standortdatenblatt

hemberger

standortdatenblatt

Beitrag von hemberger » 5. Juni 2006 20:54

hallo forum
wir haben den verdacht, dass die antenne nach karims verschwinden in eine andere richtung strahlt.
haben auf der gemeinde freundlich nach dem standortdatenblatt gefragt.
antwort: das müssen wir nicht herausgeben; habe swisscom ihnen gesagt.
wer weiss wie wir trotzdem an diese unterlagen kommen um zu vergleichen, was man im schönen hemberg zu vertuschen versucht.
bitte am besten gleich gesetzes artikel angeben.
vielen dank für eure hilfe.

A. Masson

Re: standortdatenblatt

Beitrag von A. Masson » 5. Juni 2006 22:09

Punkt 2.4.1 der Vollzugsverordnung zur NISV, Titel Rechte der Bevölkerung, Zugang zu Informationen:

"Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens können betroffene Anwohner bei der Behörde Einsicht in das Standortdatenblatt einer bewilligten Anlage nehmen. Das Geschäftsgeheimnis wird dadurch nicht verletzt, weil die Daten ja bereits für die Bewilligung öffentlich aufgelegt worden sind und dadurch nicht mehr geheim sind. Es wird den Behörden aber empfohlen, die Inhaber der Anlage vorgängig anzuhören."

Der letzte Satz tönt komisch. Kann damit ein Betreiber den Sinn und Geist dieses Artikels wieder zunichte machen, indem er selbst bestimmt, wer, wann und wieso Einsicht nehmen darf ? Nein, er kann nicht. Das einfach einmal durchspielen, und ganz klar die Einsicht verlangen, gestützt auf den erwähnten Artikel! In einem Fall hat mir Sunrise das Standortdatenblatt selber geschickt, so dass die Gemeinde nicht musste, in einem zweiten Fall hat dieselbe Gemeinde selber eingesehen, dass es so wirklich nicht geht, und hat mir die Einsicht erlaubt.

In der neueren Vollzugsempfehlung, speziell für Rundfunk- und Funkrufsendeanlagen, vom 6.7.05, ist der letzte Satz "Es wird den Behörden aber empfohlen... " denn auch entfallen, und dafür steht jetzt der Satz: "Namen und Angaben von Personen, die im Standortdatenblatt aufgeführt sind (z.B. Standortverantwortlicher), sind abzudecken."

A.Masson

gesuana

Re: standortdatenblatt

Beitrag von gesuana » 6. Juni 2006 13:08

Diese Abkanzelung fällt mir immer öfters an veschiedenen Stellen auf. In der Manier von "das geht sie kleinen blöden Bürger einen Dreck an" wird man weggeschickt oder abgeklemmt. Wenn man dann später wiedekommt mit den entsprechenden Anspruchsbeweisen wird widerwillig Auskunft gegeben , entschuldigen tut sich praktisch niemand mehr dafür. Ansprechstellen jeglicher Art haben keine Geduld mehr, keine Lust mehr auf die "ekligen" Fragen von Kunden und Bügern einzugehen. Um angehört zu werden und zu seinem Recht zu kommen , muss man Ausdauer und Kampfeslust zeigen , wo man noch vor nicht allzu langer Zeit freundlich und kompetent(und ehrlich!) bedient wurde.

Aber in den Mittagsnachrichten haben sie uns ja wieder beruhigt , die neue Schweizerstudie hat bewiesen , UMTS darf weiterverbreitet werden, sie hat WIRKLICH keinen Einfluss auf unserer Wohlbefinden, geschweige den auf unser Verhalten. Wenn ich recht gehört hab (leider kam ich spät dazu) haben sie die 120 Testpersonen 45(!?!) Minuten der UMTS Strahlung ausgesetzt und die haben alle nichts gespürt! Das Volk hat wieder Beruhigunstropfen erhalten und kann weiter am Seil heruntergelassen werden. Prost!
gesuana

roly

Re: standortdatenblatt

Beitrag von roly » 6. Juni 2006 15:51

Frage an A.Masson
die Mobilfunkbetreiber können ja in der Steuerzentrale jederzeit Leistung & Abstrahlwinkel ändern...nur schon deshalb können wir nie sicher sein ob der Anlagegrenzwert eingehalten wird ! Haben wir die Möglichkeit Einsicht in diese Änderungsdaten zu erhalten? Wenn ja , bei der Gemeinde oder beim Betreiber?
Besten Dank für die Auskunft

