Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl

Mahner
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Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl

Beitrag von Mahner » 23. Mai 2015 12:03

Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl
18.05.2015

Pandora - Stiftung für unabhängige Forschung
PRESSEMITTEILUNG >>>PDF [439 KB]
http://www.stiftung-pandora.eu/archiv/2 ... erchl.html

Das Waterloo des Strahlenschützers Alexander Lerchl
Sein Fälschungsvorwurf gegenüber der REFLEX-Studie ist rechtswidrig


Berlin, 18. Mai 2015 _ Die jahrelangen Angriffe des Professors Alexander Lerchl von der privaten Jacobs University in Bremen auf die Ergebnisse der von der Europäischen Union finanzierten REFLEX-Studie, in der ein erbgutschädigendes Potenzial der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen worden war, wurden vom Landgericht Hamburg abrupt beendet. Eine technische Laborantin, der er wahrheitswidrig unterstellt hatte, die REFLEX-Ergebnisse gefäscht zu haben, hatte dort am 19. August 2014 Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. Das Endurteil vom 13. März 2015 ist seit dem 21. April 2015 rechtskräftig [1]. Hier ein Auszug:

Die zulässige Klage ist begründet. Es kann dahinstehen, ob die Klage bereits deswegen erfolgreich ist, weil die Klägerin sich auf Anonymitätsschutz berufen kann, mit der Folge, dass selbst die Äußerung eines Verdachtes unzulässig wäre. Eine Entscheidung hierüber kann jedoch offen bleiben, da prozessual von der Unwahrheit des in Rede stehenden Fälschungsvorwurfs auszugehen ist. Die umstrittenen Äußerungen verletzen daher die Klägerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht [....]. Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, müssen nicht hingenommen werden [....].

Das Gericht warnte Alexander Lerchl abschließend vor der Fortsetzung seiner Angriffe auf die technische Laborantin, deren berufliche Existenz er vernichtet hatte, um die Ergebnisse der REFLEX-Studie, um die allein es ihm ging, aus der wissenschaftlichen Literatur zu entfernen.

Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der rechtswidrigen Veröffentlichung indiziert, da zu vermuten ist, dass ein rechtswidriger Eingriff wiederholt wird [....]. Es ist nicht ersichtlich, dass sie ausnahmsweise trotz rechtswidriger Veröffentlichung zu verneinen wäre [....].


Alexander Lerchl, ehemaliges Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK), verfolgte seit 2007 – sei es aus innerem Antrieb oder auftragsgemäß, was wahrscheinlicher ist – das Ziel, der REFLEX-Studie jede Glaubwürdigkeit zu nehmen, weil deren Ergebnisse mit seiner den Stand der Forschung ignorierenden Meinung von der Harmlosigkeit der Mobilfunkstrahlung nicht in Einklang zu bringen waren. Seiner „richtigen Meinung“ verdankte er schließlich die Förderung seiner bis vor kurzem auffallend strahlenfreundlichen Pseudoforschung durch Industrie und Politik und verbunden damit seinen persönlichen Aufstieg zum obersten Strahlenschützer Deutschlands [2].

Führende deutsche Tages- und Wochenzeitungen sowie Nachrichtenmagazine haben Alexander Lerchl bei der Verbreitung seiner Fälschungsvorwürfe über die REFLEX-Studie jahrelang kritiklos unterstützt. Dass sie ihm damit persönlich einen Dienst erweisen wollten, ist wohl auszuschließen, schon eher der Mobilfunkindustrie, deren Werbemillionen das Berufsethos der verantwortlichen Redakteure offensichtlich ruhig gestellt haben. Bleibt abzuwarten, wie die Presse nun auf das Hamburger Urteil, das die intellektuellen und charakterlichen Defizite des Alexander Lerchl aufzeigt, reagieren wird – dies vor allem im Lichte der Tatsache, dass sich bei dem bisherigen Experten für Unbedenklichkeit vor kurzem ein Sinneswandel in Sachen Mobilfunkstrahlung eingestellt hat, wozu ihn – wie zu vermuten ist – allerdings unglückliche Umstände gezwungen haben dürften [3].

