von A. Masson » 7. Juni 2006 07:24
Die Fachstelle des Kantons hat Zugriff auf eine Datenbank beim BAKOM, und dort kann man sicher die Leistung einsehen. Ob die Abstrahlwinkel auch sichtbar sind, weiss ich nicht. Die Gemeinde hat keinen Zugriff, normale Anwohner natürlich auch nicht.
Das ist nicht die im Internet publizierte Liste, wo die Sender nach "gross", "mittel", "klein" eingeteilt werden. Die Sendeleistung lässt sich "bis auf die Kommastelle" ablesen. Allerdings sind das die Daten, welche die Mobilfunkbetreiber selber dem BAKOM mitteilen, so alle 14 Tage können diese Werte (Leistung des BCCH bei GSM, des C-PICH bei UMTS) verändert werden. BCCH = Broadcast Controll Channel, der immer mit konstanter leistung strahlt, ob jetzt Gespräche drauf sind oder nicht. Hier wirkt die automatisch nachgeführte Leistungsregelung nicht. Common Pilot Channel bei UMTS.
Wahrscheinlich lassen sich die Leistung, auch die Abstrahlwinkel schneller verstellen als alle 14 Tage einmal. Zu fordern ist deshalb eine online-Internet-Publikation, wo alle diese Werte jederzeit und durch jedefrau eingesehen werden können. Sonst ist eine vom Betreiber unabhängige Messung gar nicht möglich.
Beim Betreiber anfragen: Wer messen will und die Messwerte hochrechnen auf die maximal bewilligte Leistung, muss diese Betriebsdaten kennen. Messen dürfen nicht nur akkreditierte Stellen. Eigentlich sollten die Betreiber auch anderen Leuten, die messen wollen, die Leistungen und die eingestellten Abstrahlwinkel für jeden einzelnen Sektor bekanntgeben. Ich weiss nicht, ob das funktioniert, es würde mich erstaunen. Und es nützt nicht viel, weil alles jederzeit verändert werden kann.
Dass der Kanton die Leistungen anschauen kann, nützt oft herzlich wenig und gar nichts. Bei "unserer" Antenne bei der Brauerei Baar hat das Bundesgericht eine Messung vorgeschrieben innert dreier Monate nach Betriebsaufnahme. Nachdem der UMTS-Sender in Betrieb genommen wurde, ist es aber ein Jahr gegangen bis zur Messung. Dauernd forderten wir die Gemeinde auf, endlich etwas zu tun, um dem BG-Urteil Nachachtung zu verschaffen - regelmässig liess Orange verlauten, die Antenne stehe noch gar nicht im (kommerziellen) Betrieb: die UMTS-Strahlung wurde zwar abgegeben, aber es liefen noch keine Gespräche darüber. Die geforderte neutrale Expertise darüber, ob der Sender strahlt oder nicht, wurde nie in Auftrag gegeben. Das von privater Seite der Gemeinde geschenkte Geld, um sich endlich ein eigenes Messgerät anzuschaffen, mit dem sich UMTS feststellen lässt, kam postwendend zurück. Das BAKOM hat nachträglich auch schriftlich die Betriebsaufnahme zu dem Zeitpunkt bestätigt, als die Antennengegner die UMTS-Strahlung auch sahen. Im Wesentlichen kann man gar nichts machen, wenn einem BG-Urteil nicht nachgelebt wird.
A.Masson
Die Fachstelle des Kantons hat Zugriff auf eine Datenbank beim BAKOM, und dort kann man sicher die Leistung einsehen. Ob die Abstrahlwinkel auch sichtbar sind, weiss ich nicht. Die Gemeinde hat keinen Zugriff, normale Anwohner natürlich auch nicht.
Das ist nicht die im Internet publizierte Liste, wo die Sender nach "gross", "mittel", "klein" eingeteilt werden. Die Sendeleistung lässt sich "bis auf die Kommastelle" ablesen. Allerdings sind das die Daten, welche die Mobilfunkbetreiber selber dem BAKOM mitteilen, so alle 14 Tage können diese Werte (Leistung des BCCH bei GSM, des C-PICH bei UMTS) verändert werden. BCCH = Broadcast Controll Channel, der immer mit konstanter leistung strahlt, ob jetzt Gespräche drauf sind oder nicht. Hier wirkt die automatisch nachgeführte Leistungsregelung nicht. Common Pilot Channel bei UMTS.
Wahrscheinlich lassen sich die Leistung, auch die Abstrahlwinkel schneller verstellen als alle 14 Tage einmal. Zu fordern ist deshalb eine online-Internet-Publikation, wo alle diese Werte jederzeit und durch jedefrau eingesehen werden können. Sonst ist eine vom Betreiber unabhängige Messung gar nicht möglich.
Beim Betreiber anfragen: Wer messen will und die Messwerte hochrechnen auf die maximal bewilligte Leistung, muss diese Betriebsdaten kennen. Messen dürfen nicht nur akkreditierte Stellen. Eigentlich sollten die Betreiber auch anderen Leuten, die messen wollen, die Leistungen und die eingestellten Abstrahlwinkel für jeden einzelnen Sektor bekanntgeben. Ich weiss nicht, ob das funktioniert, es würde mich erstaunen. Und es nützt nicht viel, weil alles jederzeit verändert werden kann.
Dass der Kanton die Leistungen anschauen kann, nützt oft herzlich wenig und gar nichts. Bei "unserer" Antenne bei der Brauerei Baar hat das Bundesgericht eine Messung vorgeschrieben innert dreier Monate nach Betriebsaufnahme. Nachdem der UMTS-Sender in Betrieb genommen wurde, ist es aber ein Jahr gegangen bis zur Messung. Dauernd forderten wir die Gemeinde auf, endlich etwas zu tun, um dem BG-Urteil Nachachtung zu verschaffen - regelmässig liess Orange verlauten, die Antenne stehe noch gar nicht im (kommerziellen) Betrieb: die UMTS-Strahlung wurde zwar abgegeben, aber es liefen noch keine Gespräche darüber. Die geforderte neutrale Expertise darüber, ob der Sender strahlt oder nicht, wurde nie in Auftrag gegeben. Das von privater Seite der Gemeinde geschenkte Geld, um sich endlich ein eigenes Messgerät anzuschaffen, mit dem sich UMTS feststellen lässt, kam postwendend zurück. Das BAKOM hat nachträglich auch schriftlich die Betriebsaufnahme zu dem Zeitpunkt bestätigt, als die Antennengegner die UMTS-Strahlung auch sahen. Im Wesentlichen kann man gar nichts machen, wenn einem BG-Urteil nicht nachgelebt wird.
A.Masson