Sie schreiben:
"Die angeblich auf 10% der üblichen in Europa abgesenkten Werte sind demnach nicht etwa ein Entgegenkommen an die Schweizer Bevölkerung, sondern werden dieser lediglich als solches verkauft. Da diese Werte sowieso NUR in Innenräumen gelten..."
Ich dachte immer, zu den "Orten mit empfindlicher Nutzung" zählten AUCH
(Artikel 3, Absatz 3 NISV)
b)öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze;
c) diejenigen Flächen von unüberbauten Grundstücken, auf denen Nutzungen
nach den Buchstaben a und b zugelassen sind.
also auch Freiflächen. Damit würden dann aber für Anlagen, welche einen "Freiflächen-OMEN", d.h. einen ohne schormende Wände drum herum, bestrahlen, eben DOCH schärfere Anforderungen gelten als z.B. in Deutschland.
M.Hahn
Schweizer Grenzwerte höher als anderswo?
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Evi
Re: Schweizer Grenzwerte höher als anderswo?
Nein, lieber Herr Hahn, es verhält sich leider nicht so, wie Sie schreiben. Schon auf einem Balkon, einer Terrasse, in einem Hausgarten, auf einem privaten Spielplatz gelten die auf 1/10 herab gesetzten, sog. Anlagewerte nicht mehr.
Im Gegenteil: In Basel, wo diese Plätze als OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung), gegolten haben, wurde ihnen dieser Status vor kurzem entzogen, so dass dort mit der vollen Leistung von 40 V/m resp. 60 V/m gestrahlt werden darf, was bei den betroffenen Bewohnern helle Empörung ausgelöst hat. Einige sind inzwischen sogar weggezogen, weil ihre Terrasse regelrecht unbenutzbar geworden ist.
Ein Hobbygärtner, ein Berufsgärtner, ein Bauer auf dem Feld (inklusive Vieh) darf der vollen Strahlung ausgesetzt werden. Wir müssen also nicht länger darüber diskutieren, wie nützlich die sog. Anlagewerte sind. Sie sind im Grunde genommen eine reine Alibiübung, eine Augenwischerei.
Und was auch nicht vergessen werden darf: Viele Bewohner sind bereits bei viel tieferen Werten gesundheitlich geschädigt, was beweist, dass auch die so famosen Anlagegrenzwerte die Bevölkerung nicht schützen.
Evi
Im Gegenteil: In Basel, wo diese Plätze als OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung), gegolten haben, wurde ihnen dieser Status vor kurzem entzogen, so dass dort mit der vollen Leistung von 40 V/m resp. 60 V/m gestrahlt werden darf, was bei den betroffenen Bewohnern helle Empörung ausgelöst hat. Einige sind inzwischen sogar weggezogen, weil ihre Terrasse regelrecht unbenutzbar geworden ist.
Ein Hobbygärtner, ein Berufsgärtner, ein Bauer auf dem Feld (inklusive Vieh) darf der vollen Strahlung ausgesetzt werden. Wir müssen also nicht länger darüber diskutieren, wie nützlich die sog. Anlagewerte sind. Sie sind im Grunde genommen eine reine Alibiübung, eine Augenwischerei.
Und was auch nicht vergessen werden darf: Viele Bewohner sind bereits bei viel tieferen Werten gesundheitlich geschädigt, was beweist, dass auch die so famosen Anlagegrenzwerte die Bevölkerung nicht schützen.
Evi
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Hans-U.Jakob
Re: Schweizer Grenzwerte höher als anderswo?
Sie sind natürlich ein besonders Schlauer, Herr Hahn.
Aber unsere Behörden waren noch viel durchtriebener.
Buchstabe a) in Absatz c) bezieht sich nämlich nur auf Räume in Gebäuden und nicht ausserhalb. Warum wohl?
Und öffentliche Kinderspielplätze nach Buchstabe b) gelten nur als OMEN wenn diese Jahre zuvor in der amtlichen Ortsplanung als solche ausgewiesen worden sind. Solche Kinderspielplätze gibt es praktisch nirgendwo in der Schweiz.
Private Spielplätze, auch wenn diese öffentlich zugänglich sind, gelten nicht als OMEN. Private Kinder sind offenbar viel strahlenresistenter als öffentliche Kinder.
OMEN heisst übrigens Ort mit empfindlicher Nutzung. Komischerweise fallen WC-Anlagen nicht darunter, obschon hier eine Nutzung für die Nasenschleimhäute sehr empfindlich sein kann.
Ein Gruss
vom Yeti vom Guggershorn.
Aber unsere Behörden waren noch viel durchtriebener.
Buchstabe a) in Absatz c) bezieht sich nämlich nur auf Räume in Gebäuden und nicht ausserhalb. Warum wohl?
Und öffentliche Kinderspielplätze nach Buchstabe b) gelten nur als OMEN wenn diese Jahre zuvor in der amtlichen Ortsplanung als solche ausgewiesen worden sind. Solche Kinderspielplätze gibt es praktisch nirgendwo in der Schweiz.
