Abschirmungskosten gegen E-smog als außergewöhnl. Belastung

Handymania

Abschirmungskosten gegen E-smog als außergewöhnl. Belastung

Beitrag von Handymania » 5. August 2012 20:16

Im Falle einer Wiederholung des Themas:
Die folgende gerichtl. Entscheidung ist einzigartig und muss weiter verbreitet werden!!!
Ein Gericht erkennt die außergewöhnliche (körperliche) Belastung durch HF-Immissionen (in der Wohnung) an.
Und was sagt das BfS dazu? Schweigen - denn es kann nicht sein, was nicht sein darf.

"04.07.2012
FG Kommentierung
Kosten der Abschirmung gegen Elektrosmog als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten einer an der eigenen Wohnung durchgeführten Hochfrequenzabschirmung gegen stark auffällige und aus baubiologischer Sicht nicht mehr zu akzeptierende Mobilfunkstrahlung sind bei Vorlage einer privatärztlichen Bescheinigung als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.
Hintergrund:
Die Klägerin machte in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2009 Kosten für in ihrer Wohnung durchgeführte Hochfrequenzabschirmungen an der äußeren Gebäudehülle sowie im Bodenbereich der Wohnung in Höhe von 17.075 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend. Zur Begründung legte sie ein ärztliches Gutachten vor, wonach sie unter Migräne und Tinnitus litt, sowie eine ausgeprägte Elektrosensibilität vorliege. Empfohlen wurde die Ausstattung der äußeren Gebäudehülle mit einer Hochfrequenzabschirmung. Das FA lehnte die Berücksichtigung der Kosten ab, da die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei. Im Klageverfahren beruf sich die Klägerin auf den BFH, der am 11.11.2010 in den Verfahren VI R 16/09 und VI R 17/09 entschieden habe, dass es im Hinblick auf die medizinische Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen nicht mehr auf ein amtsärztliches Attest ankomme. Insoweit seien die erforderlichen Feststellungen nunmehr von der Finanzverwaltung bzw. den Gerichten nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung selbst zu treffen.

Entscheidung:
Das FG hat entschieden, dass die geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind. § 33 EStG umfasst nicht nur medizinisch notwendige Maßnahmen sondern auch Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Krankheitsfall hinreichend gerechtfertigt sind. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit reicht nach Auffassung des FG ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über stark auffällige Hochfrequenzimmissionen aus. Ein amtsärztliches Attest hält das FG im Streitfall nicht für erforderlich, da dies nach § 64 EStDV n.F. für derartige Leistungen nicht vorgeschrieben sei.
(FG Köln, Urteil v. 8.3.2012, 10 K 290/11)

Praxishinweis:
Das Urteil des FG Köln ist inzwischen rechtskräftig. Für die Praxis von erheblicher Bedeutung dürfte die Entscheidung deswegen sein, weil die Aufwendungen für vergleichbare Maßnahmen auch dann anzuerkennen sind, wenn die bestätigenden Gutachten erst nach Durchführung der Baumaßnahme vorgelegt werden. Das FG begründet diese Konsequenz damit, dass die im Streitfall vorgenommenen Maßnahmen sich unter keine der in § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV genannten Alternativen subsumieren lassen. Es handelt sich nämlich weder um medizinische Hilfsmittel noch um eine Behandlungsmethode.
Georg Schmitt, Dipl. Finanzwirt (FH)"
http://www.haufe.de/steuern/rechtsprech ... 24562.html

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/ei ... ung-340302

http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?ar ... rnr=21;co=

http://www.auw.de/2012/07/elektrosmogsc ... belastung/

"Der Senat sah keinen Anlass zur Zulassung der Revision, da das Urteil der geänderten Rechtsprechung des BFH beruht."
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln ... 20308.html

Robert2

Re: Abschirmungskosten gegen E-smog als außergewöhnl. Belast

Beitrag von Robert2 » 5. August 2012 21:55

Entscheidung:
Das FG hat entschieden, dass die geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind. § 33 EStG umfasst nicht nur medizinisch notwendige Maßnahmen sondern auch Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Krankheitsfall hinreichend gerechtfertigt sind. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit reicht nach Auffassung des FG ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über stark auffällige Hochfrequenzimmissionen aus. Ein amtsärztliches Attest hält das FG im Streitfall nicht für erforderlich, da dies nach § 64 EStDV n.F. für derartige Leistungen nicht vorgeschrieben sei.
(FG Köln, Urteil v. 8.3.2012, 10 K 290/11)


Wer findet den Witz im Text oben?