Professor Dr. med. Franz Adlkofer
Vorsitzender des Stiftungsrates

wissenschaft@stiftung-pandora.eu | +49 (0) 01705253300 | http://www.stiftung-pandora.eu/

Wuff

Re: Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl

Beitrag von Wuff » 23. Mai 2015 15:47

Mahner hat geschrieben: Das Gericht warnte Alexander Lerchl abschließend vor der Fortsetzung seiner Angriffe auf die technische Laborantin, deren berufliche Existenz er vernichtet hatte, um die Ergebnisse der REFLEX-Studie, um die allein es ihm ging, aus der wissenschaftlichen Literatur zu entfernen.
Lerchl sollte endlich einige seiner eigenen pseudowissenschaftlichen Machwerke zurückziehen lassen, siehe hier erst einmal zu zwei von vielen:

zur Rattenstudie:
viewtopic.php?f=2&t=40245&p=67580&hilit ... ion#p67580 (Kritik ab hier: viewtopic.php?f=2&t=40245&p=66609&hilit ... der#p66609 )

zur Hamsterstudie:
http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=476 , http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=5808 und http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=5850

Hans-U. Jakob
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Re: Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl

Beitrag von Hans-U. Jakob » 26. Mai 2015 17:59

Mahner hat geschrieben:Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl
18.05.2015

Pandora - Stiftung für unabhängige Forschung
PRESSEMITTEILUNG >>>PDF [439 KB]
http://www.stiftung-pandora.eu/archiv/2 ... erchl.html

Das Waterloo des Strahlenschützers Alexander Lerchl
Sein Fälschungsvorwurf gegenüber der REFLEX-Studie ist rechtswidrig


Berlin, 18. Mai 2015 _ Die jahrelangen Angriffe des Professors Alexander Lerchl von der privaten Jacobs University in Bremen auf die Ergebnisse der von der Europäischen Union finanzierten REFLEX-Studie, in der ein erbgutschädigendes Potenzial der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen worden war, wurden vom Landgericht Hamburg abrupt beendet. Eine technische Laborantin, der er wahrheitswidrig unterstellt hatte, die REFLEX-Ergebnisse gefäscht zu haben, hatte dort am 19. August 2014 Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. Das Endurteil vom 13. März 2015 ist seit dem 21. April 2015 rechtskräftig [1]. Hier ein Auszug:

Die zulässige Klage ist begründet. Es kann dahinstehen, ob die Klage bereits deswegen erfolgreich ist, weil die Klägerin sich auf Anonymitätsschutz berufen kann, mit der Folge, dass selbst die Äußerung eines Verdachtes unzulässig wäre. Eine Entscheidung hierüber kann jedoch offen bleiben, da prozessual von der Unwahrheit des in Rede stehenden Fälschungsvorwurfs auszugehen ist. Die umstrittenen Äußerungen verletzen daher die Klägerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht [....]. Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, müssen nicht hingenommen werden [....].

Das Gericht warnte Alexander Lerchl abschließend vor der Fortsetzung seiner Angriffe auf die technische Laborantin, deren berufliche Existenz er vernichtet hatte, um die Ergebnisse der REFLEX-Studie, um die allein es ihm ging, aus der wissenschaftlichen Literatur zu entfernen.

Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der rechtswidrigen Veröffentlichung indiziert, da zu vermuten ist, dass ein rechtswidriger Eingriff wiederholt wird [....]. Es ist nicht ersichtlich, dass sie ausnahmsweise trotz rechtswidriger Veröffentlichung zu verneinen wäre [....].


Alexander Lerchl, ehemaliges Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK), verfolgte seit 2007 – sei es aus innerem Antrieb oder auftragsgemäß, was wahrscheinlicher ist – das Ziel, der REFLEX-Studie jede Glaubwürdigkeit zu nehmen, weil deren Ergebnisse mit seiner den Stand der Forschung ignorierenden Meinung von der Harmlosigkeit der Mobilfunkstrahlung nicht in Einklang zu bringen waren. Seiner „richtigen Meinung“ verdankte er schließlich die Förderung seiner bis vor kurzem auffallend strahlenfreundlichen Pseudoforschung durch Industrie und Politik und verbunden damit seinen persönlichen Aufstieg zum obersten Strahlenschützer Deutschlands [2].

Führende deutsche Tages- und Wochenzeitungen sowie Nachrichtenmagazine haben Alexander Lerchl bei der Verbreitung seiner Fälschungsvorwürfe über die REFLEX-Studie jahrelang kritiklos unterstützt. Dass sie ihm damit persönlich einen Dienst erweisen wollten, ist wohl auszuschließen, schon eher der Mobilfunkindustrie, deren Werbemillionen das Berufsethos der verantwortlichen Redakteure offensichtlich ruhig gestellt haben. Bleibt abzuwarten, wie die Presse nun auf das Hamburger Urteil, das die intellektuellen und charakterlichen Defizite des Alexander Lerchl aufzeigt, reagieren wird – dies vor allem im Lichte der Tatsache, dass sich bei dem bisherigen Experten für Unbedenklichkeit vor kurzem ein Sinneswandel in Sachen Mobilfunkstrahlung eingestellt hat, wozu ihn – wie zu vermuten ist – allerdings unglückliche Umstände gezwungen haben dürften [3].

