© Mittelland Zeitung; 05.03.2005
Aarau Tabloid
Suhr
Moratorium ist gesetzeswidrig
Der Gemeinderat nimmt Stellung zum Antrag der IG gegen Mobilfunkantennen Brügglifeld.
barbara vogt und marcel siegrist
Die Stimmberechtigten von Suhr bewilligten an der Gemeindeversammlung ein Moratorium für den Bau von Mobilfunkantennen. Ein Moratorium, das aber in dieser Art nicht haltbar und rechtswidrig ist.
An der letzten Gemeindeversammlung reichte Jürg Hertig im Namen der IG gegen Mobilfunkantennen Brügglifeld einen Antrag ein. Dieser verlangte, dass im Zonenplan Suhr eine Regulierung aller GSM/UMTS- Mobilfunkantennen auf dem Gemeindegebiet einzuplanen sind. Der weitere Wortlaut des Antrags: «Ich verlange vom Gemeinderat an der Sommergemeindeversammlung 2005 einen Bericht und Antrag zu erstatten. Bis zur definitiven Regelung im Zonenplan oder in der Bauordnung Suhr sind sämtliche Baubewilligungsgesuche aller Mobilfunk-Antennenbetreiber zurückzustellen respektive zu sistieren.» Trotz des Hinweises von Gemeindeammann Beat Rüetschi, dass eine Gemeindeversammlung das übergeordnete Recht nicht abändern kann, stimmte der Souverän dem Antrag von Jürg Hertig zu.
Hertig betont, dass die Interessengemeinschaft nicht grundsätzlich gegen Mobilfunkantennen kämpft. «Es geht darum, die Massierung zu verhindern.» An einem Beleuchtungsmast im Fussballstadion Brügglifeld ist eine Natelantenne Typ GSM (Global System for Mobile Communications) und UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) von Sunrise geplant. Auch Swisscome und Orange planen Antennen an diesem Standort.
Behörde äussert sich
Nun nimmt der Gemeinderat Stellung zu diesem umstrittenen Thema und zum beantragten Moratorium. Eins steht für die Behörde fest: Baugesuche für Mobilfunkantennen können nicht verhindert werden. «Gespräche mit dem Rechtsdienst des Baudepartementes haben gezeigt, dass die Gemeinde nicht befugt ist, ein Moratorium durchzusetzen», betont der Gemeinderat in einem Communiqué. Die NIS-Verordnung des Bundes gebe vor, in welchem Umfang Antennenanlagen bewilligt werden dürften bzw. müssen. Anlage- und Immissionsgrenzwerte seien zu beachten. Die Gemeinde kann keine verschärften Normen festlegen.
Anlagen von Mobilfunkantennen auf Gemeindegebiet dürfen sowieso nicht ohne Zustimmung des Kantons bewilligt werden. Als Rechtsgrundlage ist das Bundesrecht zu beachten. Laut dem Suhrer Gemeinderat beschränke sich der Gestaltungsspielraum auf den Bereich des Ortsbildschutzes. Die Arbeitsgruppe zur Revision der Bauordnung und des Zonenplans ist zurzeit an der Beratung der Grundsätze. Nach der Bearbeitung der Bauordnung und des Zonenplans sollen die nötigen Vorabsprachen mit dem Kanton getroffen werden. Erst dann kann das Mitwirkungs- und anschliessend das Auflageverfahren ausgelöst werden.
Ein Thema an der Gmeind
An der kommenden Gemeindeversammlung vom 17. Juni werden die Suhrer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Mobilfunkantennen informiert. Der Gemeinderat kann auf das Moratorium mangels Zuständigkeit der Gemeindeversammlung nicht eingehen. Höher gestelltes Recht lasse eine solche Vorgabe nicht zu. Ausserdem soll die Normierung der Mobilfunkantennen im beschränktem Mass in das weitere Verfahren der Bauordnungs- und Zonenplanrevision aufgenommen werden und zwar beschränkt auf ortsbildschützerische Belange. Vorbehalten blieben die Rechte des Souveräns im ordentlichen Verfahren. Auf alle Fälle besteht für den Gemeinderat die Verpflichtung, zusammen mit dem Kanton eingehende Baugesuche für Antennenanlagen zu behandeln: «Die Rechte der Grundeigentümer dürfen nicht beschnitten werden, wenn Schadenersatzforderungen ausbleiben sollen.» Beim Gemeinderat besteht die Bereitschaft, bei einer Massierung von Antennenanlagen mit den Betreibern Verhandlungen aufzunehmen. In solchen Fällen versucht man, Reduktionen zu erreichen. «Zusicherungen zur Verhinderung von Anlagen können aber in diesem Bereich nicht abgegeben werden», hält der Gemeinderat abschliessend fest.
Sie fühlen sich im stich gelassen
«Ein Recht wird auf jeden Fall beschnitten, entweder das Recht der Grundeigentümer oder das Recht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ein solches Bauvorhaben zu verhindern», so die erste Reaktion von Jürg Hertig auf die Stellungnahme des Gemeinderates. «Ich begreiffe, dass das Moratorium rechtswidrig ist, aber der Gemeindeammann soll sich für seine Bürgerinnen und Bürger einsetzen und nicht hinter dem Kanton und übergeordnetem Recht verstecken.» Gemäss Schreiben des Baudepartementes vom 19. Januar könnte die zuständige Behörde, während der Vorbereitungen von Änderungen der Nutzungsordnung, Baugesuche für die Dauer von höchstens zwei Jahren zurückstellen.
«Warum nützt der Gemeinderat das nicht aus? Eine zweijährige Bausperre wäre doch möglich», fragt sich Jürg Hertig. «Wir wollen nicht aufgeben. Der Kampf wird nun sicher anders, härter geführt», ist Hertig überzeugt. Er betont aber und hält klar fest, dass es nicht das Ziel sei, gegen Gemeindeammann Beat Rüetschi vorzugehen. «Wir mer ken einfach, dass uns nicht geholfen wird, wir nicht unterstützt werden. Darüber sind wir von der IG einfach enttäuscht», so Jürg Hertig.