichtsbeschwerde angedroht

Für die Swisscom eine ärgerliche Sache. „Aus der Sicht des Betreibers kann dieser negative Entscheid nicht nachvollzogen werden“, so Frey. Für den Swisscom-Pressesprecher umso unverständlicher, als dass sich die Mobilfunkbetreiber strikte an die kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebungen halten würden. „Unser Massstab sind nicht emotionale Überlegungen. Wir arbeiten nach dem Vorsorgeprinzip und achten streng darauf, die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.“ Nach Rücksprache mit ihren Rechtsexperten habe sich die Swisscom jetzt dazu entschlossen, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde an den Kanton Wallis einzureichen. Sollte diese Beschwerde abgewiesen werden, dürfte wohl der Gang ans Bundesgericht anstehen.


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gesuana

Re: FUNKSTILLE IM WALLIS, schwarz auf weiss

Beitrag von gesuana » 18. November 2005 11:39

Diese seit Jahr und Tag gleichförmig stupiden Formulierungen der Betreiberseite , mit der sie offenbar immer noch glaubt ,ein ganzes Volk für dumm verkaufen zu können , ist einfach kaum mehr auszuhalten. Nachdem sich jede zweite Gemeinde ein Moratorium überlegt oder sich zumindest eine grosse Einsprechergruppe gegen jeden neuen Standort formiert , ist es schon wirklich peinlich ,die naiven Standardaussagen der Betreiber zu vernehmen : " Unser Massstab sind nicht emotionale Ueberlegungen " . ( Nein, euer Massstab ist Kaltblütigkeit, braucht ihr uns nicht zu erklären , wissen wir!) " Wir handeln nach dem Vorsorgeprinzip." ( merken die nicht , welchen bodenlosen Blödsinn sie da quasseln ?? Da muss ja selbst ein mittelmässig informierter Mensch aufheulen vor Schmerz) "und achten streng darauf ,die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien einzuhalten ."( Hallo ! Dieses Märchen konntet ihr uns früher erzählen, es ist Herbst 05 . Weiss doch heute jedes Kind, dass die gesetzlichen Vorgaben nichts wert sind für unseren Schutz, würden sie besser nicht immer so betonen.) " Der Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlagen sei unumgänglich , um die Kundenbedürfnisse abzudecken ." ( Etwa unser Bedürfnis krank zu werden , rundumbestrahlt zu werden , von wessen und wievieler Bedürfnisse nach Handyfernsehen und ähnlichem Blödsinn sprechen Sie , Herr Frei?)

Ich persönlich kann NICHT verstehen , wie sich eine Firma (mit ehemals gutem Ruf ) solche an der Realität vorbeigehenden Ausserungen, die aktuellen Bedürfnisse und den Willen demonstrativ übersehend , leisten kann ! Sehr unprofessionell ! - Bei allem Geschäftsinteresse , die sollten langsam aber sicher ihre Formulierungen den bestehenden Verhältnissen anpassen , sonst werden sie zum Sujet der Fasnacht 06/07(?) !
Hut ab vor dem Wallisermut.
gesuana

Andreas Witschi

Re: FUNKSTILLE IM WALLIS, schwarz auf weiss

Beitrag von Andreas Witschi » 18. November 2005 13:30

Das nachfolgende Mail habe ich an die Redaktoren von rz-online.ch verschickt, auf dass sie dessen Inhalt möglichst breit streuen.

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Subject: Meine Meinung zu : Funkstille im Wallis

Liebe Redaktoren von rz-online.ch,

ich begrüsse den richtigen Entscheid des Walliser
Staatsrates ausserordentlich.

Der Staatsrat handelt demnach sehr gewissenhaft (und leider als einzige Behörde der Schweiz) überhaupt in Richtung Vorsorgeprinzip und eben nicht die Swisscom Mobile, wie es Pressesprecher Frey behauptet.

Würde die Mobilfunkindustrie nach dem Vorsorgeprinzip handeln (wie sie und die Behörden immer behaupten), dürften gem. der Landessanitätsdirektion Salzburg in Innenräumen keine grösseren Feldstärken als 1
Mikrowatt/m² (0.02V/m) überschritten werden.

Die Schweizer Grenzwerte für OMEN, Orte mit
empfindlicher Nutzung liegen bei 6, 5 oder 4 V/m. Bis
zu diesen Erlaubniswerten darf die Industrie strahlen
so viel sie will und deshalb wird keine Einsprache noch so vieler betroffener Bürger sich auf dem
rechtlichen Weg durchsetzen können.

Um eine Mobilfunk-Konzession zu erhalten, müssten die Betreiber lediglich den Wert von 0.00035V/m erfüllen.

Die Handys sind derart sensibel, dass sie selbst unter
einem sehr gut dämpfenden Swiss Shield Baldachin einen Empfang von 3 Balken (von 4) haben.

Wir werden also unablässig mit um Zehnerpotenzen! zu hohen Dosen verstrahlt.

Der Nutzen ist eigentl. äusserst gering:
TV-Live-Bilder auf dem Handy, mobile Online-Spiele, Bild-Telefon, u. dgl.

Die Gefahren sind dagegen riesig und kommen nun
ungebremst auf die Gesellschaft zu: Mehr!fache
Krebs-Neuerkrankungsraten für alle Anwohner bei
Antennenanlagen (sicher bis 400 m, sehr wahrscheinl.
sogar bis 1200 m), Leukämie, Tumore, Grüner Star,
Veränderungen des Blutbildes, u. v. m. (und das was
man sieht, ist ja bekanntlich lediglich die Spitze des
Eisberges)


Deshalb muss die logische Fortsetzung für die Behörden lauten: Auch die GSM, GSM-R, und anderen
Antennenanlagen gehören in ihrer Leistung reduziert
bzw. aus Wohngebieten mit einem Abstand von mind. 1 km verbannt.

Erst dann leben wir nach dem Vorsorgeprinzip.

In diesem Sinne ist der Entscheid des Walliser
Staatsrates enorm wichtig und Weg weisend für die
ganze Schweiz. Ich hoffe nur, dass er in Lausanne
unter dem enormen Druck der Wirtschaft und Lobbyisten nicht aufgehoben werden wird...


MfG,
Andreas Witschi.



Mehr zum Thema Grenzwert und Grenzwertlüge finden Sie unter:
http://www.gigaherz.ch/429
http://www.gigaherz.ch/644
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