Zu diesem Artikel im heutigen Bund http://www.espace.ch/artikel_221400.html möchte ich noch einige Anmerkungen schreiben:
Eine 45-minütige Strahlung von UMTS-Mobilfunkantennen wie bei der TNO-Studie hätte wahrscheinlich sehr wohl einen Einfluss auf das Wohlbefinden gezeigt - oder welche Gründe soll es sonst gegeben haben, dass die Studienleiter das Studiendesign geändert haben?
Zu den 93 % der Bevölkerung mit Mobiltelefonen sollte man genauer hinsehen, wie viele Leute nur ein kaum benutztes Nothandy haben und vor allem den Prozentsatz, wie wenige Personen UMTS-Anwendungen nutzen trotz riesigem Werbeaufwand der Mobilfunkindustrie.
Das Argument, das zur Zeit ganz stark angesagt ist, dass der Elektrosmog von Mobiltelefonen bedeutender sei als derjenige von Mobilfunkantennen. Aber ist ein solcher Vergleich überhaupt korrekt? Es handelt sich bei der Handynutzung doch um ein Nahfeld, angegeben in SAR-Wert und die Pulsung ist ebenfalls eine andere. Wenn ich wählen könnte entweder 2 bis 40 Sekunden pro Tag mobiltelefonieren oder Tag und Nacht neben einer Basisstation wohnen, wäre das für mich eine klare Entscheidung zugunsten des Mobiltelefonierens. Was jedoch das Wichtigste ist und den Vergleich unzulässig macht, dass Elektrosmoggeschädigte kaum mehr mit einem Handy telefonieren. Es wird im Text darauf hingewiesen, dass die Nicht-Handybenutzer eine Minderheit seien. Heisst das, dass eine Minderheit, die diese Strahlung besonders schlecht verträgt überhaupt keine Rechte hat auf Schutz? Dieser Frage wird sich meiner Meinung nach die Regierung stellen müssen. (Auch wenn alles unternommen wird, unsere Gesundheitsbeschwerden als von "andern Ursachen" kommend hinzustellen.
Was in diesem Text bzw. an den Aeusserungen von Herrn Baumann auch wieder deutlich zum Vorschein kommt, ist die geringe Hilfe, die wir Betroffenen vom Buwal (Bafu) erhalten. Vom BAG kommt die immer gleiche Platte von den nicht vorhanden Beweisen, obwohl genügend Hinweise für eine Gesundheitsschädlichkeit vorhanden sind und dies trotz den Anstrengungen gewisser Kreise nach Studien, die den Eisbären in der Wüste suchen. Dennoch gibt das BAG Empfehlungen "Keine Kinder ans Handy" heraus.
Froh bin ich hingegen um die klaren Aeusserungen von Herrn Dr. Bernhard Aufdereggen von den Aerzten für Umweltschutz und auch um die Unterstützung durch die Stiftung für Konsumentenschutz.
Elisabeth Buchs
Die Bequemlichkeit geht vor
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mips
Re: Die Bequemlichkeit geht vor
Herrn Dr. Bernhard Aufdereggen sitzt auch im Stiftungsrat der Forschungsstiftung Mobilfunk
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Schutzzonen vor Handys
Re: Die Bequemlichkeit geht vor
>Heisst das, dass eine Minderheit, die diese Strahlung besonders schlecht verträgt überhaupt keine Rechte hat auf Schutz? Dieser Frage wird sich meiner Meinung nach die Regierung stellen müssen.
Andere stellen sich dieser Problematik:
"Mobile phones to be silenced by new law"
http://www.timesonline.co.uk/article/0, ... 46,00.html
Diese Regelung bezieht sich erst mal auf Handys.
Was ist davon zu halten?
Andere stellen sich dieser Problematik:
"Mobile phones to be silenced by new law"
http://www.timesonline.co.uk/article/0, ... 46,00.html
Diese Regelung bezieht sich erst mal auf Handys.
Was ist davon zu halten?
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hertzklopfer
Re: Stiftungsrat
>Herrn Dr. Bernhard Aufdereggen sitzt auch im Stiftungsrat der Forschungsstiftung Mobilfunk
und was heisst das?
und was heisst das?
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mips
Re: Stiftungsrat
Zum Einen zeigt das, dass diesem Stiftungsrat auch kritische Mitglieder angehören, aber nur wenige. Zum Anderen dass er eine Studie kritisiert, die von seiner Stiftung finanziert wurde.
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argus
Re: Stiftungsrat
Dr. Aufdereggen ist Arzt und als solcher hat er eine ethische Verantwortung. Zum Glück scheint er sich auf diese zu besinnen.
argus
argus