Sunrise scheitert vor Verwaltungsgericht

Mahner

Sunrise scheitert vor Verwaltungsgericht

Beitrag von Mahner » 14. Juni 2014 11:45

Jetzt strahlen die Gegner

KREUZLINGEN. Der geballte Widerstand gegen das Baugesuch des Mobilfunkanbieters Sunrise hat sich gelohnt: Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses an der Emil-Bächler-Strasse in Kreuzlingen darf keine Antenne gebaut werden.

Der Verein Strahlungsfreies Kreuzlingen und die Anwohner der Emil-Bächler-Strasse 3 können einen Erfolg feiern: das Verwaltungsgericht lehnt die geplante Mobilfunkanlage von Sunrise auf dem Dach des Mehrfamilienhauses ab. Schon das kantonale Departement für Bau und Umwelt kam zu diesem Schluss, als es die Einsprachen gegen die Antenne behandelte. Doch das wollte damals Sunrise nicht gelten lassen. Der Mobilfunkanbieter zog den Fall weiter vor Verwaltungsgericht.[…]

Einige Antennen verhindert

Sunrise hat nun bis Ende Monat Zeit, Beschwerde einzulegen. Während dieser Zeit wolle man keine Stellungnahme abgeben, heisst es beim Mobilfunkanbieter. Stefan Zbornik wäre aber nicht erstaunt, wenn Sunrise vor Bundesgericht ziehen würde. «Ich befürchte, dass Sunrise diesen Weg aus Prinzip geht.»

Mehr...Thurgauer Zeitung 13.06.14

Laie

Re: Sunrise scheitert vor Verwaltungsgericht

Beitrag von Laie » 14. Juni 2014 15:16

Einige Antennen verhindert
Mehr...Thurgauer Zeitung 13.06.14
"Beim Standort im Industriegebiet gewann der Verein vor Bundesgericht, weil die Grenzwerte für die umliegenden Chemie-Unternehmen ein zu hohes Risiko darstellten."

Wie das?

Hans-U. Jakob
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Re: Sunrise scheitert vor Verwaltungsgericht

Beitrag von Hans-U. Jakob » 15. Juni 2014 11:43

Laie hat geschrieben:Einige Antennen verhindert
Mehr...Thurgauer Zeitung 13.06.14
"Beim Standort im Industriegebiet gewann der Verein vor Bundesgericht, weil die Grenzwerte für die umliegenden Chemie-Unternehmen ein zu hohes Risiko darstellten."

Wie das?
Ganz einfach:
Präzisionswaagen beginnen unter Mobilfunkstrahlung von über 1V/m zu spinnen, so dass falsche, dass heisst, explosive Mischungen von Substanzen entstehen können. Gesetzlich erlaubter Grenzwert wären 5V/m gewesen.
Das Bundesgericht wollte offensichtlich die Verantwortung nicht übernehmen, falls das angrenzende Wohnquartier in die Luft geflogen wäre. Sunrise dagegen war das sch....egal.
In den meisten chemischen Produktionsstätten herrscht deshalb ein stricktes Handyverbot.

Uebrigens Präzisionswaagen sind nicht die Einzigen die bei Mobilfunkstrahlung von über 1V/m zu spinnen beginnen. Das betrifft auch Lebewesen, wie etwa Menschen.

Hans-U. Jakob ( www.gigaherz.ch )

Laie

Re: Sunrise scheitert vor Verwaltungsgericht

Beitrag von Laie » 15. Juni 2014 15:14

Hans-U. Jakob hat geschrieben:
Laie hat geschrieben:Einige Antennen verhindert
Mehr...Thurgauer Zeitung 13.06.14
"Beim Standort im Industriegebiet gewann der Verein vor Bundesgericht, weil die Grenzwerte für die umliegenden Chemie-Unternehmen ein zu hohes Risiko darstellten."

