Hallo zusammen
am vergangenen Freitag ist mir unverhofft ein Dienstbarkeitsvertrag von der CKW ins Haus geflattert. Im Zusammenhang mit der Erschliessung unseres neu zu bebauenden Grundstücks werden dort Leitungen geplant, und zwar nicht nur diejenige, die für unser Haus relevant ist, sondern auch eine die quer durch den Garten als Vorbereitung für eine zukünftige Erschliessung der angrenzenden Landwirtschaftszone gezogen werden soll.
Dazu wird noch eine Bepflanzungseinschränkung definiert.
Muss man eine solche Leitung einfach akzeptieren oder kann man dagegen vorgehen? Wie sieht das rechtlich aus und wer ist hier verantwortlich?
Danke für ein paar Hinweise!
Dienstbarkeitsvertrag CKW Kabelleitung
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Hans-U. Jakob
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- Registriert: 10. Februar 2007 15:37
Re: Dienstbarkeitsvertrag CKW Kabelleitung
Nein, müssen Sie nicht. Wenn Sie den Dienstbarkeitsvertrag nicht unterschreiben, müssen sich die CKW eie andere Trassee suchen, oder ein Enteignungsverfahren gegen Sie einleiten.codegen hat geschrieben:Hallo zusammen
am vergangenen Freitag ist mir unverhofft ein Dienstbarkeitsvertrag von der CKW ins Haus geflattert. Im Zusammenhang mit der Erschliessung unseres neu zu bebauenden Grundstücks werden dort Leitungen geplant, und zwar nicht nur diejenige, die für unser Haus relevant ist, sondern auch eine die quer durch den Garten als Vorbereitung für eine zukünftige Erschliessung der angrenzenden Landwirtschaftszone gezogen werden soll.
Dazu wird noch eine Bepflanzungseinschränkung definiert.
Muss man eine solche Leitung einfach akzeptieren oder kann man dagegen vorgehen? Wie sieht das rechtlich aus und wer ist hier verantwortlich?
Danke für ein paar Hinweise!
Keine Angst. Man nimmt Ihnen dabei keinen Centimeter Land weg, sondern nur das Hoheitsrecht über dem Landstreifen, wo die Kabel verlegt werden sollen.
Bei einem Enteignungsverfahren muss der Enteigner alle Kosten übernehmen, bis hinauf zum Bundesgericht, egal ob er recht bekommt oder nicht. Der Enteigner muss sogar Ihren Anwalt finanzieren.
Ein Enteignungsverfahren dauert im Minimum 3 Jahre. So lange werden die CKW nicht warten wollen.
Vorschlag: Versuchen Sie eine gütliche Einigung mit den CKW, da ja auch Sie auf Strom angewiesen sind.
Bei dieser Einigung können Sie bestimmen, auf welcher Distanz zum Haus die Kabel vorbeiführen müssen, damit das Magnetfeld auf unbedenkliche Werte unter 0.05Mikrotesla abklingt.
Eine Bepflanzungs-Einschränkung müssen Sie nicht akzeptieren. Man kann diese Kabel in einem Rohrblock verlegen, so dass diese im Störungsfall nicht ausgegraben werden müssen, sondern herausgezogen werden können.
Da sich hier jetzt jede Menge Peters und Hansens das Maul zerreisen werden, sollten Sie den Fall hier nicht öffentlich verhandeln.
Sie können die Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz privat in Anspruch nehmen.
Telefon 031 731 04 31
e-mail: prevotec@bluewin.ch
Hans-U. Jakob