Also, nochmals (Quelle: https://dl.dropboxusercontent.com/u/249 ... 8.2013.pdf ):Nordlicht hat geschrieben:Mit Verlaub: "Wir" sehen hier bisher lediglich, dass Sie Ihre private (offensichtlich laienhafte) Sicht der Dinge darlegen.Wuff hat geschrieben:Wir haben in viewtopic.php?p=66033#66033 gesehen, dass zwischen der von Lerch beanstandeten Quelle und seiner Beanstandung bzw. der Begründung der einstweiligen Verfügung durch das Gericht ganz erhebliche Diskrepanzen bestehen. ...
Nordlicht
Beanstandung durch Lerchl, gemäss dem Gericht:
"[...] ihm unterstellt wird, seine wissenschaftlichen Stellungnahmen bewusst einseitig im Interesse seiner Arbeitgeber, der Bundesregierung und oder der Industrie, zu erstellen, um Gegenleistungen zu bewirken."
Diagnose-Funk wird falsch beschuldigt, Lerchl die Erstellung bewusst einseitiger Stellungnahmen zum Zwecke der Belohnung vorgeworfen zu haben. Dass dieses nicht zutrifft, zeigt der beanstandete Text:
Beanstandeter Text von Diagnose-Funk, anscheinend Zitat aus dem Original
"Der Antragsteller war oder ist weder weder unabhängig noch kritisch, sondern ein Vertreter von Bundesregierung und Industrie, der zur Belohnung mit hohen Posten und einer Menge Forschungsaufträgen ausgestattet wurde."
Im beanstandeten Text ist keine Rede oder auch nur Andeutung von bewusst einseitigen wissenschaftlichen Stellungnahmen, oder der Absicht, solche zu erstellen, um konkrete Gegenleistungen zu bewirken.
Dieses festzustellen bedarf es keiner juristischen Ausbildung, das kann auch ein Laie, der irgendwann alphabetisiert worden ist, und der gelernt hat, Texte nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen.
Hingegen macht zu vieles Befassen mit juristischen Eingaben eher (betriebs-)blind als kritisch, wie die Rezeption der Eingabe von Lerchls Anwälten durch den Richter zeigt.