Zivilrechtliches Vorgehen gegen geplante Mobilfunkantenne

Elisabeth Buchs
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Zivilrechtliches Vorgehen gegen geplante Mobilfunkantenne

Beitrag von Elisabeth Buchs » 23. Dezember 2008 02:46

Ist Strahlung eine Belästigung?

Auf dem Dach der Post in Rickenbach soll eine Mobilfunkantenne erstellt werden. (Bild Nadia Reichlin/Neue SZ)

Ein allfälliger Entscheid gilt als wegweisend. Vor dem Einzelrichter des Bezirks Schwyz wehren sich Betroffene zivilrechtlich gegen eine Handyantenne.
Auch wenn der wissenschaftliche Beweis fehlt, wehren kann man sich gegen den Bau von Mobilfunkantennen in der Nachbarschaft. Das sagten sich verschiedene Einwohner Rickenbachs und reichten eine zivilrechtliche Klage gegen den Bau einer Antenne auf dem Dach des Postgebäudes ein.

Am Donnerstag trafen sich Kläger und die beklagte Sunrise Communications AG vor dem Einzelrichter des Bezirks Schwyz. Verlangt wurden ein Verbot des Baus der Antenne und allenfalls Schadenersatz. Im Grundsatz ist nun zu entscheiden, ob ein Grundeigentümer mit einer Handyantenne auf dem Dach seine Nachbarn mit Immissionen – im vorliegenden Fall der Strahlung – belästigt.

Harry Ziegler

Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Luzerner Zeitung und ihren Regionalausgaben.

Quelle: http://www.zisch.ch/navigation/top_main ... OID=303804
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.

Elisabeth Buchs
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Beitrag von Elisabeth Buchs » 23. Dezember 2008 10:21

Herr Jakob sagt dazu: Das sei bereits von jemandem in Begleitung von Gigaherz vor einigen Jahren gemacht worden. Eine Zivilklage benötigt mehr Geld als eine baurechtliche Klage. Denn bei Verlieren müssen 10 % der Schadenersatzsumme z.B. wegen Wertminderung der Liegenschaft, bezahlt werden, z.B. 25 000 Fr bei einer erwarteten Wertminderung des Hauses durch die nahe Antenne von 250 000 Fr. Deshalb ist eine baurechtliche Klage mit z.B. Argumenten des Heimatschutzes, Ortsbildschutzes, QS-System kostengünstiger. Evt. könnte sich eine Zivilrechtliche Klage mit rel. geringer Schadenersatzsumme, im Sinn einer Grundsatzklage lohnen. Die Antenne werde dadurch nicht verzögert. Grosse Schadenersatzsummen könnten evt. den Grundeigentümer beeindrucken, dass er wegen Unzumutbarkeit aus dem Vertrag gehe.

Elisabeth Buchs
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Hans

Beitrag von Hans » 23. Dezember 2008 22:06

Aus dem Tagi von heute (copy and paste, nicht abgeschrieben):

Antennenverbot ungültig
Stäfa
. – Die Beschluss der Gemeindeversammlung, in Wohn- und Industriezonen keine Mobilfunkantennen mehr zuzulassen, ist ungültig. Die Baurekurskommission hat einen Rekurs von Swisscom und Sunrise gutgeheissen. Die Mobilfunkanbieter machten geltend, die im Juni 2007 angenommene Initiative verstosse gegen das Umweltrecht. Dieses regle den Schutz der Bevölkerung vor Handystrahlen abschliessend. Der Stäfner Gemeinderat, der die Initiative unterstützt hatte, will im Januar darüber beraten, ob er den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzieht. (miw)

paul
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Beitrag von paul » 24. Dezember 2008 12:25

Hans hat geschrieben:Aus dem Tagi von heute (copy and paste, nicht abgeschrieben):

Antennenverbot ungültig
Stäfa
. – Die Beschluss der Gemeindeversammlung, in Wohn- und Industriezonen keine Mobilfunkantennen mehr zuzulassen, ist ungültig. Die Baurekurskommission hat einen Rekurs von Swisscom und Sunrise gutgeheissen. Die Mobilfunkanbieter machten geltend, die im Juni 2007 angenommene Initiative verstosse gegen das Umweltrecht. Dieses regle den Schutz der Bevölkerung vor Handystrahlen abschliessend. Der Stäfner Gemeinderat, der die Initiative unterstützt hatte, will im Januar darüber beraten, ob er den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzieht. (miw)
Irgendwie ist schon der Wurm drin. Ich hab auch soeben ein Dokument aus Kriens gefunden, in welchem die Gemeindeinitiative "Vernünftige Antennenstandorte in Kriens, Jetzt längts erscht rächt" als ungültig erklärt wird.
extranet.kriens.ch/dokus/14/Nr021-2008GemeindeinitiativeVernuenftigeAntennenstandorteinKriens.pdf
(in den Browser kopieren; ich konnte den link nicht als ganzes posten)


