Lieber Herr Michael,Michael hat geschrieben:Ich sehe den Zusammenhang mit der NISV nicht. Auf Seite 5 unten steht. Was wusste der Staat?
Auszug aus NISV SR 814.710
3. Kapitel: Immissionen
Art. 13 Geltung der Immissionsgrenzwerte
1 Die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 müssen überall eingehalten sein, wo sich Menschen aufhalten können.
2 Sie gelten nur für Strahlung, die gleichmässig auf den ganzen menschlichen Körper einwirkt.
Art. 14 Ermittlung der Immissionen
1 Die Behörde ermittelt die Immissionen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 überschritten sind.
Da geht es um zu einhaltende Immissionsgrenzwerte. Oder haben Sie andere Ajusführungen der NISV?
Sie lesen viel zu schnell. Was der Staat wusste, steht nicht in der NISV, sondern in den "erläuternden Bestimmungen zur NISV". Das ist ein separater Anhang. Schlagen Sie dort zu Ihrer Erläuterung Kap. 32, Seite 5 unten, nach.
Ich wünsche Ihnen eine fröhliche Erläuterung für 2008 und verbleibe mit erläuternden Grüssen,
Hans-U. Jakob
Uebrigens wenn es Gigaherz nicht schon damals gegeben hätte, würde der erläuternde Satz von den 0.4V/m dort nicht stehen. Wir haben uns schon damals an der Vernehmlassung beteiligt. Das heisst wir haben uns bereits zur NISV vernehmen gelassen oder schreibt man gevernehmlasst oder vernehmgelasst. Sei dem wie es wolle.
Ich werde an Silvester ins Archiv steigen und unsere Vernehmlassung von damals (1998) auf die Haupseite von Gigaherz stellen.
Schon 10 Jahre her, wer hätte das gedacht, dass es uns immer noch gibt.