Forum Admin: Der elektrosmogerkrankten Frau ist sicher nicht nach Witzen zumute. Also schreiben Sie kurz und sachlich, was Sie zu bemängeln haben und dann trollen Sie sich!

Gastleser

Re: Abschirmungskosten gegen E-smog als außergewöhnl. Belast

Beitrag von Gastleser » 6. August 2012 07:48

Robert2 hat geschrieben:Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit reicht nach Auffassung des FG ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über stark auffällige Hochfrequenzimmissionen aus.

Wer findet den Witz im Text oben?
Ich weiss nicht ob es ein Witz ist. Eher ist es ein Armutszeugnis in der obigen Formulierung.

Es gibt keinen "Ingenieur für Baubiologie". So ein Mensch lässt sich nicht auftreiben. Baubiologie ist kein anerkanntes Studienfach. Die Formulierung ist also Nonsens. Folgt man ihr, und trifft auf einen wachen Steuerbeamten, dann wird sich die geforderte Zwangsläufigkeit nicht nachweisen lassen.

Bemerkenswert ist auch die Forderung, dass es ein ärztliches "Privatgutachten" sein muss. Dahinter steckt der Gedanke, daß der Elektrosensible in jedem Fall selbst finanziell in Vorleistung gehen muss.

Das ist also ein Urteil für die Wohlhabenden unter den abschirmwilligen Elektrosensiblen.

Handymania

Was ist ein Rechtsstaat? und was ist Baubiologie?

Beitrag von Handymania » 6. August 2012 11:42

Das Urteil ist rechtskräftig!
Wer das auf irgendeine Art und Weise anfechtet, erkennt nicht die BRD als Rechtsstaat und das dort herrschende Prinzip der Gewaltenteilung an
sowie die Entscheidungsfindung von Richtern.
"„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“
Der Begriff des Rechtsstaats hat sich in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Gegenbegriff zum Polizeistaat gebildet und umschließt die Forderung nach einer Verfassung. Er ist im Wesentlichen mit der Idee des Verfassungsstaates identisch.
Ziel sind die Mäßigung der Staatsgewalt, die Gewährung von Grund- und Menschenrechten, die Selbstbestimmung und der gerichtliche Schutz des Bürgers. Auch die kommunale Selbstverwaltung und Dezentralismus bzw. Föderalismus (→ Föderalismus in Deutschland) sind wichtige Elemente dieses Rechtsverständnisses."
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat


Zur Bezeichnung "Baubiologe" bzw. Ing. f. Baubiologie
"Aus- und Weiterbildungswege Baubiologie
"Baubiologe" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Im Prinzip darf sich jeder so nennen, der auf diesem Gebiet tätig ist.

Für die Praxis ist aber üblicherweise ein Studium im Bereich Architektur, Chemie, Physik, Mikrobiologie, Umweltmedizin, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer natur- und ingenieurwissenschaftlicher Studienfächer erforderlich.

Viele Akademiker, die ihre Zukunft in der Baubiologie sehen, entscheiden sich nach dem Studium noch für einen spezialisierenden Lehrgang. Hier bietet das Institut für Baubiologie und Ökologie (IBN) in Neubeuern bei Rosenheim etwa den staatlich zugelassenen Fernlehrgang Baubiologie an, der zum Abschluss „Baubiologe IBN“ bzw. „Baubiologin IBN“ führt. Er gilt als gängige Qualifizierung unter Baubiologen; ein Großteil der im Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V. zusammen-geschlossenen Kollegen hat ihn absolviert.
Der Lehrgang vermittelt baubiologisches und bauökologisches Grundwissen und dauert in der Regel ein Jahr. Die Studiengebühr beträgt 1.800 Euro. Darauf aufbauend gibt es die Fortbildung „Baubiologische Messtechnik“.