Wie das?
Ganz einfach:
Präzisionswaagen beginnen unter Mobilfunkstrahlung von über 1V/m zu spinnen, so dass falsche, dass heisst, explosive Mischungen von Substanzen entstehen können. Gesetzlich erlaubter Grenzwert wären 5V/m gewesen.
Das Bundesgericht wollte offensichtlich die Verantwortung nicht übernehmen, falls das angrenzende Wohnquartier in die Luft geflogen wäre. Sunrise dagegen war das sch....egal.
In den meisten chemischen Produktionsstätten herrscht deshalb ein stricktes Handyverbot.

Uebrigens Präzisionswaagen sind nicht die Einzigen die bei Mobilfunkstrahlung von über 1V/m zu spinnen beginnen. Das betrifft auch Lebewesen, wie etwa Menschen. Hans-U. Jakob ( www.gigaherz.ch )
Es müsste demnach vor Gericht nachgewiesen worden sein, wie die mögliche Störung der Waagen "funktioniert". Wäre mal interessant Näheres darüber zu erfahren.
Es müssen nicht nur die Waagen sein, deren Störung zu Problemen führen kann. Chemische Reaktionsabläufe selbst können auch durch Felder beeinflussst werden. Hier liegt der Bezug der Problematik zur Physiologie.

Phoenix

Beitrag von Phoenix » 15. Juni 2014 15:21

Elektronische Waagen müssen generell so konstruiert sein, dass sie bei Störeinflüssen keine falschen Werte anzeigen, sonst dürfen sie z.B. gem. EU-Richtlinie 31 aus 2014 gar nicht auf den europäischen Markt gebracht geschweige denn benutzt werden. Waagen, die unter dem Einfluss elektromagnetischer Felder "spinnen", sind also schon per se nicht zulässig.

Handys dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nicht benutzt werden, weil sie i.d.R. nicht mit dem Explosionsschutzkennzeichen (bestehend aus den Buchstaben "Ex" in sechseckiger Umrandung) gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung bedeutet, dass das betreffende Gerät durch seine Bauart nicht in der Lage ist, als Zündquelle zu fungieren.

Phoenix

Hans-U. Jakob
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Nur die Waagen wissen es halt nicht

Beitrag von Hans-U. Jakob » 16. Juni 2014 09:22

Phoenix hat geschrieben:Elektronische Waagen müssen generell so konstruiert sein, dass sie bei Störeinflüssen keine falschen Werte anzeigen, sonst dürfen sie z.B. gem. EU-Richtlinie 31 aus 2014 gar nicht auf den europäischen Markt gebracht geschweige denn benutzt werden. Waagen, die unter dem Einfluss elektromagnetischer Felder "spinnen", sind also schon per se nicht zulässig.

Handys dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nicht benutzt werden, weil sie i.d.R. nicht mit dem Explosionsschutzkennzeichen (bestehend aus den Buchstaben "Ex" in sechseckiger Umrandung) gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung bedeutet, dass das betreffende Gerät durch seine Bauart nicht in der Lage ist, als Zündquelle zu fungieren.

Phoenix
Dann verklickern Sie das bitte mal den Waagen, dass sie über 1V/m nicht spinnen dürfen. Da liegt die Praxis meilenweit neben den von den EU-Bürokraten am Schreibtisch entworfenen Richtlinien. Die schreiben ja den Bäckermeistern sogar noch den Biegeradius der Nussgipfel vor.

Zudem gehört zu jeder Waage noch eine entsprechende Installation zur Uebertragung und Umformung der Mess-Signale in auswertbare Grössen in der Verfahrenstechnik. Da kann noch viel passieren.

Ferner sollten Sie Ihre Besserwisserei beim Bundesgericht anbringen und nicht hier.
Die Bundesricher, die namentlich in den Urteilen aufgeführt sind, wollten jedenfalls die Verantwortung nicht übernehmen.

Hans-U. Jakob ( www.gigaherz.ch )

paul
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Waage spinnt tatsächlich!

