Legalisierung unbegrenzter Schädigung

Elisabeth Buchs
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Legalisierung unbegrenzter Schädigung

Beitrag von Elisabeth Buchs » 8. Januar 2009 21:40

Legalisierung unbegrenzter Schädigung
03.03.2008
Mobilfunk – Grenzwerte:
Legalisierung unbegrenzter Schädigung von Mensch und Natur.

von Dr. Wolf Bergmann


Zeitgleich mit dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden von einem privaten Verein von industrienahen Technikern, Ingenieuren und Physikern, der sich den Namen ICNIRP gab (International Commission on Non Ionising Radiation), Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk aufgestellt.
Diese Werte wurden 1996 vom Bundestag in der 26. Immissionsschutzverordnung zum Gesetz erhoben.

Seither berufen sich Industrie, Behörden, Politiker, Justiz und Medien auf diese Werte. Seither wird behauptet, bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehe keine Gefahr für Mensch und Natur durch Mobilfunkstrahlung.

Diese Behauptung ist wissenschaftlich falsch, sachlich absurd und gesundheits- und lebensgefährlich.

--- Die Werte wurden an Leichen und Dummies ermittelt und beziehen sich ausschließlich auf die Erwärmung von totem Gewebe.

--- Sie wurden ermittelt mit einer einzigen ungepulsten Mobilfunkfrequenz während einer Kurzzeitbestrahlung von wenigen Minuten. Die Flut von Mikrowellenfrequenzen und Pulsungen, mit denen wir heute gleichzeitig bestrahlt werden (D- und E-Netz, UMTS, DECT, WLAN, GPRS, EDGE, WiMax, TETRA, digitales Radio und Fernsehen usw.) wurde gar nicht berücksichtigt. Auch nicht deren Potenzierung mit anderen Umweltbelastungen wie z.B. Schwermetallen, Ozon usw...

--- Diese Werte wurden abgeleitet von Werten, die zum Schutz von gesunden, erwachsenen Antennenarbeitern vor übermäßiger Erwärmung bei Arbeiten in Antennennähe aufgestellt wurden. Durch eine willkürliche Rechenmanipulation wurden sie im Nachhinein zu Schutzwerten für die allgemeine Bevölkerung umfunktioniert. Für diese Umdeutung gibt es keinerlei Datenbasis und schon gar keine Forschungsgrundlagen.

--- Diese Werte hatten von Anfang an keinerlei Bezug zu den biologischen Wirkungen von Mobilfunkfrequenzen auf lebende Organismen und haben daher mit der Frage von Gesundheitsschutz überhaupt nichts zu tun.

--- Die ICNIRP selber gibt im Kleingedruckten zu, dass sie mit diesen Werten nichts aussagen kann über die nichtthermischen biologischen Wirkungen und über Langzeitwirkungen.

--- Prof. Jürgen Bernhardt, führendes Mitglied der ICNIRP, langjähriger Vorsitzender der Strahlenschutzkommission, tätig im Bundesamt für Strahlenschutz und „Berater“ aller Umweltminister der letzten Regierungen, Hauptverantwortlicher für die Erfindung der Grenzwerte und deren Übernahme durch den Bundestag, gab auf gezieltes Fragen zu: „Einige Hochfrequenzfelder können die biochemische Informationsverarbeitung an der Zellmembran beeinflussen...Es gibt auch Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen.“ Auf die Frage, warum dann die Grenzwerte nicht geändert würden, erklärte er: „Dann wird der Standort Deutschland gefährdet. Wenn man jeder Hypothese nachgeht und Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt.“

--- Noch 1992 hat die Strahlenschutzkommission im Bundesanzeiger Nr. 43, 3.3. 1992 über „spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung beruhen“ geschrieben: „Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist, können Feldwirkungen auftreten....es handelt sich meist um Veränderungen der Permeabilität der Zellmembranen...Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt.“

--- Sowohl den beteiligten Wissenschaftlern wie den zuständigen Behörden sind also diese Zusammenhänge bekannt. Dass sie heute im Gegensatz dazu behaupten, es gäbe keine Nachweise einer schädigenden Wirkung und die geltenden Grenzwerte schützten vor Gesundheitsgefahren, veranlaßte Prof. Volger von der TH Aachen 2001 zu der Feststellung: „Die Behauptung einer Schutzwirkung (der Grenzwerte) ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein.“

