Vertraulichkeit gelockert
Neuer Mietvertrag zum Antennen-Ausbau
Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Hofstetten-Flüh und der Swisscom wird nicht zur Geheimsache. Der Gemeinderat hat den Vertraulichkeits-Passus gelockert. Die Parteien vereinbaren zwar noch immer «grundsätzliches Stillschweigen über den Vertrag». Der Gemeinderat ist jedoch «jederzeit berechtigt, bei Anfragen aus der Bevölkerung Auskünfte zu erteilen», heisst es neu. Überdies macht der Rat in der überarbeiteten Fassung die Swisscom darauf aufmerksam, dass alle Änderungen an der Kommunikationsanlage auf dem Mammut-Gebäude bewilligungspflichtig sind. «Das ist zwar bereits in der Gesetzgebung verankert, wir wollen es aber im Mietvertrag explizit festhalten», erklärte Gemeinderat Peter Boss an der Sitzung der Exekutive.
Die Anpassung des Vertrags ist nötig, weil die Swisscom ihre bestehende Antenne ausbauen will. Die jetzige Anlage kann den Bedarf nicht mehr abdecken und soll modernisiert werden. Bedenken wegen der Strahlung wurden an der Ratssitzung zerstreut. Peter Boss ist überzeugt, dass von der neuen Anlage keine Gefahr ausgeht. Der Gemeinderat betonte, dass er Haftungs-Ansprüche ablehnt. «Die Anlage liegt alleine in der Verantwortung der Swisscom. Die Gemeinde vermietet lediglich den Boden», stellte Boss klar.
Mit Strahlungswerten steigt der Mietzins
Der neue Mietvertrag tritt erst in Kraft, wenn die Swisscom die Baubewilligung erhalten hat. Die Bauausschreibung sei in Vorbereitung. Mit den Strahlungswerten steigt auch der Mietzins. Bisher erhielt die Gemeinde jährlich 3000 Franken, neu sind es 6000 Franken. Der Mietvertrag kann erstmals Ende 2018 gekündigt werden.
Der Gemeinderat stimmte dem überarbeiteten Mietvertrag einstimmig zu. Er beriet und genehmigte überdies den Beitragsplan für die Erschliessung «Auf der Platten» in Hofstetten und segnete den Landerwerb «In den Gärten» ab. Die Gemeinde muss dort für die Erschliessungsstrasse eine Bevorschussung leisten, weil das angrenzende Gebiet nicht in die Bauzone fällt. Der Regierungsrat hatte der Gemeinde bei der Zonenplanung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Vorläufige Kosten: 302 500 Franken. Die Entschädigung für den Landerwerb liegt bei 300 Franken pro Quadratmeter. Nach dem Willen der Gemeinde hätte nicht sie, sondern die Anstösser zu 90 Prozent für die Erschliessung aufkommen müssen.
Basellandschaftliche Zeitung 3.4.2008
Vertraulichkeit gelockert. Neuer Mietvertrag zum Ant.-Ausbau
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Hans-U. Jakob
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- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Re: Vertraulichkeit gelockert. Neuer Mietvertrag zum Ant.-Au
Der Gemeinderat irrt sich ganz gewaltig. Nach Art 679 und 684 ZGB ist er als der Grundeigentümer und nicht der Mobilfunker als sein Mieter für alle Schäden verantwortlich, die von seinem Grundstück ausgehen.Gerd hat geschrieben:Vertraulichkeit gelockert
Neuer Mietvertrag zum Antennen-Ausbau
Die Anpassung des Vertrags ist nötig, weil die Swisscom ihre bestehende Antenne ausbauen will. Die jetzige Anlage kann den Bedarf nicht mehr abdecken und soll modernisiert werden. Bedenken wegen der Strahlung wurden an der Ratssitzung zerstreut. Peter Boss ist überzeugt, dass von der neuen Anlage keine Gefahr ausgeht. Der Gemeinderat betonte, dass er Haftungs-Ansprüche ablehnt. «Die Anlage liegt alleine in der Verantwortung der Swisscom. Die Gemeinde vermietet lediglich den Boden», stellte Boss klar.
Mit Strahlungswerten steigt der Mietzins
Der neue Mietvertrag tritt erst in Kraft, wenn die Swisscom die Baubewilligung erhalten hat. Die Bauausschreibung sei in Vorbereitung. Mit den Strahlungswerten steigt auch der Mietzins. Bisher erhielt die Gemeinde jährlich 3000 Franken, neu sind es 6000 Franken. Der Mietvertrag kann erstmals Ende 2018 gekündigt werden.
Basellandschaftliche Zeitung 3.4.2008
Zudem ist dieser Standort gut 12'000 Franken im Jahr Wert. Der Gemeinderat wird Auskunft darüber geben müssen, wieso er dem Mobilfunkbetreiber ein solches Geschenk macht oder ob da noch (unter dem Tisch) ausservertragliche Zahlungen fliessen.
Hans-U. Jakob