Interpellation von Martina Munz, SP: "Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?

Elisabeth Buchs
Beiträge: 1639
Registriert: 27. Januar 2007 21:48

Interpellation von Martina Munz, SP: "Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?

Beitrag von Elisabeth Buchs » 27. März 2019 06:56

19.3113 Interpellation
Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?

Eingereicht von:
Munz Martina Munz Martina
Sozialdemokratische Fraktion

Sozialdemokratische Partei der Schweiz

Einreichungsdatum:
14.03.2019

Eingereicht im:
Nationalrat

Stand der Beratungen:
Im Rat noch nicht behandelt

Eingereichter Text

Durch den Ausbau des Mobilfunks auf die 5G-Technologie, wird die Bevölkerung einem weiteren unbekannten Gesundheitsrisiko durch hochfrequente elektromagnetische Felder ausgesetzt. Dieses Risiko ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie schätzt er das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlen ein und wie verändert sich das Risiko mit dem 5G-Netzausbau? Gibt es dazu Gutachten, Forschungsergebnisse oder Erfahrungen im Ausland?

2. Gibt es medizinische Gutachten und Gerichtsentscheide, die Schadenfälle auf Mobilfunkstrahlung zurückführen? Gibt es solche Fälle auch in der Schweiz und könnten sie durch den 5G-Netzausbau gehäuft eintreten?

3. Wer haftet für mögliche Gesundheitskosten, die durch die Mobiltelefonie entstehen? Falls er zum Schluss kommt, dass für den Bund als Mobilfunk-Konzessionsgeberin keine Haftung besteht, soll dargelegt werden, wer stattdessen das Haftungsrisiko tragen muss und wie hoch dieses ist.

4. Wer haftet für die entstehenden Gesundheitskosten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Grenzwerte zu hoch angesetzt wurden?

5. Sind finanzielle Konsequenzen zu erwarten, falls aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Verschärfung der Grenzwertregelung für Mobilfunkanlagen durchgesetzt wird?

6. Welche Möglichkeiten bestehen, um Mobilfunkbetreiber einem Haftpflichtgesetz zu unterstellen, analog den Kernkraftwerkbetreibern mit dem Kernenergiehaftpflichtgesetz?

7. Wie können die Mobilfunkbetreiber motiviert werden, den Bevölkerungsschutz im Sinne der Vorsorge möglichst hoch zu halten? Ist ein Risikofonds durch die Mobilfunkbetreiber vorgesehen für Schadenersatzansprüche von Mobilfunkgeschädigten?

Zuständigkeiten

Zuständige Behörde

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Weitere Informationen

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat


Mitunterzeichnende (17)

Barrile Angelo Bendahan Samuel Crottaz Brigitte Estermann Yvette Friedl Claudia Graf Maya Gysi Barbara Hadorn Philipp Hardegger Thomas Hausammann Markus Heim Bea Kälin Irène Marti Samira Piller Carrard Valérie Reimann Maximilian Schneider Schüttel Ursula Semadeni Silva


Themengebiete (5)

Gesundheit Medien und Kommunikation Soziale Fragen Wirtschaft Wissenschaft und Forschung

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... d=20193113
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.