19.3113 Interpellation
Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?
Eingereicht von:
Munz Martina Munz Martina
Sozialdemokratische Fraktion
Sozialdemokratische Partei der Schweiz
Einreichungsdatum:
14.03.2019
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Im Rat noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Durch den Ausbau des Mobilfunks auf die 5G-Technologie, wird die Bevölkerung einem weiteren unbekannten Gesundheitsrisiko durch hochfrequente elektromagnetische Felder ausgesetzt. Dieses Risiko ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie schätzt er das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlen ein und wie verändert sich das Risiko mit dem 5G-Netzausbau? Gibt es dazu Gutachten, Forschungsergebnisse oder Erfahrungen im Ausland?
2. Gibt es medizinische Gutachten und Gerichtsentscheide, die Schadenfälle auf Mobilfunkstrahlung zurückführen? Gibt es solche Fälle auch in der Schweiz und könnten sie durch den 5G-Netzausbau gehäuft eintreten?
3. Wer haftet für mögliche Gesundheitskosten, die durch die Mobiltelefonie entstehen? Falls er zum Schluss kommt, dass für den Bund als Mobilfunk-Konzessionsgeberin keine Haftung besteht, soll dargelegt werden, wer stattdessen das Haftungsrisiko tragen muss und wie hoch dieses ist.
4. Wer haftet für die entstehenden Gesundheitskosten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Grenzwerte zu hoch angesetzt wurden?
5. Sind finanzielle Konsequenzen zu erwarten, falls aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Verschärfung der Grenzwertregelung für Mobilfunkanlagen durchgesetzt wird?
6. Welche Möglichkeiten bestehen, um Mobilfunkbetreiber einem Haftpflichtgesetz zu unterstellen, analog den Kernkraftwerkbetreibern mit dem Kernenergiehaftpflichtgesetz?
7. Wie können die Mobilfunkbetreiber motiviert werden, den Bevölkerungsschutz im Sinne der Vorsorge möglichst hoch zu halten? Ist ein Risikofonds durch die Mobilfunkbetreiber vorgesehen für Schadenersatzansprüche von Mobilfunkgeschädigten?
Zuständigkeiten
Zuständige Behörde
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Weitere Informationen
Erstbehandelnder Rat
Nationalrat
Mitunterzeichnende (17)
Barrile Angelo Bendahan Samuel Crottaz Brigitte Estermann Yvette Friedl Claudia Graf Maya Gysi Barbara Hadorn Philipp Hardegger Thomas Hausammann Markus Heim Bea Kälin Irène Marti Samira Piller Carrard Valérie Reimann Maximilian Schneider Schüttel Ursula Semadeni Silva
Themengebiete (5)
Gesundheit Medien und Kommunikation Soziale Fragen Wirtschaft Wissenschaft und Forschung
Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... d=20193113
Interpellation von Martina Munz, SP: "Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?
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Elisabeth Buchs
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- Registriert: 27. Januar 2007 21:48
Interpellation von Martina Munz, SP: "Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.