An die HF-Techniker
Thema: Frequenzfaktor bzw. Anlageperimeter
Mich interessiert, welche Überlegungen und Berechnungen zu der Formel des Frequenzfaktor (ehem. Funkdienstfaktor) führen. Ich versuche die amtliche Formel in der Mobilfunk-Vollzugsempfehlung BAFU 2002 (Seite 13, Anmerkung 3) nachzuvollziehen:
F = 7/AGW wobei der Anlageperimeter d = F* (ERP)½ ist.
Beides ergibt sich aus der Umformung von:
E = AGW = 7 (ERP / d2)½ eine BAFU-Formel (Seite 25, Formel 4).
Mich interessiert die Herunft der ominösen Zahl 7 .
Wenn ich
S = E*H = E2 / R0 = ERP / 4 π r2 [W/m2]
und
R0 = (μ0 / ε0)½ = 376.7301 Ω
voraussetze, einsetze und nach r auflöse erhalte ich:
r = 1/E*(R0 / 4 π)½ * (ERP)½ [m]
Der Faktor (R0 / 4 π)½ ergibt nach meiner Rechung 5.4773 Ω½ und nicht wie in der amtlichen Formel 7 Ω½ .
Wie ist das zu erklären?
habs
Frequenzfaktor bzw. Anlageperimeter
-
- Beiträge: 1322
- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Re: Frequenzfaktor bzw. Anlageperimeter
Diese Diskussion sollten Sie mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) führen, und ganz sicher nicht mit uns.habs hat geschrieben:An die HF-Techniker
Thema: Frequenzfaktor bzw. Anlageperimeter
Mich interessiert, welche Überlegungen und Berechnungen zu der Formel des Frequenzfaktor (ehem. Funkdienstfaktor) führen. Ich versuche die amtliche Formel in der Mobilfunk-Vollzugsempfehlung BAFU 2002 (Seite 13, Anmerkung 3) nachzuvollziehen:
F = 7/AGW wobei der Anlageperimeter d = F* (ERP)½ ist.
Beides ergibt sich aus der Umformung von:
E = AGW = 7 (ERP / d2)½ eine BAFU-Formel (Seite 25, Formel 4).
Mich interessiert die Herunft der ominösen Zahl 7 .
Wenn ich
S = E*H = E2 / R0 = ERP / 4 π r2 [W/m2]
und
R0 = (μ0 / ε0)½ = 376.7301 Ω
voraussetze, einsetze und nach r auflöse erhalte ich:
r = 1/E*(R0 / 4 π)½ * (ERP)½ [m]
Der Faktor (R0 / 4 π)½ ergibt nach meiner Rechung 5.4773 Ω½ und nicht wie in der amtlichen Formel 7 Ω½ .
Wie ist das zu erklären?
habs
Diese Faktoren wurden nicht von uns erfunden.
Zuständig für solche Fragen ist dort ein Hr. Siegenthaler.
Sie dürfen dann die Belehrungen des BAFU gerne wieder hier einstellen.
Wir warten gespannt darauf, ob Sie es besser wissen.
Laut NISV Art 62 betragen die Frequenzfaktoren:
für Antennengruppen im 900MHz-Band = 2.63
für Antennengruppen im 1800MHz-Band und höher = 1.76
für alle andern Antennengruppen = 2.1
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Antwort des BAFU
Gleichzeitig mit meiner ersten Frage (siehe erster Beitrag) habe ich dem BAFU noch eine zweite gestellt:
2. Die Frequenzfaktoren in der NISV wurden per 1.9.2009 geändert. Die Formel F = 7/AGW dürfte so nicht mehr stimmen.
Antwort des BAFU
1. Der von Ihnen berechnete Faktor ist richtig, wenn Sie anstelle der ERP (äquivalente Strahlungsleistung bezüglich eines Dipols) die EIRP (äquivalente Strahlungsleistung bezüglich eines isotropen Strahlers) einsetzen. Ein Dipol hat gegenüber einem isotropen Strahler einen Gewinn von 1.64 (resp. 2.15 dB). Wenn Sie den von Ihnen berechneten Faktor mit Wurzel(1.64) multiplizieren, erhalten Sie einen Wert von 7.01 => 7.
2. Sie haben recht: Seit dem 1.9.2009 gelten die Frequenzfaktoren gemäss Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Bei diesen neuen Frequenzfaktoren handelt es sich um die ehemaligen Funkdienstefaktoren, multipliziert mit einem Faktor 1.5.
Die Einführung der neuen Frequenzfaktoren wurde mit Rundschreiben des BAFU vom 22.7.2009 bekannt gegeben.
