Lesen Sie hierzu bitte: http://www.buergerwelle-schweiz.org/Str ... .html#3782Peter hat geschrieben:Die ETH Studie http://www.mobile-research.ethz.ch/var/ESL_Report.pdf ist sehr aufschlussreich. Alle Messresultate liegen um Grössenordnungen unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte.
Aus gesundheitlicher Sicht sind die niederfrequenten elektrischen Felder weniger bedeutsam als die niederfrequenten Magnetfelder. Die gemessenen Feldstärken sind konstruktionsbedingt etwas grösser als bei Glühlampen, liegen aber in derselben Grössenordnung.
Aufgrund der Messresultate und der gesundheitsrelevanten Grenzwertempfehlungen des Gesetzgebers kann die Benützung von Energiesparlampen als völlig unproblematisch beurteilt werden.
Diese Aussage ist nicht von mir, sondern auch in diesem Bericht nachzulesen.
Der Einsatz von Energiesparlampen zur Reduktion von Energieverbrauch und Umweltbelastung wird weiterhin empfohlen!
Sparlampen sind nichts anderes als kompakte Fluoreszenzröhren. Sie haben ein Hochfrequenz-Vorschaltgerät. Dieses erzeugt im Frequenzbereich (je nach Lampentyp) ab etwa 27 bis 52 Kilohertz ein starkes elektrisches Wechselfeld. Dieses Wechselfeld ist ausserdem mit 100 Hertz gepulst – ähnlich wie ein DECT-Schnurlostelefon, das ebenfalls eine 100 Hertz-Pulsung hat. In Wirklichkeit ist jede Sparlampe ein kleiner Langwellen-Radiosender. Sie sendet einen 100 Hertz- Ton in die Runde, wenn sie brennt.
Die im Auftrag von K-Tipp und Kassensturz im September 2007 durchgeführten Messungen haben nun ergeben, dass die Sparlampen den TCO-Richtwert von 1 Volt pro Meter für das elektrische Feld im Frequenzbereich von 2 bis 400 Kilohertz massiv überschreiten. Die Messungen wurden mit dem von der TCO dafür vorgeschriebenen Messinstrument durchgeführt.
Anders als die Sparlampen erzeugen herkömmliche Glühlampen keine hochfrequenten Felder.
Die Bundesämter für Energie und für Gesundheit (BFE und BAG) haben ein Merkblatt „Elektromagnetische Felder von Energiesparlampen“ herausgegeben. Darin werden Messwerte des hochfrequenten elektrischen Feldes gezeigt, die rund 100-fach unter denjenigen liegen, welche man mit einem TCO-konformen Messgerät erhält. Das Merkblatt behauptet denn auch, die Sparlampen hielten die TCO-Norm ein. Das ist jedoch eindeutig falsch.
Daher ist auch die Empfehlung des BFE/BAG-Merkblattes irreführend. Diese lautet: „Energiesparlampen sind bezüglich elektromagnetischer Strahlung kaum schlechter als Glühlampen und vergleichbar mit anderen Geräten des Alltags. Sie können Energiesparlampen ohne Bedenken anstelle von Glühlampen verwenden und damit Ihren persönlichen Beitrag zum Energiesparen und zum Umweltschutz leisten.“
Elektrosensible wissen längst, dass sie keine Sparlampen in ihrer Wohnung vertragen. Dies bestätigt die Tatsache, dass Sparlampen die als tief und deshalb wirksam schützend bekannten TCO-Richtwerte weit überschreiten.
Deshalb ist es dem Umweltmediziner ein Anliegen auf die regelfreie Situation der Strahlenbelastung aufmerksam zu machen. Denn: "Wir sollten unser engstes Lebensumfeld nicht durch weitere Hochfrequenzquellen verschmutzen und auch im Zuge der Klimawandeldiskussion einen kühlen Kopf bewahren. Die großen Energiebrocken liegen zudem nicht bei den Schreib- und Nachttischlampen, sondern im Heizungs- und Kühlbereich sowie beim Transport. Das andiskutierte Verbot der Glühlampe ist aus gesundheitlichen Gründen jedenfalls klar abzulehnen."
Wenig Beachtung findet zusätzlich die richtige und sachgerechte Entsorgung. Im benachbarten Deutschland landeten 2006 neunzig Prozent der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen im Hausmüll. Und damit auch schwer abbaubares Quecksilber und andere Schwermetalle. Energiesparlampen sind Sondermüll: "In Energiesparlampen sind Schwermetalle wie Quecksilber enthalten, werden sie in den Hausmüll geworfen, haben wir ein Abfallproblem", so Kurz.
Der ästhetisch-kulturelle Aspekt der Beleuchtung soll mit einbezogen werden. Sparlampenlicht erreicht – trotz aller Beteuerungen der Hersteller – die Empfindungsqualität des Glühlampenlichtes nicht.
Das BAG-/BFE-Merkblatt1 basiert auf einem Messbericht von Dr. G. Dürrenberger (Forschungsstiftung Mobilkommunikation an der ETH Zürich, eine Stiftung der Mobilfunkindustrie) und Dr. Georg Klaus, Maxwave AG, mit dem Titel „EMF von Energiesparlampen: Feldmessungen und Expositionsabschätzungen mit Vergleich zu anderen Quellen im Alltag“ vom November 2004. Er wurde von der Osram AG und der Philips AG Lighting unterstützt. Der Bericht entstand offensichtlich als Reaktion auf den BEOBACHTER-Artikel vom Anfang desselben Jahres. Untersucht man die Aussagen des Berichtes, so wird klar: Der Bericht hat den vorbestimmten Zweck, die Energiesparlampe als gesundheitlich harmlos und als empfehlenswert darzustellen.
Der Bericht vergleicht die Messwerte mit den offiziellen (gesetzlichen) Grenzwerten (ICNIRP; NISV; EN50366) und stellt deren Einhaltung fest. Diese Grenzwerte sind jedoch bekanntlich ausgesprochen industriefreundlich festgelegt worden. Vor 20 Jahren wurde dies z.B. an der ETH noch offen zugegeben. Prof. P. Leuthold wandte sich 1986 in dem vom damaligen Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement in Auftrag gegebenen Bericht „Beeinflussung der Umwelt durch elektromagnetische Felder“ ausdrücklich gegen eine „... allzu restriktive Handhabung von Grenzwerten“, da eine solche „die Nutzung der Technik unverhältnismässig verteuern und oft auch die Weiterentwicklung behindern“ könne. Heute wird nicht mehr offen so argumentiert, aber die Denk- und Handlungsweise ist dieselbe geblieben.
Der Schlusssatz des Berichtes lautet wörtlich: „Der Einsatz von Energiesparlampen zur Reduktion von Energieverbrauch und Umweltbelastung wird weiterhin empfohlen!“ Damit klassiert sich der Bericht selber als ein industrieabhängiges Auftragsgutachten.