Der Bund; 07.03.2007
Antennen, die das Bild stören
Wie die Justiz wertvolle Landschaften und geschützte Ortsbilder vor Mobilfunkantennen bewahrt
Wenn die Opposition gegen Mobilfunkantennen mit Gesundheitsargumenten ficht, hat sie wenig Chancen. Weiter kommt sie mit ortsbildschützerischen Bedenken. Das Verwaltungsgericht hat bereits eine Reihe von Antennenprojekten gestoppt, weil sie Ortsbild und Landschaft störten.
Stefan Wyler
Über 1700 Mobilfunkantennen ragen in den Himmel über dem Kanton Bern, und es werden immer mehr. Die Mobilfunkanbieter rüsten nach und auf - und stossen immer wieder auf erbitterte Opposition. Gegen 30 bis 40 Prozent der Baubewilligungsgesuche gehen Einsprachen ein, wie Peter Matti von der Immissionsschutzstelle im Berner Wirtschaftsamt Beco schätzt. Und oft sind es gleich Dutzende oder gar Hunderte Anwohner, die sich an Einsprachen beteiligen. Motiv der Einsprecher ist meist die Furcht vor dem Elektrosmog; die Strahlung der Antennen weckt Ängste. Doch wenn sie mit gesundheitlichen Bedenken argumentiert, hat die Opposition gegen Mobilfunkantennen wenig Chancen. Die Strahlungsdiskussion ist juristisch entschieden, die Anlagen halten die Grenzwerte ein, und über die Frage, ob die Grenzwerte streng genug seien, mögen Beschwerde- und Gerichtsinstanzen nicht mehr diskutieren (siehe Kasten).
Das Ästhetik-Argument
Weit mehr Erfolg hat die Opposition, wenn sie mit dem Ästhetikrecht argumentiert; dies zeigt ein Blick auf die Urteile des Berner Verwaltungsgerichts seit 2004. Beschwerden aufgrund von Verfahrensfragen oder gesundheitsrechtlichen Argumenten wies das Gericht grossmehrheitlich ab. In neun von zehn Fällen dagegen, in denen es hauptsächlich um Ortsbild- und Landschaftsschutz ging, entschied das Gericht gegen die Mobilfunkfirmen.
Zuletzt stoppten die Berner Verwaltungsrichter folgende Antennenprojekte:
· Keine Gnade fand ein geplanter 30-Meter-Mast in Niederbipp. Dieser würde, so urteilten die Richter, am Ortsrand von Scharnageln als «erheblich störender Fremdkörper» wirken und «den durch die bewaldeten Jurahöhen gebildeten Horizont zerschneiden».
· Eine ebenfalls 30 Meter hohe Antenne hatte die Swisscom Mobile am Dorfrand von Herzogenbuchsee errichten wollen. Auch hier taxierten die Richter den Mast als störenden Fremdkörper, der sowohl den Einblick auf den südlichen Dorfeingang mit der markanten Kirche stören würde als auch den Ausblick aus dem Dorf in eine schöne Landschaftskammer.
·Nein sagte das Verwaltungsgericht auch zu einer Antenne, die die Firma Orange im Turm des ehemaligen Hotels Moy in Oberhofen errichten wollte: Im charakteristischen Türmchen des geschützten Hotelpalasts im Schweizerhausstil würden sowohl eine sichtbare Antenne als auch allfällige Abdeckblenden störend wirken, befand das Gericht.
Geschützte Flachdachlandschaft
Doch nicht nur bei geschützten Hotels aus dem 19. Jahrhundert und schönen Landschaften greift das Ästhetikrecht. Auch bei wenig spektakulären Flachdachsiedlungen kann es zum Tragen kommen. Das Verwaltungsgericht hat in zwei jüngeren Entscheiden den Gemeinden zugestanden, sie dürften eigene Ästhetikvorschriften zur Einordnung von Mobilfunkanlagen ins Landschaftsbild erlassen - und sie genössen bei deren Anwendung auch einen gewissen Beurteilungsspielraum.
