Nordlicht hat geschrieben:Ach, Herr Jacob, es geht bei einer möglichen Hauptverhandlung in dieser Sache doch nicht um Erlöse aus Frequenzversteigerungen oder irgendwelche Sponsorengelder, sondern ausschließlich darum, ob es sich bei den beanstandeten Passagen in dem Pamphlet von Diagnose Funk um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.
Nordlicht
Es geht zuerst darum, grundsätzlich durch die Verfassung geschützte Meinungsäusserungen von Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden, und dann geht bei den Tatsachenbehauptungen darum, ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, und danach, ob vorsätzlich unwahre Aussagen getätigt wurden, und ob dieses getan wurde, um der Person Lerchl zu schaden,
Die zweite beanstandete Aussage bestand aus den Teilaussagen:
- 2a) Lerchl sei weder unabhänglg noch kritisch.
- 2b) Lerchl sei ein Vertreter von Bundesregierung und Industrie.
- 2c) Lerchl sei mit hohen Posten und Forschungsbeiträgen belohnt worden; offen bleibt, ob auf eigenen Antrag.
Aus dem Zusammenhang des Artikels heraus geht es um EMF und ihre Wirkung auf die menschliche Gesundheit. An der Emission von EMF mindestens auf dem heutigen sowie an den mit EMF-Emissionen verbundenen Aktivitäten sind bestimmte Wirtschaftszweige und der Staat finanziell interessiert, sei es durch Kostenersparnis oder durch Lizenzeinnahmen.
Von wem oder wem gegenüber soll Lerchl abhängig oder unkritisch sein? Gemeint sind wohl der Staat und die EMF-emittierenden Branchen. Das Verhalten von Lerchl deutet nicht darauf hin, dass er ein Mobilfunkgegner sei, - allerdings gibt er durch seine Funktion als der Hofwissenschaftler des sog. Informationszentrums gegen Mobilfunk missverständliche Signale.
Lerchl fällt beim IZ"g"MF allerdings durch unkritischen und miltitanten Aktivismus gegen die von ihm als "Elektrosensible" bezeichneten EMF-Geschädigten auf, wobei er regelmässig behauptet, er tue dieses als Privatmann. Diese Militanz deutet eher nicht auf einen einem Wissenschaflter gebührenden Abstand von den EMF-emittierenden Branchen hin zu deren Schademissionen er regelmässig Studien und Gutachten verfasst.
In der gemäss dem Beschluss (
https://dl.dropboxusercontent.com/u/249 ... 8.2013.pdf ) beanstandeten Passage steht - anders als Lerchl zur Erreichung der einstweiligen Verfügung mit Schweigegebot an seine Gegner behauptete - überhaupt nicht, Lerchl habe seine Gutachten etc. aus dem Grund bewusst einseitig erstellt, um Gegenleistungen zu erhalten. Der Richter liess sich wohl vom seiner Spektabilität beeindrucken und enschüchtern, und prüfte haher den Antrag nicht auf Übereinstimmung mit dem beanstandeten Zitat, - er wäre nicht der erste Richter, dem es so ergeht.
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Es ist rechtlich heikel, die Arbeit von Lerchl zu kritisisiern, denn er nimmt solche Kritik persönlich und rennt gleich zum Kadi (
viewtopic.php?t=35695 ), statt sachlich auf die Argumente einzugehen. Wenn er etwas persönlich nimmt, dann kommt es vor, dass er entweder übertreibt bis zur falschn Anschuldigung bzw. zum falschen Verdacht, oder dass er mit Akten und Urkunden belegte Fakten ganz einfach leugnet. In diesem Umfeld tut man Diagnose-Funk und sich selbst keinen Dienst, Unbewiesenes zu behaupten, aber noch weniger, Fakten zu verschweigen.