Was läuft da eigentlich?
Wir haben ein Problem, das zu erkennen, Politik und Wissenschaft
- nicht imstande ist
- nicht befugt ist oder
- nicht gewillt ist
Die vielen Menschen (Anwohner, geschwächte Personen, etc.) die das Problem am eigenen Leib erfahren, sind einfach wurst.
Der Gesetzgerber schert sich einen Scheiss um die Bevölkerung.
Es werden keine auch noch so kleinen Schritte gegen die Mobilfunker gemacht, obwohl das zum telefonieren nötige Netz längst steht!
Alles, was mit gesundem Menschenverstand unternommen werden könnte, wird abgelehnt.
Für mich steht fest: Der Hauptzweck der Mikrowellenverseuchung ist mit Sicherheit nicht mehr das Telefonieren.
Die ganze Mikrowellenenergie wird in die Atmosphäre gepumt und wird landläufig "in Wärme umgewandelt".
Aber vorher gibt es noch Hotspots mit Pulsmustern, beschleunigene Kräfte, elektrische Felder, die ladbares elektrisch aufladen und dreh- und bewegbares bewegen (Wassermoleküle), und schwingfähiges in Schwingung versetzen.
Rotierende Wassermoleküle und geladene Staubpartikel finden sich besser, und erzeugen eine zuverlässige Dunst/Nebel/Wolkendecke.
Sollten wir Teil eines solchen Programms sein, dann wundert mich auch nicht mehr, dass jegliche Vernunft bezüglich Mobilfunk auf der Strecke geblieben ist, und sogar umweltfreundliche, mobilfunkkritische Politiker wie der Leuenberger sich voll auf die Mobilfunklinie begeben.
Ich hoffe, ich irre mich, und Mobilfunk ist lediglich ein entgleister Wirtschaftszweig.
Aber das lächerliche DVB-H-Theater, das sich nie und nimmer lohnt, und trotzdem mit allen Mitteln durchgeboxt wurde, hat bei mir den 20er endgültig fallen lassen...

Hans-U. Jakob als Gast

Beitrag von Hans-U. Jakob als Gast » 24. Dezember 2008 15:09

Hans hat geschrieben:Aus dem Tagi von heute (copy and paste, nicht abgeschrieben):

Antennenverbot ungültig
Stäfa
. – Die Beschluss der Gemeindeversammlung, in Wohn- und Industriezonen keine Mobilfunkantennen mehr zuzulassen, ist ungültig. Die Baurekurskommission hat einen Rekurs von Swisscom und Sunrise gutgeheissen. Die Mobilfunkanbieter machten geltend, die im Juni 2007 angenommene Initiative verstosse gegen das Umweltrecht. Dieses regle den Schutz der Bevölkerung vor Handystrahlen abschliessend. Der Stäfner Gemeinderat, der die Initiative unterstützt hatte, will im Januar darüber beraten, ob er den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzieht. (miw)
Zu Stafä:

Hier handelt es sich nicht um eine zivilrechtliche Schadenersatzklage, sondern um eine Gemeindeinitiative. Solche Initiativen bezeichnete Bundesrichter Aemisegger in seinem Vortrag vom 24.1.08 im Hotel BANANA in Winterthur (Es heisst tatsächlich so) als DUMME INITIATIVEN.

Was mich im Gegenzug dazu berechtigt Dr. Heinz Aemisegger als dummen Bundesrichter zu betitteln. So lange wir solche Bundesrichter tolerieren, darf sich niemand wundern, wenn alles, was der Gesundheit dienlich wäre, durch alle Instanzen hindurch abgeschmettert wird.

Sehen Sie dazu unter www.gigaherz.ch/1269 nach.

Eine zivilrechtliche Schadenersatzklage kann nicht über das Baurecht geführt werden und schon gar nicht gegen die Mobilfunkbetreiber sondern nur gegen den Grundstückbesitzer auf dessen Grund die Antenne steht.

Art. 684 und 679 ZGB. Die Mobilfunker sind nur Mieter. Verantwortlich dafür, welche Emissionen von einem Grundstück ausgehen, ist immer der Grundeigentümer. Das ist auch der Grund dafür, weshalb Mobilfunker keinen Quadratmeter Land erwerben, was diese oft viel billiger zu stehen käme. Die wissen schon, wie sie sich schützen müssen.

Wer einen Grundeigentümer auf Schadenersatz verklagt muss folgendes wissen.

1) Die Mobilfunker stellen dem Beklagten sofort und gratis ihre Staranwälte zur Verfügung.

2) Diese Star-Gegenanwälte können, wenn sie gewinnen ihre Aufwendungen mit 10% der Schadenersatzsumme, welche der Kläger gefordert hat, abrechnen, ohne nur den geringsten Stundennachweis erbringen zu müssen.

3) Wer also einen Schaden von Fr. 500'000 geltend macht, muss damit rechnen, wenn er den Handelt verliert, nebst den Gerichtskosten von ca Fr. 15'000 noch für 50'000 Franken von den Gegenanwälten betrieben zu werden. Ganz abgesehen von den eigenen Anwaltskosten.

Das sind die Erfahrungen die Gigaherz leider gemacht hat und deshalb von zivilrechtlichen Schadenersatzklagen eher abrät. In der Schweiz bekommt nur Recht wer viel Geld hat. Unser Rechtsstaat wurde schliesslich von rechten Politikern eingerichtet.

Hans-U. jakob (Gigaherz.ch)

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