© Die Südostschweiz; 22.04.2005; Seite 2
Widerstand gegen SBB-Projekt
Die SBB planen in Schmerikon eine 20,85 Meter hohe Funkantenne
Die SBB wollen ihr analoges Funksystem auf ein digitales umstellen. Dazu braucht es unter anderem in Schmerikon eine knapp 21 Meter hohe Funkantenne. Anwohner und auch der Gemeinderat wehren sich.
c von sibylle speiser
Die Bahnstrecke zwischen Zürich und Ziegelbrücke soll mit Bahnfunk GSM-R ausgerüstet werden. Die SBB wollen in Schmerikon, Rapperswil, Uznach, Kaltbrunn und Schänis für dieses Funknetz notwendige Basisstationen mit Funkantennen bauen und diese Stationen untereinander mit einem Glasfaserkabel verbinden. Das Bauvorhaben liegt seit 8. April bis 9. Mai öffentlich auf. In Schmerikon haben nun vier bis fünf Anwohner beim Bundesamt für Verkehr in Bern gegen dieses Vorhaben Einsprache eingereicht. Auch der Schmerkner Gemeinderat hat beschlossen, Einsprache zu machen.
Warum es ein digitales Funknetz braucht, erklärt SBB-Sprecher Roger Baumann so: «Das bestehende Netz ist nicht mehr sicherheitsrelevant.» Lokomotivführer müssten schnell erreicht werden können, wenn es zum Beispiel gelte, einen verspäteten Anschlusszug abzuwarten. Auch die Kundeninformationen könnten mit einem funktionierenden Funknetz massiv verbessert werden. Gemäss Baumann benutzen Lokiführer heute statt des bestehenden alten Funknetzes ihre Handys. «Aber die Handy-Verbindungen über das öffentliche Netz sind nicht umfassend gewährleistet, es gibt immer wieder Funklöcher.»
Die Strahlung ist kein Problem
Die Antenne in Schmerikon soll neben einem bereits errichteten kleinen, grauen Technikgebäude der SBB zu stehen kommen: nahe dem Kibag-Umschlagplatz, aber auch nicht weit weg vom Dorfkern. Die Strahlung dieser Antennen ist kein Problem. «Sie ist zehnmal kleiner als jene von Antennen der öffentlichen Anbieter und verläuft nur linear entlang dem Eisenbahnnetz», erklärt Baumann. Das wissen auch die betroffenen Anwohner. «Wenn jemand sein Handy ans Ohr hält, ist er einer schlimmeren Strahlung ausgesetzt», unterstreicht einer von ihnen gegenüber der «Südostschweiz».
Das Problem ist die Höhe der in Schmerikon geplanten Antenne. «20,85 Meter hoch soll sie werden», empört sich der gefragte Anwohner. Das sei alles andere als ästhetisch. Die Antennenanlage an diesem Standort zwischen Ortszentrum und See widerspreche dem Landschafts- und Ortsbildschutz, ist so auch in der Einsprache festgehalten. Verwiesen wird überdies darauf, dass das Baureglement der Gemeinde Schmerikon für die Zone «Übriges Gemeindegebiet» eine maximale Höhe von sieben Metern festlege.
Überdimensional
Auch der Schmerkner Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, Einsprache zu machen, ist von Gemeindeschreiber Claudio De Cambio zu erfahren. De Cambio stellt die Höhe von 20,85 Metern der geplanten Antenne in Bezug zum Umfeld: «Das SBB-Technikgebäude daneben ist dagegen lediglich 3,20 Meter hoch. Und ein SBB-Fahrleitungsmast erreicht eine Höhe von 11,50 Metern.» De Cambio weiss auch, dass die Antennen in Uznach und Kaltbrunn zum Beispiel nur knapp über 16 Meter hoch werden sollen. Die Höhe der Antenne in Schmerikon würde demnach alles übertreffen.
Laut De Cambio wird sich der Gemeinderat in seiner Einsprache ebenfalls auf den Ortsbild- und Landschaftsschutz berufen. «Ausserdem haben wir im Industriegebiet Allmeind schon eine Antennenanlage von Swisscom und Orange. Die Möglichkeit, dass sich die SBB an dieser bestehenden Anlage beteiligen, soll abgeklärt werden.»
Ob es auch in den anderen betroffenen Gemeinden im Linthgebiet zu Einsprachen gekommen ist, konnte gestern nicht mehr in Erfahrung gebracht werden.