--- Als die neuseeländische Regierung die Werte der ICNIRP übernehmenn wollte, hat Dr. Neil Cherry (Lincoln University Neuseeland) in einem Gutachten für die Regierung zu der Arbeit und den Werten der ICNIRP festgestellt: „ Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und gegen die Anerkennung von schädllichen Wirkungen, die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht.“ (Neil Cherry. „Criticism of the Proposel to adopt the ICNIRP Guidelines for Cellsites in New Zealand“, 1999).

--- Ende 2007 hat die „BioInitiative“, eine Gruppe von hochkarätigen unabhängigen internationalen Wissenschaftlern, ihre Ergebnisse einer Untersuchung von über 2000 wissenschaftlichen Arbeiten vorgelegt. Ihr Fazit: die derzeit gültigen öffentlichen Sicherheitsgrenzwerte sind für den Schutz der öffentlichen Gesundheit untauglich. (www.bioinitiative.org).

--- In Reaktion auf diese aktuelle Bestätigung der seit langem erforschten Tatsachen hat die EU-Umweltagentur dringend vor gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunk gewarnt und vergleicht die Situation mit der von Industrie und Politik über Jahre betriebenen Verharmlosung von Schäden durch Asbest, Benzol, Tabak u.a. und deren katastrophalen Folgen.

--- Die Aussage, es gäbe nur thermische und keine biologische Wirkung, ist in sich schon eine naturwissenschaftliche Farce: bevor lebendes Gewebe elektromagnetische Energie in Wärmeenergie verwandelt, muß eine Unzahl biochemischer Reaktionen ablaufen, die diese Erwärmung erst ermöglichen und begleiten. Viele dieser Reaktionen sind seit fast 8 Jahrzehnten, seit der Nutzung von Hochfrequenzen, wie sie auch beim Mobilfunk verwendet werden, sehr gut erforscht und belegt. Sie reichen u.a. von der Verschiebung der Kaliumionen an der Zellmembran über Freisetzung von freien Radikalen bis hin zu Brüchen in der Erbsubstanz. Über Frequenzähnlichkeit und Resonanz prägen die Mobilfunkfrequenzen den biologischen Regelkreisen unnatürliche technische Signale und Schwingungsmuster auf, die lebende Organismen zu krankhaften Fehlreaktionen und damit zur Entwicklung von Krankheiten bis hin zu Krebs veranlassen.

--- Wenn Behörden oder Industrie Messungen durchführen, kommen sie stets zu dem Schluß, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Darin steckt ein doppelter Betrug: Die Messungen sind völlig überflüssig. Denn die Grenzwerte sind derartig überhöht, dass sie von den Sendeanlagen technisch gar nicht erreicht werden können und dieses Ergebnis immer schon von vornherein feststeht. Zusätzlich wird aber von der tatsächlichen Strahlenbelastung immer nur der sog. Mittelwert gemessen und nicht die tatsächliche Spitzenbelastung. Das ist dasselbe Vorgehen, als wenn Sie Ihre Hand 5 mal in der Minute für 2 Sekunden in kochendes Wasser halten und sonst in 20 Grad warmes Wasser. Dann kommen die Experten und rechnen Ihnen aus, dass sie im Mittel Ihre Hand in 32,5 Grad warmes Wasser gehalten haben und deshalb Ihre Hand gar nicht verbrannt sein kann.

Dies alles bedeutet: die Grenzwerte ermöglichen auf legale Weise die völlig unkontrollierte Schädigung mit immer neuen Frequenzen, von denen wissenschaftlich gesichert ist, dass jede einzelne Mensch und Natur schädigt. Deren Gesamtschädigungspotential ist nie untersucht worden und wird von diesen Grenzwerten natürlich überhaupt nicht erfaßt. Ebensowenig wie die Frage, in welcher besonderen Weise Kinder, Schwangere, Kranke und alte Menschen betroffen sind.