So schützte das Gericht das Nein der Gemeinde Kehrsatz zu einer 3,5 Meter hohen Sunrise-Antenne auf einem Gebäude der Siedlung Tannacker. Die Sonderbauvorschriften für die Siedlung verlangten «einheitliche Flachdächer» und bezweckten, Dachaufbauten, zu denen auch Mobilfunkanlagen zählten, weitgehend zu verhindern, urteilte das Gericht. Und es schützte ebenfalls die Münsinger Vorschriften über Dachaufbauten, die auch Mobilfunkantennen in ihrer Höhe beschränkten. Diese seien geeignet, «ein einigermassen einheitliches Erscheinungsbild der Flachdachbauten zu bewirken». Das Gericht lehnte darum das Sunrise-Projekt ab, eine 11,7-Meter Antenne auf ein neun Meter hohes Mehrfamilienhaus in der Sägematte zu stellen.
Kein Schutz für «Mittelmass»
Nicht immer aber geben die Verwaltungsrichter dem Ortsbildschutz den Vorrang, wie ein Fall aus Burgdorf zeigt. Gegen eine 35-Meter-Antenne der Swisscom am Stadtrand, welche die Stadt und die kantonale Baudirektion aus ästhetischen Gründen ablehnten, hatten die Richter nichts einzuwenden: Am Standort an der Lyssachstrasse sei die geplante Antenne «nicht geeignet, das Mittelmass der Umgebung zu stören». Und: Zwar würde die Antenne den durch den Binzberg gebildeten Horizont zerschneiden, dies täten aber bereits die Strommasten. Die Antenne habe somit «keine neue, bisher nicht vorhandene Zerschneidungswirkung».
Streitobjekt Mobilfunkantenne: 30 bis 40 Prozent der Baugesuche werden mit Einsprachen bekämpft. Adrian Moser
Immer mehr Antennen
Nach ihren Angaben betreiben die Mobilfunkanbieter im Kanton Bern derzeit über 1700 Mobilfunkanlagen. Die Swisscom Mobile betreibt 569 Mobilfunkanlagen, Orange rund 650, TDC Switzerland (Sunrise) gegen 500. Und der Antennenwald wächst weiter. Im Jahr 2006 sind nach Angaben des Berner Wirtschaftsamts Beco 131 Antennen neu entstanden oder erweitert worden. Peter Matti, von der Immissionsschutzstelle im Berner Wirtschaftsamt Beco, schätzt, dass 30 bis 40 Prozent der Baugesuche mit Einsprachen bekämpft werden. Über diese entscheidet die erste Bewilligungsinstanz: die Gemeinde oder der Regierungsstatthalter. Bei der zweiten Instanz, der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion gehen pro Jahr 30 bis 35 Beschwerden zu Mobilfunkantennen ein. Das kantonale Verwaltungsgericht als dritte Instanz hat im vergangenen Jahr acht Beschwerden beurteilt. (sw)
Die Gesundheitsfrage
Es sind die Sorgen um die Strahlung, die viele Bürger zu Einsprachen gegen Mobilfunkantennen bewegen. Gesundheitspolitisch aber ist die Rechtslage klar. Im August 2000 hat das Bundesgericht - im Fall Landi Dotzigen - die Grundsatzfrage entschieden: Wenn ein Projekt die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlen (Nisv) einhält, muss es bewilligt werden. Die Behörden dürfen keine weitergehenden Emissionsbegrenzungen erlassen.
Zwar räumte auch das Bundesgericht ein, dass zu den nicht-thermischen Auswirkungen der Strahlung (Kopfweh, Nervosität, Schlaflosigkeit usw.) keine gefes-tigten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen. Der Bundesrat aber habe dies berücksichtigt, als er für «Orte mit empfindlicher Nutzung»(vor allem: Wohnräume) besonders strenge Anlagegrenzwerte festgelegt habe. Grenzwerte, die auch «das Risiko schädlicher Wirkungen, die zum Teil erst vermutet werden und noch nicht absehbar sind, möglichst gering halten sollen.» Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, so forderte das Bundesgericht, müssten die Grenzwerte aber überprüft und allenfalls angepasst werden.