Beitrag von paul » 19. Juni 2014 13:20

Was ich schon wusste: dass Menschen unter Einfluss von Mobilfunk anfangen zu spinnen. (Die einen etwas früher als andere; viele spinnen und merken es nicht)

Seit einem Versuch weiss ich, dass sich tatsächlich auch meine elektronische Küchenwaage beeinflussen lässt, wenn ein aktives Handy daneben liegt.
(Diese Waage von Migros zeigte bei mir +13g an)
Natürlich könnte mann dieses billige, einfache Gerät noch besser abschirmen. Aber die viel präziseren Geräte? ...und die Menschen?

Phoenix

Beitrag von Phoenix » 22. Juni 2014 21:04

Wenn man sich das Urteil des Bundesgerichts vom Oktober 2009 mal in Ruhe zu Gemüte führt, stellt sich der Sachverhalt um die angebliche Gefährdung der chemischen Fabrik in Kreuzlingen durch eine geplante Mobilfunkanlage ziemlich unspektakulär dar.

Das Bauamt hatte ein Gutachten erstellt, aus dem hervorging, dass bei maximaler Auslastung der Mobilfunkanlage auf dem Gelände der chemischen Fabrik rechnerisch eine Feldstärke von knapp 4 V/m (ohne Berücksichtigung der Gebäudedämpfung) aufgetreten wäre. Die Mobilfunkanlage wäre also zulässig gewesen, weil die Störfestigkeitssschwelle für Industrieanlagen zu dem Zeitpunkt bei 10 V/m lag.

Das Problem bestand darin, dass nach der Erstellung des Gutachtens, aber noch vor der Erteilung der Baubewilligung eine geänderte Fassung der zugrundeliegenden Norm in Kraft getreten war, die für bestimmte Frequenzbereiche schärfere Grenzwerte enthielt.

Deshalb entschied das Bundesgericht abschließend, dass "die elektromagnetische Verträglichkeit der geplanten Mobilfunkanlage mit der chemischen Fabrik nochmals geprüft" werden müsse - nicht weniger und nicht mehr. Das Verfahren wurde deshalb an die Vorinstanz (das Verwaltungsgericht Thurgau) zurücküberwiesen.

Alle anderen Beschwerdepunkte der Gemeinde Kreuzlingen (z.B. Beeinträchtigung des Ortsbildes usw.) wurden vom Bundesgericht abgewiesen,

Von elektronischen Waagen, die "unter Mobilfunkstrahlung von über 1V/m" anfangen "zu spinnen", ist in dem Urteil nirgendwo die Rede, auch nicht von einer Explosionsgefahr für angrenzende Wohnquartiere, die dem Mobilfunkbetreiber angeblich "sch...egal" gewesen war. Beschwerdegegner war übrigens nicht Sunrise, wie Herr Jacob fälschlich schrieb, sondern Swisscom.

Phoenix

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 23. Juni 2014 09:22

Phoenix hat geschrieben: Das Problem bestand darin, dass nach der Erstellung des Gutachtens, aber noch vor der Erteilung der Baubewilligung eine geänderte Fassung der zugrundeliegenden Norm in Kraft getreten war, die für bestimmte Frequenzbereiche schärfere Grenzwerte enthielt.

Deshalb entschied das Bundesgericht abschließend, dass "die elektromagnetische Verträglichkeit der geplanten Mobilfunkanlage mit der chemischen Fabrik nochmals geprüft" werden müsse - nicht weniger und nicht mehr. Das Verfahren wurde deshalb an die Vorinstanz (das Verwaltungsgericht Thurgau) zurücküberwiesen.

Phoenix
.....Und wo befanden sich denn die schärferen Grenzwerte, wo denn wohl?
Ja, ja genau bei 1V/m

Und was macht das Bundesgericht, was denn was, wenn es die Verantwortung nicht übernehmen will? Ja was wohl?
Es schickt einfach das Ganze zur Neuebeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Und Sie legen hier wieder einmal ein Musterbeispiel von Besserwisserei hin.
Merke: Zu jedem Bundesgerichtsurteil gibt es einen Aktenberg. Da steht alles drin, was Sie offensichtlich nicht wissen. Ergo sollten Sie hier keine Kommentare zu solch komplexen Fragen abgeben. Es sei denn Sie hätten tatsächlich hellseherische Fähigkeiten.