Für Architekten, Innenarchitekten und Ingenieure im Bauwesen bietet auch das Ökozentrum NRW in Hamm den berufsbegleitenden Fernlehrgang „Baubiologie und Aspekte von Innenraumbelastungen“ an. Er dauert vier Monate und kostet 1.500 Euro.
Baubiologen arbeiten nach ihrer Ausbildung in Architektur-, Ingenieur-, Umwelt- und Planungsbüros der Baubranche und bei Bauunternehmen. Auch der Gang in die Selbstständigkeit als Gutachter oder in die öffentliche Bauverwaltung ist eine Option. Zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten bietet die Immobilien- und Gebäudewirtschaft, zum Beispiel bei Wohnungsbauunternehmen. Entscheidend ist in jedem Fall eine stetige Weiterbildung durch Seminare und Kurse zu Analysemethoden, Messtechnik, Bauphysik, Qualitätssicherung und dergleichen, da sich das baubiologische Wissen ständig verändert und erweitert."
http://www.abi.de/berufsleben/berufsrep ... d07844.htm

Gastleser

Re: Was ist ein Rechtsstaat? und was ist Baubiologie?

Beitrag von Gastleser » 6. August 2012 20:09

Handymania hat geschrieben:Das Urteil ist rechtskräftig!
Wer das auf irgendeine Art und Weise anfechtet, erkennt nicht die BRD als Rechtsstaat und das dort herrschende Prinzip der Gewaltenteilung an
sowie die Entscheidungsfindung von Richtern.
Doch, doch, anfechten darf man im Prinzip jedes Urteil, sobald neue Erkenntnisse auftauchen. Sogar rechtskräftige. Das ist es ja gerade, was den Rechtsstaat ausmacht.
Handymania hat geschrieben:"Baubiologe" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Im Prinzip darf sich jeder so nennen, der auf diesem Gebiet tätig ist.
Für die Praxis ist aber üblicherweise ein Studium im Bereich Architektur, Chemie, Physik, Mikrobiologie, Umweltmedizin, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer natur- und ingenieurwissenschaftlicher Studienfächer erforderlich.


Baubiologen mit akademischen Ausbildungsgängen sind in der Minderzahl. Das kommt daher, daß man sein erworbenes staatliches Diplom und seinen Doktortitel für gewöhnlich nicht durch eine nicht staatlich anerkannte Allerweltsqualifikation entwerten möchte. Kaum ein Arzt z.B. wählt im Anschluß an seine schwere Ausbildung eine "Fortbildung" zum Heilpraktiker. Wer das dennoch nötig hat, verbirgt damit irgend ein Problem.
Handymania hat geschrieben:Der Lehrgang vermittelt baubiologisches und bauökologisches Grundwissen und dauert in der Regel ein Jahr. Die Studiengebühr beträgt 1.800 Euro. Darauf aufbauend gibt es die Fortbildung „Baubiologische Messtechnik“.


Das ist billig und erscheint als einfacher Weg. Ich werde mich näher informieren. Danke für den Tipp!

Handymania

Beitrag von Handymania » 6. August 2012 22:44

Gastleser schreibt: "Doch, doch, anfechten darf man im Prinzip jedes Urteil, sobald neue Erkenntnisse auftauchen."
Der Satz ist mal wieder sehr allgemein gehalten.
Das kuriose ist doch, dass angeblich bzgl. obiger Thematik im weitesten Sinne Null-Erkenntnisse existieren sollen - alles unter Grenzwert. Und dennoch hat ein Gericht sozusagen ein indivduelles "Vorsorgeprinzip" für Betroffene gewährleistet.
Nebenbei gibt es laufend neue Erkenntnisse (s. österreichische Ärztekammer: viewtopic.php?t=39045), die dieses Urteil nur bestärken.
Ausserdem bezieht sich Ihre persönliche Anfechtung auf den Begriff "Baubiologe"; da sammelt sich bei jedem Skeptiker gleich der Dampf in den Ohren...
So einer ist ja nach deren Logik kein Fachmann (ist das die "neue Erkenntnis"?)- da würde aber jeder Richter Sie auslachen.
Selbst im obigen Text wird das Gutachten eines Ing. f. Baubiologie genannt - dieser wird dann wohl eine solide akademische Ausbildung (Ing.) sowie ev. eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation für Baubiologie haben. Und nur diesen staatlich geprüften Fachleuten sollte man auch Untersuchungen für ein Privatgutachten anvertrauen.


