Erste gerichtliche Anerkennung eines Falles von Elektroallergie/Elektrosensibilität
in Frankreich
Durch ein Gutachten von Dr. med. Hans-C. Scheiner
Ich, Villemot Jean-Jacques André, geboren am 23.09.1958 in Saint-Louis (Sénégal), ehemals Lehrer im 20-jährigen Angestelltenverhältnis beim Landwirtschaftsministerium und Beauftragter für die Erwachsenenbildung an der Universität Nantes, wohnhaft in 63890 St Amant Roche Savine, L´hopital Frankreich, bezeugt hiermit, auch schon an der Anerkennung meines Unverträglichkeitssyndroms gegenüber elektromagnetischen Feldern, allgemein als EHS (Elektrohypersensibilität) bekannt, Interesse zu haben, und damit meine Situation als Opfer der Banalisierung von Umweltbelastungen geltend zu machen.
Wohlwissend, dass diese Aussage vor Gericht zitiert werden kann und eine falsche Aussage (laut franz. Strafgesetzbuch) strafbar ist , verbürge ich mich persönliche für den Wahrheitsgehalt folgender Fakten:
Herr Dr. Hans Scheiner war der erste Arzt, der fähig war, die Pathologie meines jahrelangen Leidens im Rahmen der Konstultationen vom 16. Und 19. Januar
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http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=3854
1. gerichtliche Anerkennung ein Falles von EHS in Frankreich
Das hatte ich auch gelesen.
Nur wie das Gericht seine Aussage formuliert hat, ist nirgendwo zu erkennen.
Und der letzte Satz lautet: Ein Gerichtsverfahren gegen die Krankenkasse einzuleiten
Also da muss noch was passieren.
Vor vielen Jahren war es Wulf-Dietrich Rose in Österreich auch gelungen vor Gericht so eine Aussage zu bekommen.
Nur wie das Gericht seine Aussage formuliert hat, ist nirgendwo zu erkennen.
Und der letzte Satz lautet: Ein Gerichtsverfahren gegen die Krankenkasse einzuleiten
Also da muss noch was passieren.
Vor vielen Jahren war es Wulf-Dietrich Rose in Österreich auch gelungen vor Gericht so eine Aussage zu bekommen.