Hans-U. Jakob ( www. gigaherz.ch )

EMV

Entscheid der Vorisntanz

Beitrag von EMV » 23. Juni 2014 10:08

Phoenix hat geschrieben: Deshalb entschied das Bundesgericht abschließend, dass "die elektromagnetische Verträglichkeit der geplanten Mobilfunkanlage mit der chemischen Fabrik nochmals geprüft" werden müsse - nicht weniger und nicht mehr. Das Verfahren wurde deshalb an die Vorinstanz (das Verwaltungsgericht Thurgau) zurücküberwiesen.
Phoenix
Hallo Phoenix

Nach dem Bundesgerichtsentscheid gegen die geplante Swisscom-Antenne und die Zurückweisung an die Vorinstanz, interessiert jetzt eigentlich nur deren Entscheid. Wurde die Antenne inzwischen gebaut oder nicht? Da sie scheinbar über Insiderinfos verfügen, können sie sicher Klarheit in die Sache bringen.

Danke
EMV

Gast

Re: Entscheid der Vorisntanz

Beitrag von Gast » 23. Juni 2014 19:27

EMV hat geschrieben: Hallo Phoenix
Nach dem Bundesgerichtsentscheid gegen die geplante Swisscom-Antenne und die Zurückweisung an die Vorinstanz, interessiert jetzt eigentlich nur deren Entscheid. Wurde die Antenne inzwischen gebaut oder nicht? Da sie scheinbar über Insiderinfos verfügen, können sie sicher Klarheit in die Sache bringen.

Danke
EMV
Hallo EMV,

nein, ich verfüge nicht über Insiderwissen. Ich hinterfrage nur gern mal, inbesondere dann, wenn Vorgänge übertrieben dramatisch dargestellt werden. Dazu nutze ich einfach die Möglichkeiten, die das Internet erfreulicherweise bietet.

Das Urteil des Bundesgerichts, um das es hier geht, ist im Internet z.B. unter http://www.servat.unibe.ch/dfr//bger/09 ... -2008.html zu finden.

Wie der Fall ausgegangen ist, weiß ich nicht und es interessiert mich, offen gesagt, auch nicht. Ich persönlich halte den Fall für eine der zahlreichen Provinzpossen, mit denen sich kleine Gemeinden letztlich der Lächerlichkeit preisgeben. Vielleicht kann Ihnen Herr Jacob helfen, er scheint ja solche Sachen zu sammeln.

Phoenix.

Hans-U. Jakob
Beiträge: 1322
Registriert: 10. Februar 2007 15:37

Re: Entscheid der Vorisntanz

Beitrag von Hans-U. Jakob » 24. Juni 2014 08:53

Anonymous hat geschrieben:
EMV hat geschrieben:
Wie der Fall ausgegangen ist, weiß ich nicht und es interessiert mich, offen gesagt, auch nicht. Ich persönlich halte den Fall für eine der zahlreichen Provinzpossen, mit denen sich kleine Gemeinden letztlich der Lächerlichkeit preisgeben. Vielleicht kann Ihnen Herr Jacob helfen, er scheint ja solche Sachen zu sammeln.

Phoenix.
Danke Phönix, dass Sie hier Ihre Denkweise und diejenige der Mobilfunklobby so treffend wiedergeben. Sie betrachten die Gefahr, dass ein ganzes Wohnquartier in die Luft fliegen kann, als Provinzposse. Und kleine Gemeinden, die das verhindern wollen, geben sich der Lächerlichkeit preis. Schöner hätten Sie gar nicht darlegen können, wie viel kriminelle Energie hinter einem Konzerndenken stecken kann.
Hans-U. Jakob ( www.gigaherz.ch )

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