Professor Dr. med. Franz Adlkofer
Vorsitzender des Stiftungsrates

wissenschaft@stiftung-pandora.eu | +49 (0) 01705253300 | http://www.stiftung-pandora.eu/

Aufforderung zum Widerruf:
Mit Schreiben von heute 26.5.2015 wurde das Schweizer Fernsehen und die das Wochenblatt Schweizer-Familie (zweitgrösste Illustrierte der Schweiz) unter Beilage des Urteils gegen Prof. Dr. Lerchl von der privaten Jacobs UNI Bremen, aufgefordert ihre katastrophalen Falschmeldungen vom 2. resp. 5 Juni 2008 betreffend der angeblich gefälschten Reflex-Studien klar und deutlich zu widerrufen.
Beide Medien hatten damals mit viel Spott und Häme die Sensationsmeldung von den angeblich gefälschten Studien mit Lust und Wonne und entsprechend dummen Kommentaren verbreitet.
Gleichzeitig wurde in den heutigen Schreiben darauf hingewiesen, dass Lerchl bereits die fünfte rechtmässig verurteilte Person ist, die mit der Agentur Heidrun und Stephan Schall unter dem Namen IZgMF.de in München zusammenarbeitete, wo geschäftsmässig Auftragsmobbing und Auftragsrufmord betrieben wird.
Mal sehen ob die angeschriebenen Medien freiwillig parieren, oder ob wir da mit gewissen Rechtsmitteln nachhelfen müssen.

Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Hans-U. Jakob
Beiträge: 1322
Registriert: 10. Februar 2007 15:37

Re: Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl

Beitrag von Hans-U. Jakob » 3. Juni 2015 09:46

Hans-U. Jakob hat geschrieben: Aufforderung zum Widerruf:
Mit Schreiben von heute 26.5.2015 wurde das Schweizer Fernsehen und die das Wochenblatt Schweizer-Familie (zweitgrösste Illustrierte der Schweiz) unter Beilage des Urteils gegen Prof. Dr. Lerchl von der privaten Jacobs UNI Bremen, aufgefordert ihre katastrophalen Falschmeldungen vom 2. resp. 5 Juni 2008 betreffend der angeblich gefälschten Reflex-Studien klar und deutlich zu widerrufen.
Beide Medien hatten damals mit viel Spott und Häme die Sensationsmeldung von den angeblich gefälschten Studien mit Lust und Wonne und entsprechend dummen Kommentaren verbreitet.
Gleichzeitig wurde in den heutigen Schreiben darauf hingewiesen, dass Lerchl bereits die fünfte rechtmässig verurteilte Person ist, die mit der Agentur Heidrun und Stephan Schall unter dem Namen IZgMF.de in München zusammenarbeitete, wo geschäftsmässig Auftragsmobbing und Auftragsrufmord betrieben wird.
Mal sehen ob die angeschriebenen Medien freiwillig parieren, oder ob wir da mit gewissen Rechtsmitteln nachhelfen müssen.

Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Widerspenstige Chefredaktoren
Sowohl der Chefredaktor der Sendung PULS des Schweizer Fernsehens wie der Chefredaktor der Zeitschrift „Schweizer Familie“ weigern sich standhaft, die von ihnen am 2. Resp. 5. Juni 2008 in die Welt gesetzten üblen Verleumdungen von angeblich gleich reihenweise gefälschten Studien der UNI Wien über erbgutschädigende Wirkungen elektromagnetischer Einflüsse, zu widerrufen. Von einer Entschuldigung an die Adresse der jahrelang übel verleumdeten Labortechnikerin schon gar keine Rede.
Dies obschon der Urheber dieser Fälschungsvorwürfe, der Bremer Professor Dr. Alexander Lerchl, wegen der selben Delikte am 13.3.2015 vom Landgericht Hamburg rechtmässig und endgültig zu einer bedingt erlassenen Geldstrafe von €250‘000 oder bei Nichtbezahlung umwandelbar in 6 Monate Haft verurteilt wurde.
Die Vorstandsmitglieder von Gigaherz.ch, werden an ihrer Juni-Sitzung das weitere Vorgehen gegen diese zwei tapferen Medien-Krieger festlegen.
Eines steht jedoch schon heute fest, das Verhalten der 2 Chefredaktoren trägt zur Vertrauenswürdigkeit ihrer Sendung, resp. ihres Blattes gar nichts bei. Im Gegenteil!
siehe auch http://www.gigaherz.ch/der-perfekte-bumerang/
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Gast

Re: Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl

Beitrag von Gast » 3. Juni 2015 18:29

Hans-U. Jakob hat geschrieben: ...
Dies obschon der Urheber dieser Fälschungsvorwürfe, der Bremer Professor Dr. Alexander Lerchl, wegen der selben Delikte am 13.3.2015 vom Landgericht Hamburg rechtmässig und endgültig zu einer bedingt erlassenen Geldstrafe von €250‘000 oder bei Nichtbezahlung umwandelbar in 6 Monate Haft verurteilt wurde.
...
Lieber Herr Jakob,

Sie irren. Herr Dr. Lerchl ist keineswegs zu einer "Geldstrafe" (auch nicht zu einer "bedingt erlassenen") "verurteilt" worden. (Das wäre auch gar nicht möglich gewesen, denn es handelte sich um einen Zivilprozess, nicht um einen Strafprozess.) Herr Dr. Lerchl ist lediglich dazu verurteilt worden, fünf Behauptungen über die Klägerin zu unterlassen.