Gastleser schreibt: "...eine nicht staatlich anerkannte Allerweltsqualifikation..."
Skeptiker sind Märchenerzähler....
Im obigen Kontext steht aber: "...staatlich zugelassenen Fernlehrgang Baubiologie..." - demnach keine Esoterik-Veranstaltungen.
Im Grunde kann jeder ein Privatgutachten erstellen. Wenn dieses vor Gericht verwendet wird, ist es dort einer genauen Überprüfung zu unterziehen - im negativen Fall bestellt das Gericht dann ein neues unabhängiges Gutachten von einem Fachmann. Aber das scheint im obigen Prozess nicht der Fall gewesen zu sein. Also ist davon auszugehen, das der Ing. f. Baubiologie sauber und zuverlässig gearbeitet hat - dank seiner staatlich geprüften Qualifikationen.

Robert2

Sperren Sie mich ruhig - Luft is raus

Beitrag von Robert2 » 6. August 2012 22:45

Forum Admin: Der elektrosmogerkrankten Frau ist sicher nicht nach Witzen zumute. Also schreiben Sie kurz und sachlich, was Sie zu bemängeln haben und dann trollen Sie sich!
Eben, Ing für Baubiologie gibt es nicht.

Würden sie es in Erwägung ziehen, dass die Frau gar nicht elektrosensibel ist sondern durch einschlägige Webseiten in einen Wahn hineingetrieben wird, der ihr Leben nicht mehr lebenswert macht?

Noch kein ES konnte sein Leiden vor unabhängigen Experten nachweisen.
Auch wenn es - hypothetisch - wenige "echte Elektrosensible" geben sollte: Die Mehrzahl der Menschen, die sich von ES beeinträchtigt fühlen, wird sich das nur einbilden. Ich kenne so einige, die Angst hatten, aber keinerlei Symptome. Früher waren es mehr, mittlerweile interessieren sich die Leute nicht mehr dafür.


Sie säen Angst. Manche Leute glauben Ihnen und haben Panik vor der Antenne 500 m entfernt. Die Angst alleine macht ihnen das Leben zur Hölle. Dass es diese Fälle gibt, dürfte Ihnen klar sein
Sie zerstören Existenzen:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenc ... 50833.html

Gastleser2

Auf Qualifikation achten

Beitrag von Gastleser2 » 7. August 2012 07:17

Handymania hat geschrieben:Gastleser schreibt: "Doch, doch, anfechten darf man im Prinzip jedes Urteil, sobald neue Erkenntnisse auftauchen."
Der Satz ist mal wieder sehr allgemein gehalten.
Er ist wahr. So geht es nun einmal in einem Rechtsstaat zu. Zum Glück.
Handymania hat geschrieben:Das kuriose ist doch, dass angeblich bzgl. obiger Thematik im weitesten Sinne Null-Erkenntnisse existieren sollen - alles unter Grenzwert. Und dennoch hat ein Gericht sozusagen ein indivduelles "Vorsorgeprinzip" für Betroffene gewährleistet.
Könnte man auf den ersten Blick meinen. Aber das Urteil ist eben nicht allgemeingültig und widerspricht insbes. einem weitreichenden Urteil des Verwaltungsgerichts (!) Karlsruhe:

Wenn noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen vorlägen, könne vom Gericht nicht verlangt werden, aufgrund ungesicherter Erkenntnisse zu beurteilen, ob Grenzwerte zum Schutz der Bürger geeignet sind. Die Justiz könne vom Gesetzgeber erst dann Nachbesserungen verlangen, wenn die bisherige Regelung aufgrund neuer Erkenntnisse offensichtlich untragbar geworden sei.
Das sei mit Blick auf Mobilfunkanlagen aber nicht der Fall. Das Urteil entspricht weitgehend der allgemeinen Rechtsprechung. Danach werden technische Anlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, in aller Regel dann als rechtmäßig angesehen, wenn die Grenzwerte nachweislich eingehalten werden.


(Siehe: http://www.ftd.de/karriere-management/r ... 46658.html )
Handymania hat geschrieben:Selbst im obigen Text wird das Gutachten eines Ing. f. Baubiologie genannt - dieser wird dann wohl eine solide akademische Ausbildung (Ing.) sowie ev. eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation für Baubiologie haben. Und nur diesen staatlich geprüften Fachleuten sollte man auch Untersuchungen für ein Privatgutachten anvertrauen.
Es gibt keine staatlich geprüften Baubiologen. Wohl aber gibt es staatlich geprüfte Ingenieure verschiedener Fachrichtungen.