Laut SBB-Sprecher Baumann sollen die GSM-R-Antennen der Schweizerischen Bahn Ende 2007 einsatzfähig sein.
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© St. Galler Tagblatt; 22.04.2005
Wil
Wiler Zeitung / Volksfreund
Widerstand gegen nächste Antenne
In der Fussgängerzone und in der Altstadt wehren sich Anwohner und Gegner gegen Standort Haus «zur Rose»
In den nächsten Tagen wird sich neben zwei bereits bestehenden Komitees gegen Mobilfunkantennen ein weiteres bilden: Ein Komitee, das sich gegen einen Antennenstandort auf dem Haus «zur Rose» zur Wehr setzt.
Heinz Kunz
Im März war bei der Stadt von der TDC Switzerland AG - sie vertritt den Mobil-Telefon-Anbieter Sunrise - ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Gebäudes «zur Rose» (heute «Art’s»-Pub) eingegangen. «Binnen der Frist für Bauauflage und Einsprachemöglichkeit gingen 119 Einsprachen ein», sagt Kurt Leuenberger. Er wohnt in der Fussgängerzone (Haus «Va bene»). Er hat gemeinsam mit Paul Scherrer, dem Präsidenten der Altstadtvereinigung, die Initiative ergriffen, ein Aktionskomitee zu gründen. «Die eingegangenen Einsprachen stammen vor allem von Anwohnern der Oberen Bahnhofstrasse, der Dufourstrasse, der Löwenstrasse und aus der Altstadt», stellt Leuenberger fest. Er freut sich über das Ergebnis, gibt sich aber damit nicht zufrieden und will ein Aktionskomitee ins Leben rufen.
Altstadt: «Sensible Zone»
«Mit der Strahlung ist das so eine Sache; man sieht die Strahlen nicht, und wie gefährlich sie wirklich sind, weiss bis heute niemand richtig», sagt Leuenberger. An sich müsste die Gesuchstellerin die Pflicht haben, die Ungefährlichkeit nachzuweisen, so seine Meinung. Als weiteren Grund für das Vorgehen gegen die geplante Antenne nennt er den Schutzraum Altstadt. «Bezüglich baulichen Veränderungen ist alles vorgeschrieben, aber mit Strahlen soll man einfach in diese sensible Zone eindringen können. Das leuchtet mir nicht ein.» Im Weiteren führt Kurt Leuenberger an, dass sich der geplante Antennenstandort mitten in dicht besiedeltem Gebiet - in einem Wohn- und Geschäftszentrum - befindet. «Ich bin überzeugt, dass es andere mögliche Standorte gibt», sagt Paul Scherrer. Beim Mobilfunk überlege man sich zu wenig, wo die nächste Antenne aufgestellt werden solle - im Gegensatz etwa zum Strassenbau. «Ich kenne das Argument, dass jeder das Handy benützt, jedoch niemand die Antenne vor seiner Wohnung oder seinem Geschäft haben will. Dazu muss ich aber sagen, um nochmals einen Vergleich mit dem Strassenbau zu ziehen: Es braucht wohl Erschliessungsstrassen, aber es braucht nicht überall eine (Daten-)Autobahn (für UMTS).»
Störung medizinischer Geräte
Ein «Geschäft» könnte von der geplanten Antenne auf besondere Weise betroffen sein. Im «Centralhof» hat der Neurologe Karsten Beer seine Praxis. Er ist überzeugt, dass seine medizinischen Geräte durch die Strahlung beeinflusst würden und befürchtet, dass er im Falle der Realisierung dieser Antenne einen neuen Praxisstandort suchen müsste.
Einsprachefrist verlängert
Die Einsprachefrist bei der Stadt wurde bis Ende April verlängert. Paul Scherrer und Kurt Leuenberger werden in den nächsten Tagen bei allen Geschäftsinhabern und Bewohnern rund um den geplanten Antennenstandort von Tür zu Tür ziehen und Mitglieder für das Aktionskomitee werben. «Wir wollen bewusst machen, dass es ein Komitee gibt, wir werden Unterschriften sammeln und Geld sammeln, damit wir über einen Anwalt in St.Gallen eine Einsprache ausarbeiten lassen können. Bei den Initianten des Komitees sind nebst Scherrer und Leuenberger folgende Personen vertreten: Urs Cavelti, Niederlassungsleiter der Kantonalbank; Dr. Urs Germann; Roland Brütsch, Komitee Konstanzerstrasse; Beni Salzmann, Komitee Letten.