Wer sich auf diese Grenzwerte beruft und darauf, dass sie einen Schutz für die Unversehrtheit von Menschen und Natur durch Mobilfunkstrahlung gewährleisten, beteiligt sich meiner Meinung nach unwissentlich oder wissentlich an der Verbreitung von wissenschaftlichen Falschaussagen mit lebensgefährlichen Folgen.

Freiburg, d. 26.2.2008. Dr. med. Wolf Bergmann.

Weitere Informationen:
Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie. www.kompetenzinitiative.de
Bürgerwelle e.V. www.buergerwelle.de - Diagnose-Funk www.diagnose-funk.org
Initiative zum Schutz vor Elektrosmog Südbaden www.ises-suedbaden.de <

Kommentar: Da laut plz gerade ich solches wissen sollte, hier zwei Ergänzungen:
Die Werte sollen nicht an Leichen ermittelt worden sein, sondern am lebenden Organismus, wobei man nicht weiss, wer und wie es dem dabei ergangen ist.
Prof. Jürgen Bernhard war Vorsitzender des Ausschusses "Nicht ionisierende Strahlung" von 1987 bis 1989 und 1999 bis 2002 bei der SSK.

Eigentlich schätze ich Sorgfalt bei Aussagen auch, wenn ich jedoch sehe, dass es solche gibt, die sich an sowas aufhängen, jedoch Elektrosmog-Erkrankte in Grund und Boden diffamieren, dann frage ich mich schon, was entscheidend ist, irgendwelche solchen Kleinigkeiten, während Mitmenschen bedenkenlos kaputtgemacht werden. Gerade heute abend wieder einen Anruf von einem Betroffenen, der sagt, dass ein strahlarmer Unterschlupf innerhalb von Europa in der Zukunft nicht mehr ausreiche, da jederzeit etwas kommen könne, er hat eine Adresse in Kanada.

Elisabeth Buchs
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.

Jost Onuseit

Beitrag von Jost Onuseit » 9. Januar 2009 01:47

Sehr geehrte Frau Bergmann,

davon ausgehend, daß Ihnen die ausdrückliche Genehmigung des Herrn Bergmann zur Veröffentlichung seiner Ausfertigung vorliegt, kann ich mich dessen Worten nur anschließen.

Es ist in der Tat so, daß professionell nachgewiesene sowie technisch-medizinisch eindeutig definierte Fakten zwecks durch Beschönigung und Beschneidung im Einhergang mit Vermeidung der Publikation essentieller Fragmente verursachter Reduktion der Fakten durch Politik und Presse unter Auslassung allwichtiger Einzelheiten verlautbart werden.

Im Übrigen leiden weit mehr Menschen an DSS als gemeinhin angenommen wird; zu der Zahl der offiziell Erkrankten gesellt sich eine hohe Dunkelziffer, da sich die Betroffenen mit ihren Beschwerden nicht nach außen wagen oder gar des Zusammenhanges ihrer Beschwerden mit der allerorten anfallenden Wellen- und Strahlenverseuchung nicht in Kenntnis sind.

Daher rufe ich auf, im Kampf gegen den elektromagnetischen Niedergang unseres Planeten zusammenzuhalten und unser Ansinnen, jeder für sich in seinem persönlichen Umfeld sowie zusammen auf allen uns zur Verfügung stehenden Plattformen zu verteidigen!

Mit freundlichen Grüßen
Jost Onuseit

Elisabeth Buchs
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Beitrag von Elisabeth Buchs » 9. Januar 2009 06:34

Jost Onuseit hat geschrieben:Sehr geehrte Frau Bergmann,

davon ausgehend, daß Ihnen die ausdrückliche Genehmigung des Herrn Bergmann zur Veröffentlichung seiner Ausfertigung vorliegt, kann ich mich dessen Worten nur anschließen.
Sehr geehrter Herr Onuseit

Frau Bergmann bin ich zwar nicht, aber hier ist der vergessene Link zum Text:

http://groups.google.com/group/mobilfun ... 3b23637969

Elisabeth Buchs
Mein grösster Wunsch: bis an mein Lebensende an einem Ort wohnen können ohne Beschwerden wegen Elektrosmog.

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