In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht schliesslich verlangt, dass die bewilligte Sendeleistung und Senderichtung einer Anlage einer Kontrolle unterliegen muss. Die Mobilfunkbetreiber erfüllen diese Auflage mittlerweile mit Hilfe eines vom Bundesamt für Umwelt empfohlenen computergestützten Qualitätssicherungssystem, das Sendeleistung und -richtung automatisch überprüft. (sw)
Antennen, die das Bild stören
Ein weiteres Mal : Zum Lachen . Ein Fasnachtssujet für das Jahr 2015 (?) , wie das läuft . Asthetik ist wichtiger als noch nicht bewiesene , wohl aber vermutete gesundheitliche Schäden!!- Es bleibt mir immer wieder von neuem die Luft weg ob diesen hirnlosen Handlungsbegründungen.- Wo haben die bloss alle ihren Verstand gelassen?
Warum bloss darf man in dieser Angelegenheit alle Logik ausser Acht lassen , wie sonst nirgendwo ?? Ich verstehs immer noch nicht.
gesuana
Warum bloss darf man in dieser Angelegenheit alle Logik ausser Acht lassen , wie sonst nirgendwo ?? Ich verstehs immer noch nicht.
gesuana
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Hans-U. Jakob
- Beiträge: 1325
- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Das ist leider so: Ortsbilder und Landschaftsbilder geniessen den besseren Schutz, als die Menschen.gesuana hat geschrieben:Ein weiteres Mal : Zum Lachen . Ein Fasnachtssujet für das Jahr 2015 (?) , wie das läuft . Asthetik ist wichtiger als noch nicht bewiesene , wohl aber vermutete gesundheitliche Schäden!!- Es bleibt mir immer wieder von neuem die Luft weg ob diesen hirnlosen Handlungsbegründungen.- Wo haben die bloss alle ihren Verstand gelassen?
gesuana
Uebrigens die Gesundheitsschäden sind längst bewiesen und werden nicht erst vermutet.
Hans-U. Jakob
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Pesché Jeannot
- Beiträge: 69
- Registriert: 18. Februar 2007 19:32
- Wohnort: Luxemburg / Differdange
Das stimmt Herr Jacob, wird leider immer wieder von den Betreiber resp. Politiker unter den Tisch gekehrt!! Auch wenn die unabhängigen Wissenschaftler weitere Studien erstellen, wir müssen diese unterstützen und draussen bekannt machen. Ich werde nicht aufgeben und hoffe, dass ich die nächsten Jahre noch überleben werde, um mein Werk zu vollenden?!!!Uebrigens die Gesundheitsschäden sind längst bewiesen und werden nicht erst vermutet.
Ein Hinweis möchte ich aber noch hier geben, auch wenn dies im Text nicht erscheinen sollte. Sie kennen bestimmt alle diese Next Up News Letter!??? Hiermit verweise ich auf unser Forum, das sehr interessant wird mit englischen und französischen News...
Erster Link : http://www.eurotinnitus.com/phpBB3/viewforum.php?f=39
Zweiter Link: http://www.eurotinnitus.com/phpBB3/viewforum.php?f=37
Um es einfacher zu gestalten den Link zu dem gesammten Forum:
Forum 3 Elektrosmog http://www.eurotinnitus.com/phpBB3/index.php?lang=
Viele Grüße aus Luxemburg:
Pesché Jeannot
Vorsitzender der :EuroTa
Ästhetik
Es handelt sich hier tatsächlich um ein Problem der Ästhetik,Hans-U. Jakob hat geschrieben:Das ist leider so: Ortsbilder und Landschaftsbilder geniessen den besseren Schutz, als die Menschen.gesuana hat geschrieben:Ein weiteres Mal : Zum Lachen . Ein Fasnachtssujet für das Jahr 2015 (?) , wie das läuft . Asthetik ist wichtiger als noch nicht bewiesene , wohl aber vermutete gesundheitliche Schäden!!- Es bleibt mir immer wieder von neuem die Luft weg ob diesen hirnlosen Handlungsbegründungen.- Wo haben die bloss alle ihren Verstand gelassen?
gesuana
Uebrigens die Gesundheitsschäden sind längst bewiesen und werden nicht erst vermutet.
Hans-U. Jakob
um die Ästhetik der Sozialkultur.
Es mangelt an "moralischer Phantasie".
Schlimm - aber vorwerfbar?
Tragisch.
Das Leben ist schön.