Ob ein Sachverständigengutachten einen Wert hat, entscheidet sich an der Qualifikation des Sachverständigen. Sachverständige, die in Fragen z.B. der Meßtechnik herangezogen werden, holt man i.d.R. wegen ihres beruflichen und durch die staatliche Prüfung nachgewiesenen Erfahrungshintergrundes.

Auf einen alleine als "Baubiologen" ausgebildeten Sachverständigen ohne fundierte Ausbildung/staatliche Prüfung im Bauwesen, Meßtechnik o.ä. zu setzen, erweist sich spätestens dann als Schwachstelle, wenn es um den Rechtsstreit etwa mit einer Versicherung geht. Aber jedem ist natürlich erlaubt, sein Geld hinauszuwerfen wie immer er will.
Handymania hat geschrieben:Also ist davon auszugehen, das der Ing. f. Baubiologie sauber und zuverlässig gearbeitet hat - dank seiner staatlich geprüften Qualifikationen.
Es gibt in Deutschland keinen staatlich geprüften Baubiologen. Es gibt auch keinen staatlich anerkannten "Ingenieur für Baubiologie", da es keinen staatlich anerkannten Baubiologie-Ingenieursstudiengang gibt. Wenn der Mann fachlich fundiert gearbeitet hat, dann aufgrund seiner Ausbildung und staatlichen Prüfung in einem Ingenieursberuf - die ihm natürlich nicht bestritten werden soll.

Wuff

Re: Sperren Sie mich ruhig - Luft is raus

Beitrag von Wuff » 7. August 2012 08:39

Robert2 hat geschrieben:
Forum Admin: Der elektrosmogerkrankten Frau ist sicher nicht nach Witzen zumute. Also schreiben Sie kurz und sachlich, was Sie zu bemängeln haben und dann trollen Sie sich!

Noch kein ES konnte sein Leiden vor unabhängigen Experten nachweisen.
Auch wenn es - hypothetisch - wenige "echte Elektrosensible" geben sollte: Die Mehrzahl der Menschen, die sich von ES beeinträchtigt fühlen, wird sich das nur einbilden.
Zu dem, was es mit Ihren "unabhängigen Experten" und ihren Tests so an sich hat, siehe:

-> http://www.hese-project.org/Forum/wisse ... .php?id=78

-> http://www.hese-project.org/Forum/mediz ... .php?id=76

oder auch ausführlich und als das iz"gegen"mf noch offen war:

-> http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/ ... hn_iv.html

Robert2 hat geschrieben: Ich kenne so einige, die Angst hatten, aber keinerlei Symptome. Früher waren es mehr, mittlerweile interessieren sich die Leute nicht mehr dafür.
Sie meinen wohl den Münchener Stephan S. und seine Frau H., die sich heute einen Spass und ein tag- und nachtfüllendes Hobby daraus machen, gegen diejenigen zu hetzen, die an Symptomen leiden, und diese Tätigkeit ihr privates Cluedo ( http://de.wikipedia.org/wiki/Cluedo ) nennen. http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=50581 . Wäre die Angelegenheit nicht so traurig, so müsste man daraus geradezu auf Neid auf das Leiden schliessen.

Robert2 hat geschrieben: Sie säen Angst. Manche Leute glauben Ihnen und haben Panik vor der Antenne 500 m entfernt. Die Angst alleine macht ihnen das Leben zur Hölle. Dass es diese Fälle gibt, dürfte Ihnen klar sein
Sie zerstören Existenzen:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenc ... 50833.html
Ob die verstorbene Frau nur Angst vor EMF hatte, oder tatsächlich auch unter EMF litt, geht nicht aus dem Artikel hervor. Menschen, die am EMF-Syndrom leiden, werden systematisch psychiatrisiert ( Start: viewtopic.php?t=23907 ) und durch Kriminalisierung und Hetze (siehe einige Absätze weiter oben) sonstwie ausgegrenzt. Da sind Depressionen, Vereinsamung und Einkapselung die nachvollziehbaren Folgen. Das sind (auch) zerstörte Existenzen.

Forum Admin: An Robert 2, Gastleser, Lemon-Tree ua.: weiteres wird nicht mehr freigeschaltet und soll wenn schon direkt in der Deponie des andern Forums abgelagert werden.

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