Man darf nun gespannt sein, wie die Stadt zum vorliegenden Antennengesuch Stellung nehmen wird. Laut Aussage der Initianten des Komitees ist es bemühend und kostspielig, wenn bei jedem eingehenden Baugesuch das selbe Prozedere von vorn beginnt: Unterschriften sammeln, Aktionskomitee bilden, Einsprache erheben und einen Rechtsanwalt einschalten. Der zuständige Stadtrat Beda Sartory sieht hier Handlungsbedarf. Für eine Stellungnahme war er gestern nicht erreichbar.
Mitglied des Aktionskomitees können alle werden, nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner. Kontaktadresse Altstadt: Paul Scherrer, Heimtextilien, Kirchgasse 32, Tel. 071 911 16 10; Kontaktadresse Obere Bahnhofstrasse: Kurt Leuenberger, Mode Vabene, Tel. 071 910 00 50.
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© St. Galler Tagblatt; 22.04.2005
Neutoggenburg
Toggenburger
Keine Baubewilligung für UMTS
Der Wattwiler Gemeinderat verweigert der Swisscom die Baubewilligung zur Erweiterung der Mobilfunkantenne Chapf
Wattwil. Die Ablehnung der Baubewilligung begründet der Gemeinderat mit dem heute noch lückenhaften Erkenntnisstand um die Wirkung nichtionisierter Strahlung auf die Gesundheit der Menschen. Der Entscheid erfolge mit Rücksicht auf die einheimische Bevölkerung.
Am 11. August 2004 reichten die Swisscom Mobile AG und die TDC Schweiz AG ein gemeinsames Baugesuch für die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkantenne Chapf mit UMTS ein. Die Gesuchssteller beabsichtigen, am bestehenden Masten verschiedene zusätzliche Antennen zu installieren (Mobilfunk UMTS). Innerhalb der öffentlichen Auflagefrist gingen Einsprachen von insgesamt 30 Personen gegen das Bauvorhaben ein. Die Einsprecher beantragen sinngemäss die Abweisung des Baugesuchs. Sie machen geltend, dass die Mobilfunkstrahlung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren habe. Zusätzlich zu diesen Einsprachen wurde dem Rat am 25. Oktober 2004 eine Petition der Interessengemeinschaft «Mobilfunkantennen-Stopp Wattwil» mit über 1200 Unterschriften überreicht. Diese forderte den Gemeinderat unter anderem auf, eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. Am 8. Dezember 2004 fand diese unter dem Titel «UMTS Erweiterung Mobilfunk - Fluch oder Segen?» im «Thurpark» Wattwil statt.
Schädliche Einwirkungen
Die nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog) zählt zu den schädlichen und lästigen Einwirkungen, vor denen Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu schützen sind. Zu diesem Zweck ist die Emission nichtionisierender Strahlen zu begrenzen. Der Bundesrat hat hierfür auf den 1. Januar 2000 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen, welche die Festlegung von Grenzwerten beinhaltet. Gemäss dem Bericht der Fachstelle des Amtes für Umweltschutz des Kantons St. Gallen ist beim vorliegenden Fall sowohl der Immissionsgrenzwert als auch der Anlagegrenzwert an allen massgebenden Orten eingehalten.
Lückenhafter Erkenntnisstand
Allerdings geht das Konzept der NISV vom heutigen, noch lückenhaften Erkenntnisstand über die Wirkungen nichtionisierender Strahlung auf die Gesundheit des Menschen aus. Zurzeit erscheinen lediglich die thermischen Wirkungen intensiver nichtionisierender Strahlung wissenschaftlich erhärtet. Diese führt zur Erwärmung des Körpers und löst verschiedene schädliche Folgereaktionen aus. Demgegenüber liegen über die nicht-thermischen (biologischen) Wirkungen nichtionisierender Strahlungen - insbesondere auch bei schwachen Feldstärken - keine gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnisse, wohl aber Erfahrungen in Einzelfällen vor. Die Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen knüpft an diesen uneinheitlichen Kenntnisstand an.
