Gleichzeitig mit meiner ersten Frage (siehe erster Beitrag) habe ich dem BAFU noch eine zweite gestellt:
2. Die Frequenzfaktoren in der NISV wurden per 1.9.2009 geändert. Die Formel F = 7/AGW dürfte so nicht mehr stimmen.
Antwort des BAFU
1. Der von Ihnen berechnete Faktor ist richtig, wenn Sie anstelle der ERP (äquivalente Strahlungsleistung bezüglich eines Dipols) die EIRP (äquivalente Strahlungsleistung bezüglich eines isotropen Strahlers) einsetzen. Ein Dipol hat gegenüber einem isotropen Strahler einen Gewinn von 1.64 (resp. 2.15 dB). Wenn Sie den von Ihnen berechneten Faktor mit Wurzel(1.64) multiplizieren, erhalten Sie einen Wert von 7.01 => 7.
2. Sie haben recht: Seit dem 1.9.2009 gelten die Frequenzfaktoren gemäss Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Bei diesen neuen Frequenzfaktoren handelt es sich um die ehemaligen Funkdienstefaktoren, multipliziert mit einem Faktor 1.5.
Die Einführung der neuen Frequenzfaktoren wurde mit
Rundschreiben des BAFU vom 22.7.2009 bekannt gegeben.
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/ ... bNoKSn6A--
Eine Begründung für den Faktor 1.5 finden Sie im
erläuternden Bericht vom 28.11.2008 über die Änderung der NISV.
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/ ... /13936.pdf
Erster Kommentar von habs
Die Fragen sind geklärt. Eine Zusammenfassung:
Klärung der alten Vollzugsempfehlung 2006
Für isotropische Strahler beträgt die “ominöse Zahl“ tatsächlich 5.4773 Ω½ .
Für Mobilfunkanlagen wird eine Dipolsendeantenne miteinberechnet. Der AntennengewinnFaktor eines Dipols beträgt: g = 1.64 ; die “ominöse Zahl“ somit ( R0 *g / 4 π )½ = 7.0144 Ω½ .
Klärung der neuen Vollzugsempfehlung 2009
Die neue Verordnung hat den Anlagebegriff “präzisiert“ . Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten des Anlageperimeters diskutiert, und es wurde nach statistischer Methode jene Variante gewählt, die die Mobilfunkbetreiber beim Bau ihrer Antennen “gleich stark schmerzt, wie bisher“ (erläuternden Bericht vom 28.11.2008).
In der NISV 2009 wird nun die Methode “Anlageperimeter Minus“ angewandt (der Vorschlag der Mobilfunkbetreiber!) und im Gegenzug die Frequenzfaktoren um Faktor 1.5 erhöht (Gegenkorrektur des BAFU).
Folgen: Es wird weiterhin mit den rechtlich unklaren Begriffen wie Dach, Gebäude und Antennengruppe operiert; die in Einzelfällen zu unklaren Situationen führen. Die Chance zu einer glasklaren Regelung mit dem Model “Anlageperimeter Plus“ wurde leider vertan.
habs[/b]
Gleichzeitig mit meiner ersten Frage (siehe erster Beitrag) habe ich dem BAFU noch eine zweite gestellt:
2. Die Frequenzfaktoren in der NISV wurden per 1.9.2009 geändert. Die Formel F = 7/AGW dürfte so nicht mehr stimmen.
[b]Antwort des BAFU[/b]
[b]1.[/b] Der von Ihnen berechnete Faktor ist richtig, wenn Sie anstelle der ERP (äquivalente Strahlungsleistung bezüglich eines Dipols) die EIRP (äquivalente Strahlungsleistung bezüglich eines isotropen Strahlers) einsetzen. Ein Dipol hat gegenüber einem isotropen Strahler einen Gewinn von 1.64 (resp. 2.15 dB). Wenn Sie den von Ihnen berechneten Faktor mit Wurzel(1.64) multiplizieren, erhalten Sie einen Wert von 7.01 => 7.
[b]2. [/b] Sie haben recht: Seit dem 1.9.2009 gelten die Frequenzfaktoren gemäss Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Bei diesen neuen Frequenzfaktoren handelt es sich um die ehemaligen Funkdienstefaktoren, multipliziert mit einem Faktor 1.5.
Die Einführung der neuen Frequenzfaktoren wurde mit [u]Rundschreiben des BAFU vom 22.7.2009[/u] bekannt gegeben.
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/03393/03500/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCFfXt5hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
Eine Begründung für den Faktor 1.5 finden Sie im [u]erläuternden Bericht vom 28.11.2008 ü[/u]ber die Änderung der NISV.
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/13936.pdf
[b]Erster Kommentar von habs[/b]
Die Fragen sind geklärt. Eine Zusammenfassung:
[u]Klärung der alten Vollzugsempfehlung 2006[/u]
Für isotropische Strahler beträgt die “ominöse Zahl“ tatsächlich 5.4773 Ω½ .
Für Mobilfunkanlagen wird eine Dipolsendeantenne miteinberechnet. Der AntennengewinnFaktor eines Dipols beträgt: g = 1.64 ; die “ominöse Zahl“ somit ( R0 *g / 4 π )½ = 7.0144 Ω½ .
[u]Klärung der neuen Vollzugsempfehlung 2009[/u]
Die neue Verordnung hat den Anlagebegriff “präzisiert“ . Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten des Anlageperimeters diskutiert, und es wurde nach statistischer Methode jene Variante gewählt, die die Mobilfunkbetreiber beim Bau ihrer Antennen “gleich stark schmerzt, wie bisher“ (erläuternden Bericht vom 28.11.2008).
In der NISV 2009 wird nun die Methode “Anlageperimeter Minus“ angewandt (der Vorschlag der Mobilfunkbetreiber!) und im Gegenzug die Frequenzfaktoren um Faktor 1.5 erhöht (Gegenkorrektur des BAFU).
[u]Folgen[/u]: Es wird weiterhin mit den rechtlich unklaren Begriffen wie Dach, Gebäude und Antennengruppe operiert; die in Einzelfällen zu unklaren Situationen führen. Die Chance zu einer glasklaren Regelung mit dem Model “Anlageperimeter Plus“ wurde leider vertan.
[b]habs[/b][/b]