Die Androhung eines Ordnungsgeldes (nicht einer Geldstrafe) bzw. einer Ordnungshaft soll dazu dienen, dass der Unterlassung in Zukunft nicht zuwidergehandelt wird. Der genannte Betrag von 250.000 Euro stellt dabei nur die § 890 ZPO festgelegte Obergrenze dar.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/890.html

Die tatsächliche Höhe des Ordnungsgeldes wird vom Gericht erst bei einer Zuwiderhandlung in einem gesonderten Verfahren festgelegt. Das Gericht muss sich dabei am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientieren.

Der genannte Passus über Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft ist eine Standardformulierung. die sich in nahezu allen Urteilen findet, in denen jemand zur Unterlassung einer bestimmten Handlung verurteilt wurde.

Phoenix

Hans-U. Jakob
Beiträge: 1322
Registriert: 10. Februar 2007 15:37

Re: Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl

Beitrag von Hans-U. Jakob » 4. Juni 2015 09:52

Gast hat geschrieben:
Hans-U. Jakob hat geschrieben: ...
Dies obschon der Urheber dieser Fälschungsvorwürfe, der Bremer Professor Dr. Alexander Lerchl, wegen der selben Delikte am 13.3.2015 vom Landgericht Hamburg rechtmässig und endgültig zu einer bedingt erlassenen Geldstrafe von €250‘000 oder bei Nichtbezahlung umwandelbar in 6 Monate Haft verurteilt wurde.
...
Lieber Herr Jakob,

Sie irren. Herr Dr. Lerchl ist keineswegs zu einer "Geldstrafe" (auch nicht zu einer "bedingt erlassenen") "verurteilt" worden. (Das wäre auch gar nicht möglich gewesen, denn es handelte sich um einen Zivilprozess, nicht um einen Strafprozess.) Herr Dr. Lerchl ist lediglich dazu verurteilt worden, fünf Behauptungen über die Klägerin zu unterlassen.

Die Androhung eines Ordnungsgeldes (nicht einer Geldstrafe) bzw. einer Ordnungshaft soll dazu dienen, dass der Unterlassung in Zukunft nicht zuwidergehandelt wird. Der genannte Betrag von 250.000 Euro stellt dabei nur die § 890 ZPO festgelegte Obergrenze dar.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/890.html

Die tatsächliche Höhe des Ordnungsgeldes wird vom Gericht erst bei einer Zuwiderhandlung in einem gesonderten Verfahren festgelegt. Das Gericht muss sich dabei am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientieren.

Der genannte Passus über Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft ist eine Standardformulierung. die sich in nahezu allen Urteilen findet, in denen jemand zur Unterlassung einer bestimmten Handlung verurteilt wurde.

Phoenix
Danke für die Belehrung.
Bei uns gilt jedoch vorläufig, und hoffentlich noch lange, schweizerisches Recht. Unterlassungsklagen kennen wir hier nicht. In der Schweiz ist Verleumdung ein Straftatbestand. Auf Schweizerische Rechtsprechung umgesetzt, würde deshalb meines Erachtens das Hamburger Urteil gegen Prof. Dr. Lerchl Folgendes bedeuten:

Art 174 Schweiz. Strafgesetzbuch: Verleumdung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet. wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.
3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.

Kommentar:
Freiheitsstrafen und Geldstrafen können bedingt erlassen werden, wenn beim Täter Aussicht auf Besserung besteht.

Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Hans-U. Jakob
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Registriert: 10. Februar 2007 15:37

Re: Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl

Beitrag von Hans-U. Jakob » 19. Juni 2015 16:59

Das Urteil gegen Lerchl geht rund um den Globus!
Das Urteil in voller Länge wurde mir heute als Sensationsmeldung aus Brasilien zugestellt. Inkl. Uebersetzung in Portugiesisch. Wann kommt es wohl in Australien an? Vielleicht schon bald in China? Wäre ein wahrer Genuss, dieses in Chinesischen Schriftzeichen zu sehen. Lerchen sind ja auch in China keine unbekannten Vögel.

Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

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