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/ ... bNoKSn6A--
Eine Begründung für den Faktor 1.5 finden Sie im erläuternden Bericht vom 28.11.2008 über die Änderung der NISV.
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/ ... /13936.pdf
Erster Kommentar von habs
Die Fragen sind geklärt. Eine Zusammenfassung:
Klärung der alten Vollzugsempfehlung 2006
Für isotropische Strahler beträgt die “ominöse Zahl“ tatsächlich 5.4773 Ω½ .
Für Mobilfunkanlagen wird eine Dipolsendeantenne miteinberechnet. Der AntennengewinnFaktor eines Dipols beträgt: g = 1.64 ; die “ominöse Zahl“ somit ( R0 *g / 4 π )½ = 7.0144 Ω½ .
Klärung der neuen Vollzugsempfehlung 2009
Die neue Verordnung hat den Anlagebegriff “präzisiert“ . Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten des Anlageperimeters diskutiert, und es wurde nach statistischer Methode jene Variante gewählt, die die Mobilfunkbetreiber beim Bau ihrer Antennen “gleich stark schmerzt, wie bisher“ (erläuternden Bericht vom 28.11.2008).
In der NISV 2009 wird nun die Methode “Anlageperimeter Minus“ angewandt (der Vorschlag der Mobilfunkbetreiber!) und im Gegenzug die Frequenzfaktoren um Faktor 1.5 erhöht (Gegenkorrektur des BAFU).
Folgen: Es wird weiterhin mit den rechtlich unklaren Begriffen wie Dach, Gebäude und Antennengruppe operiert; die in Einzelfällen zu unklaren Situationen führen. Die Chance zu einer glasklaren Regelung mit dem Model “Anlageperimeter Plus“ wurde leider vertan.
habs[/b]
2. Die Frequenzfaktoren in der NISV wurden per 1.9.2009 geändert. Die Formel F = 7/AGW dürfte so nicht mehr stimmen.
Antwort des BAFU
1. Der von Ihnen berechnete Faktor ist richtig, wenn Sie anstelle der ERP (äquivalente Strahlungsleistung bezüglich eines Dipols) die EIRP (äquivalente Strahlungsleistung bezüglich eines isotropen Strahlers) einsetzen. Ein Dipol hat gegenüber einem isotropen Strahler einen Gewinn von 1.64 (resp. 2.15 dB). Wenn Sie den von Ihnen berechneten Faktor mit Wurzel(1.64) multiplizieren, erhalten Sie einen Wert von 7.01 => 7.
2. Sie haben recht: Seit dem 1.9.2009 gelten die Frequenzfaktoren gemäss Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Bei diesen neuen Frequenzfaktoren handelt es sich um die ehemaligen Funkdienstefaktoren, multipliziert mit einem Faktor 1.5.
Die Einführung der neuen Frequenzfaktoren wurde mit Rundschreiben des BAFU vom 22.7.2009 bekannt gegeben.
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/ ... bNoKSn6A--
Eine Begründung für den Faktor 1.5 finden Sie im erläuternden Bericht vom 28.11.2008 über die Änderung der NISV.
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/ ... /13936.pdf
Erster Kommentar von habs
Die Fragen sind geklärt. Eine Zusammenfassung:
Klärung der alten Vollzugsempfehlung 2006
Für isotropische Strahler beträgt die “ominöse Zahl“ tatsächlich 5.4773 Ω½ .
Für Mobilfunkanlagen wird eine Dipolsendeantenne miteinberechnet. Der AntennengewinnFaktor eines Dipols beträgt: g = 1.64 ; die “ominöse Zahl“ somit ( R0 *g / 4 π )½ = 7.0144 Ω½ .
Klärung der neuen Vollzugsempfehlung 2009
Die neue Verordnung hat den Anlagebegriff “präzisiert“ . Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten des Anlageperimeters diskutiert, und es wurde nach statistischer Methode jene Variante gewählt, die die Mobilfunkbetreiber beim Bau ihrer Antennen “gleich stark schmerzt, wie bisher“ (erläuternden Bericht vom 28.11.2008).
In der NISV 2009 wird nun die Methode “Anlageperimeter Minus“ angewandt (der Vorschlag der Mobilfunkbetreiber!) und im Gegenzug die Frequenzfaktoren um Faktor 1.5 erhöht (Gegenkorrektur des BAFU).
Folgen: Es wird weiterhin mit den rechtlich unklaren Begriffen wie Dach, Gebäude und Antennengruppe operiert; die in Einzelfällen zu unklaren Situationen führen. Die Chance zu einer glasklaren Regelung mit dem Model “Anlageperimeter Plus“ wurde leider vertan.
habs[/b]