A. Masson

Re: Standortdatenblatt

Beitrag von A. Masson » 7. Juni 2006 07:24

Die Fachstelle des Kantons hat Zugriff auf eine Datenbank beim BAKOM, und dort kann man sicher die Leistung einsehen. Ob die Abstrahlwinkel auch sichtbar sind, weiss ich nicht. Die Gemeinde hat keinen Zugriff, normale Anwohner natürlich auch nicht.

Das ist nicht die im Internet publizierte Liste, wo die Sender nach "gross", "mittel", "klein" eingeteilt werden. Die Sendeleistung lässt sich "bis auf die Kommastelle" ablesen. Allerdings sind das die Daten, welche die Mobilfunkbetreiber selber dem BAKOM mitteilen, so alle 14 Tage können diese Werte (Leistung des BCCH bei GSM, des C-PICH bei UMTS) verändert werden. BCCH = Broadcast Controll Channel, der immer mit konstanter leistung strahlt, ob jetzt Gespräche drauf sind oder nicht. Hier wirkt die automatisch nachgeführte Leistungsregelung nicht. Common Pilot Channel bei UMTS.

Wahrscheinlich lassen sich die Leistung, auch die Abstrahlwinkel schneller verstellen als alle 14 Tage einmal. Zu fordern ist deshalb eine online-Internet-Publikation, wo alle diese Werte jederzeit und durch jedefrau eingesehen werden können. Sonst ist eine vom Betreiber unabhängige Messung gar nicht möglich.

Beim Betreiber anfragen: Wer messen will und die Messwerte hochrechnen auf die maximal bewilligte Leistung, muss diese Betriebsdaten kennen. Messen dürfen nicht nur akkreditierte Stellen. Eigentlich sollten die Betreiber auch anderen Leuten, die messen wollen, die Leistungen und die eingestellten Abstrahlwinkel für jeden einzelnen Sektor bekanntgeben. Ich weiss nicht, ob das funktioniert, es würde mich erstaunen. Und es nützt nicht viel, weil alles jederzeit verändert werden kann.

Dass der Kanton die Leistungen anschauen kann, nützt oft herzlich wenig und gar nichts. Bei "unserer" Antenne bei der Brauerei Baar hat das Bundesgericht eine Messung vorgeschrieben innert dreier Monate nach Betriebsaufnahme. Nachdem der UMTS-Sender in Betrieb genommen wurde, ist es aber ein Jahr gegangen bis zur Messung. Dauernd forderten wir die Gemeinde auf, endlich etwas zu tun, um dem BG-Urteil Nachachtung zu verschaffen - regelmässig liess Orange verlauten, die Antenne stehe noch gar nicht im (kommerziellen) Betrieb: die UMTS-Strahlung wurde zwar abgegeben, aber es liefen noch keine Gespräche darüber. Die geforderte neutrale Expertise darüber, ob der Sender strahlt oder nicht, wurde nie in Auftrag gegeben. Das von privater Seite der Gemeinde geschenkte Geld, um sich endlich ein eigenes Messgerät anzuschaffen, mit dem sich UMTS feststellen lässt, kam postwendend zurück. Das BAKOM hat nachträglich auch schriftlich die Betriebsaufnahme zu dem Zeitpunkt bestätigt, als die Antennengegner die UMTS-Strahlung auch sahen. Im Wesentlichen kann man gar nichts machen, wenn einem BG-Urteil nicht nachgelebt wird.

A.Masson

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