© Der Bund; 08.03.2005; Seite 31
Kanton
Der Bund
«Zum Fenster hinausgelehnt»
Langenthal: Verhandlungen mit Mobilfunkbetreibern im Gang
Mit ihrem am 9. Februar beschlossenen Moratorium für UMTS-Mobilfunkantennen hat Langenthal für Schlagzeilen gesorgt. Bis die Resultate einer Studie vorliegen, die im Auftrag der Forschungsstiftung Mobilkommunikation durchgeführt wird, sollen auf dem ganzen Gemeindegebiet keine solchen Antennen mehr bewilligt werden. Die Studie wird Ende Jahr erwartet.
Nun ist der Antennenkonflikt in die nächste Runde gegangen. Am Freitag fand ein erstes Gespräch mit einem Mobilfunkbetreiber statt. «Kein Kommentar», hiess es gestern in Langenthal zwar auf Anfrage. Bis zum Abschluss der Verhandlungen würden inhaltlich keine Angaben gemacht, sagte Stadtpräsident Hans-Jürg Käser.
Käser räumte gestern aber ein, der Gemeinderat habe sich mit seinem Entscheid «weit zum Fenster hinausgelehnt». Und er sagte freimütig, der Entscheid stehe in Zusammenhang mit der Petition, die von rund einem Viertel der Einwohner unterzeichnet worden war. Die Eingabe richtet sich gegen neue UMTS-Antennen auf einem Siloturm, aber auch gegen weitere solche Anlagen in Langenthal. Gegen das konkrete Gesuch sind über 300 Einsprachen eingegangen.
Der Gemeinderat habe im Wissen darum entschieden, dass es einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Baubewilligung gebe, wenn die Vorschriften eingehalten werden, sagte Käser. «Diese Rechtssicherheit ist wichtig.» Andererseits sei der Gemeinderat verpflichtet, die Gesundheit der Einwohner zu schützen. In diesem Fall sei die Besorgnis der Bevölkerung, die in der Petition zum Ausdruck komme, höher gewichtet worden als der Anspruch auf die Baubewilligung. «Es war ein politischer Entscheid.»
Angesichts der Rechtslage scheinen die Mobilfunkbetreiber jedoch die bessere Ausgangslage zu haben («Bund» vom 22. 2.). «Das wird man sehen», sagte Käser und verwies auf die erwartete Studie. Allerdings: Ihm sei klar, «dass wir die Buhmänner sind», sollte die Studie der UMTS-Technologie Unbedenklichkeit attestieren.
Kein Moratorium im Baurecht
Im Kanton Zug war im Jahr 2000 eine Gemeinde, die ein Antennen-Moratorium beschlossen hatte, mit dem Hinweis auf übergeordnetes Recht zurückgepfiffen worden. So weit ist es hier noch nicht. Seitens des Kantons geschieht vorläufig nichts. Jürg Rüedi, Vorsteher der Abteilung Bauen im Amt für Gemeinden und Raumordnung, erläuterte gestern lediglich die sachliche Ebene. Ein Moratorium wie jenes in Langenthal existiere im Baurecht nicht, sagte er. Ein Baugesuch könne zwar sistiert werden, dies erfolge normalerweise im Einvernehmen mit den Gesuchstellern. Falls diese nicht mitmachten, müsse die Gemeinde die Sistierung verfügen. Dieser Entscheid könne angefochten werden. Was aber nicht möglich sei: etwas auf die lange Bank schieben, ohne dass der Gesuchsteller ein Rechtsmittel hat. Rüedi hat den Langenthaler Behörden bereits signalisiert, mit der Durchsetzung eines solchen Moratoriums könnte es wohl Probleme geben.
«Vermutungen genügen nicht»
Von einem «offensichtlichen, klaren Fall» sprach gestern Peter Matti, im Wirtschaftsamt Beco im Bereich Immissionsschutz tätig. Studien oder wissenschaftliche Erkenntnisse zu beurteilen und allenfalls Grenzwerte zu verändern sei allein Sache des Bundes. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft habe den Auftrag, die neusten Studien im In- und Ausland zu verfolgen und - falls nötig - dem Bundesrat Änderungen der bestehenden Verordnung zu beantragen. Grenzwerte würden nur dann verändert, wenn die Gründe dafür wissenschaftlich erhärtet seien. «Vermutungen alleine genügen nicht.» Solange der Bundesrat die Grenzwerte nicht verändere, bleibe die jetzt gültige Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung die abschliessende Beurteilungsgrundlage. (db)