Somit gibt auch die Einhaltung der Grenzwerte keine Gewähr dafür, dass gesundheitliche Schädigungen durch nichtionisierende Strahlen bei der Bevölkerung unterbleiben. Viele Studien enthalten gewichtige Anhaltspunkte, dass die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks gravierende Gesundheitsgefährdungen verursacht, auch wenn sie unterhalb der Anlagegrenzwerte liegt.
Die St. Galler Regierung bestätigte in ihrem Schreiben vom 17. März 2003 an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation diese Situation. Der Umstand, dass die politische Diskussion auch mehr als vier Jahre seit Erlass der NISV nicht zum Schweigen gekommen ist, sondern sich im Gegenteil weiter verstärkt hat, zeigt auf, dass ein politischer Konsens in Sachen Mobilfunkstrahlung bisher nicht erreicht ist.
Ungefährlichkeit nicht erwiesen
Durch die UMTS-Technologie wird diese Gefährdung noch verstärkt. Die Ungefährlichkeit dieser nahezu unbekannten Strahlung ist gänzlich nicht erwiesen. Zudem ist heute noch keine einwandfreie Methode bekannt, mit der sich nachweisen lässt, ob die Belastungsgrenzwerte der NISV bei der UMTS-Strahlung eingehalten sind. Weder durch Rechnung noch durch Messung kann dies verifiziert werden. Es kann daher nicht nachgewiesen werden, dass eine Anlage die Anforderungen der NISV erfüllt.
Der Gemeinderat und die zuständige Baukommission sehen sich aus diesen Gründen - mit Rücksicht auf die Bevölkerung - nicht in der Lage, eine Baubewilligung für die geplanten UMTS-Antennen auf dem Chapf zu erteilen. Die Baugesuchssteller haben die Möglichkeit, gegen den abschlägigen Entscheid der Baukommission Wattwil innert 14 Tagen ab Erhalt beim Baudepartement des Kantons St. Gallen Rekurs zu erheben. (gem)
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© St. Galler Tagblatt; 22.04.2005
Mittelland
Appenzeller Zeitung
Grenzwerte eingehalten
Gemeinderat Teufen befasste sich mit der Messaktion «elektromagnetische Immissionen»
Teufen. Bei allen drei Antennenstandorten auf Teufner Gemeindegebiet wird die bewilligte Sendeleistung eingehalten und an keinem der ausgewählten Messpunkte werden die zulässigen Grenzwerte überschritten. Dies ergaben die Messungen, von denen der Gemeinderat Teufen Kenntnis genommen hat.
In seiner Antwort auf die «Petition zum Umbau der Kommunikationsanlage auf der Telefonzent-rale an der Gremmstrasse» hat der Gemeinderat Teufen eine Messaktion über die elektromag-netischen Immissionen der Mobilfunkantennen in Aussicht gestellt. Grundlage für diese Messungen - deren Resultate jetzt vorliegen - sind die Vorschriften des Bundes, insbesondere die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom Dezember 1999. Zusammenfassend wird in der Mitteilung der Gemeindekanzlei Teufen festgehalten, dass bei allen untersuchten Sendeanlagen die bewilligte Sendeleistung eingehalten werde. An keinem der ausgewählten Messpunkte würden die Grenzwerte gemäss NIS-Verordnung überschritten. Bei allen künftigen Baubewilligungen würden die Bewilligungsinstanzen auch in Zukunft kritisch darauf achten, dass Gesetze und Vorschriften genau eingehalten werden. Der Gemeinderat werde künftig weitere Kontrollmessungen veranlassen, wenn er dies für angezeigt halte. Schliesslich hält der Gemeinderat Teufen fest, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner mit ihrer Nachfrage den Weiterausbau der Sendeeinrichtungen bestimmten.
Belastungen ermitteln
Ziel dieser Messungen war eine Ermittlung, ob die Belastung an ausgewählten Standorten innerhalb dieser Grenzwerte liegt, sowie die Prüfung, ob die Antennenanlagen gemäss Bewilligung betrieben werden. Der Auftrag erging an die Firma maxwave Beratende Ingenieure AG, Zürich, und umfasste nicht nur die Belastungen durch Nateldienste, sondern auch durch Radio und Fernsehen sowie durch Bahn- und Polizeifunk. Bei dieser Firma handelt es sich um eine von den Betreibern unabhängige akkreditierte Prüfstelle für Messungen gemäss NISV.