Private Spielplätze, auch wenn diese öffentlich zugänglich sind, gelten nicht als OMEN. Private Kinder sind offenbar viel strahlenresistenter als öffentliche Kinder.
OMEN heisst übrigens Ort mit empfindlicher Nutzung. Komischerweise fallen WC-Anlagen nicht darunter, obschon hier eine Nutzung für die Nasenschleimhäute sehr empfindlich sein kann.
Ein Gruss
vom Yeti vom Guggershorn.
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Stefan M.
Re: Schweizer Grenzwerte höher als anderswo?
Was ist los, Herr Hahn? Wollen Sie uns Schweizer jetzt über die Bestimmungen in der NIS-Verordnung belehren? Wir wissen selbst ganz genau, wie man uns über den Tisch ziehen möchte. Das Vertrauen in die Behörden, die diese unmögliche Verordnung gemacht haben, ist schon so sehr dünn. Es wohl nur eine Frage der Zeit ist, bis sie kippt. Wir brauchen ausserdem keine ausländischen Erläuterungen und Auslegungen unserer Gesetze und Verordnungen. Wir sind selbst des Lesens kundig.
Gruss
Stefan M.
Gruss
Stefan M.
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M. Hahn
Re: Schweizer Grenzwerte höher als anderswo?
Was ist los, Herr Hahn? Wollen Sie uns Schweizer jetzt über die Bestimmungen in der NIS-Verordnung belehren?
Na entschuldigen Sie nur, wozu ein Forum, wenn man dort nicht einmal als Ausländer anfragen kann. Als Nicht-Schweizer habe ich nun erfahren, dass es in der Schweiz so gut wie keine öffentlichen Spielplätze gibt. Und dass Flächen nach Absatz c) wohl auch nicht in der Praxis eine Rolle spielen.
Gut danke der Auskunft, ich werde mich nicht mehr in Schweizer Angelegenheiten einmischen.
Na entschuldigen Sie nur, wozu ein Forum, wenn man dort nicht einmal als Ausländer anfragen kann. Als Nicht-Schweizer habe ich nun erfahren, dass es in der Schweiz so gut wie keine öffentlichen Spielplätze gibt. Und dass Flächen nach Absatz c) wohl auch nicht in der Praxis eine Rolle spielen.
Gut danke der Auskunft, ich werde mich nicht mehr in Schweizer Angelegenheiten einmischen.
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Hans-U.Jakob
Re: Schweizer Grenzwerte höher als anderswo?
Lieber Herr Hahn,
Nehmen Sie es nicht so tragisch. Es gibt natürlich viele öffentliche Spielplätze in der Schweiz. Aber keine der 2600 Gemeinden hat je einen in ihre gesetzlich vorgeschriebene Ortsplanung aufgenommen um in den Status eines OMEN zu gelangen,
Grund: Die Ortsplanungen wurden überall vor Inkrafttreten der NISV abgeschlossen und zudem gibt es ausser Industrie- Gewerbe- und Wohnzohnen gar keine speziellen Spielplatzzonen.
Daran sehen Sie wie hinterlistig unsere Behörden arbeiten.
Freiflächen nach Absatz c) gelangen nur in den Status eines OMEN wenn dort konkrete, ausführungsreife Pläne für eine Ueberbauung vorliegen. Sonst werden diese Flächen wie Landwirtschaftsland betrachtet. Die tun alles für den Mobilfunk. Gibt es einmal eine Besichtigung vorort durch ein Gericht, erscheinen die Richter meistens gleich mit 2 Handys am Hosengurt, damit von Anfang an klar ist, auf wessen Seite sie stehen.
Mit besten Grüssen vom Yeti vom Guggershorn.
Nehmen Sie es nicht so tragisch. Es gibt natürlich viele öffentliche Spielplätze in der Schweiz. Aber keine der 2600 Gemeinden hat je einen in ihre gesetzlich vorgeschriebene Ortsplanung aufgenommen um in den Status eines OMEN zu gelangen,
Grund: Die Ortsplanungen wurden überall vor Inkrafttreten der NISV abgeschlossen und zudem gibt es ausser Industrie- Gewerbe- und Wohnzohnen gar keine speziellen Spielplatzzonen.
Daran sehen Sie wie hinterlistig unsere Behörden arbeiten.
Freiflächen nach Absatz c) gelangen nur in den Status eines OMEN wenn dort konkrete, ausführungsreife Pläne für eine Ueberbauung vorliegen. Sonst werden diese Flächen wie Landwirtschaftsland betrachtet. Die tun alles für den Mobilfunk. Gibt es einmal eine Besichtigung vorort durch ein Gericht, erscheinen die Richter meistens gleich mit 2 Handys am Hosengurt, damit von Anfang an klar ist, auf wessen Seite sie stehen.
Mit besten Grüssen vom Yeti vom Guggershorn.
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M. Hahn
Re: Schweizer Grenzwerte höher als anderswo?
>Nehmen Sie es nicht so tragisch.<
Na denn nix für ungut, danke der Auskünfte und Grüße zum Guggershorn.
M. Hahn
Na denn nix für ungut, danke der Auskünfte und Grüße zum Guggershorn.
M. Hahn