Drei Antennenstandorte
Auf Gemeindegebiet sind zwei Mobilfunkantennen sowie ein Antennenmast mit Betriebsfunk (Polizei/Bahn) in Betrieb:
- Gremmstrasse 8 (Telefonzentrale) für Mobilfunkdienste der Swisscom Mobile und Telepagedienste der Swissphone
- Ebni 1 (Bahnhof) für Bahn- und Polizeifunk
- Ebni 18 (Sonnenberg-Garage) für Mobilfunkdienste der Orange AG
Zusätzlich in die Untersuchung einbezogen wurde die zur Gemeinde Speicher gehörende Mobilfunkbasisstation an der alten Speicherstrasse (Buchschwendi) mit Mobilfunkdiens-ten der Orange AG und der Swisscom Mobile AG. In den Ortsteilen Niederteufen und Lustmühle sind keine Mobilfunkantennen in Betrieb. Die Antennenstandorte für Radio und Fernsehen befinden sich ausserhalb des Gemeindegebiets von Teufen.
Ergebnisse der Messungen
Der Anlagegrenzwert, anzuwenden für Räume und Zonen mit empfindlicher Nutzung, wird an allen gemessenen Standorten eingehalten. Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten Gebäude, wo sich Menschen regelmässig längere Zeit aufhalten, wie Wohn- und Schlafräume, Schulzimmer, Büros etc. sowie auch Kinderspielplätze und Pausenplätze. Standorte, an denen sich Menschen nur kurzzeitig aufhalten (Balkone, Dachterrassen, Kirchen usw.), gelten als Orte mit kurzfristigem Aufenthalt. An diesen Standorten haben alle Anlagen zusammen den Immissionsgrenzwert einzuhalten.
An allen Messworten wird der Immissionsgrenzwert deutlich unterschritten, alle drei Sendeanlagen werden gemäss Bewilligung betrieben.
Gremmstrasse 8: In Betrieb stehen Sendeanlagen für GSM900 und Telepage. Die seit 2001 bewilligten Antennen für GSM1800 sind bis heute nicht in Betrieb genommen worden; eine allfällige Bewilligung der UMTS-Anlagen ersetzt die Bewilligung für GSM1800.
Betriebsfunkanlage Ebni 1: Messpunkte waren die Speicherstrasse 1 (DG), Dorf 18 (DG), Ebni 3 (Balkon DG), Speicherstrasse 6 (Treppenhaus) sowie Speicherstrasse 8 (im Freien). Die Resultate bewegen sich zwischen 5 und 11 Prozent des Anlagengrenzwertes.
Ebni 18 (Mikrozelle): Die bewilligte Sendeleistung von max. 6W wird eingehalten. Die Resultate liegen zwischen 7 und 37 Prozent des Anlagengrenzwertes.
Buchschwendi: Zurzeit sind die Mobilfunkantennen der Swisscom für GSM900 und der Orange SA für GSM1800 in Betrieb. Die bewilligten Antennen beider Mobilfunkanbieter für UMTS sowie für GSM1800 der Swisscom waren zum Zeitpunkt der Messung noch nicht in Betrieb. Es ist zu erwarten, dass die UMTS-Antennen der Swisscom in nächster Zeit aufgeschaltet werden.
Zusätzlich gemessen wurden zwei Orte für kurzfristigen Aufenthalt, nämlich in der Scheune sowie auf dem Vorplatz der Liegenschaft von A. Graf. An beiden Orten werden die Immissionsgrenzwerte zum jetzigen Zeitpunkt wie auch nach dem Endausbau der Antenne eingehalten.
Radio- und Fernsehsignale: Messpunkte waren der Schulhaus-Vorplatz Gremmstrasse 8 sowie an der Abzweigung Gremmstrasse/Hätschen. Die Messresultate liegen zwischen drei und sechs Prozent des Grenzwertes. (apz/gk)
Presseschau 22.04.05: Schmerikon: Widerstand gegen SBB-GSM-
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Peter
Re: Presseschau 22.04.05: Schmerikon: Widerstand gegen SBB-
Die Grenzwerte werden fast überall eingehalten. Für diese Feststellung braucht es gar kein akkreditiertes Messbüro. Aber diese Grenzwerte sind um ein Vielfaches zu hoch angesetzt. Daran liegt es. Wieso bekommen denn die Leute trotz eingehaltener Grenzwerte z.T. sonst derart schwere Gesundheitsbeschwerden?
Peter
Peter