Regeln für die Zukunftconviva hat geschrieben: Automatisiertes fahren: Haftungsbefreiung für Fahrer - Hersteller sollen haften.
Dobrindt hatte vergangene Woche Gesetzesänderungen im Verkehrsrecht vorgeschlagen, damit Deutschland „als erstes Land den Regelbetrieb für das Auto mit Autopilot“ aufnehmen könne. Sie sehen vor, den Fahrer von der Haftung zu befreien, wenn das von den Zulassungsbehörden genehmigte Fahrsystem als sicher gilt. In einem am 25. Mai vom Bundeskabinett verabschiedeten Strategiepapier heißt es, „dass automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt werden“ und „dass die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers darstellt“.
http://www.zdnet.de/88270540/bericht-bu ... en-fahren/
Leitplanken fürs autonome Fahren
Noch diesen Monat will Verkehrsminister Dobrindt dem selbststeuernden Auto mit einem neuen Gesetz zum Durchbruch verhelfen.
Der zentrale Satz findet sich im neuen Paragrafen 1a, wonach Fahrzeuge zugelassen werden sollen, „die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen“ durch den Einsatz von Technik lenken und beschleunigen sowie den Fahrer anweisen, wieder die Kontrolle zu übernehmen.
http://www.handelsblatt.com/my/politik/ ... eqHASI-ap2
Bedingung: Der Fahrer sitzt weiter am Lenkrad und am Bremspedal und bleibt "wahrnehmungsbereit", damit er "nach Aufforderung durch das automatisierte System" wieder übernehmen kann. Mit den Änderungen im Gesetz wird vom Fahrer ein "Mindestmaß an Aufmerksamkeit" erwartet. Was das konkret bedeutet, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben muss, sollen im Streitfall Gerichte klären, heißt es laut "Handelsblatt" in der Begründung des Entwurfs. Kommt es zum Unfall, sollen Daten aus einer Blackbox bei Klärung der Ursachen helfen.
http://www.t-online.de/wirtschaft/unter ... ahren.html
Weiter zur geplanten Regelung:conviva hat geschrieben:Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums sollten jedoch Gerichte im Einzelfall entscheiden, ob der Fahrer oder das Fahrsystem einen Unfall verursacht hat.
Was wie ein Beschwichtigung klingen soll, bedeutet tatsächlich eine Ungleichheit der Cahncen vor Gericht zwischen automatisiert Beförderten und Selbstfahrern. Die Frage lautet dann auch hier wie schon vielfach, wer hat die durchsetzungsfähigeren Anwälte und Gutachter- Selbstfahrer oder Hersteller?
Je mehr Unfälle in gemischetem Fahrbetrieb (automatisiert/Selbstfahrer) vorkommen, desto stärker wird der Druck auf Selbstfahrer, höhere Haftpflichtversicherungsbeiträge für aufgegradeten Rechtschutz zu zahlen, technisch aufzurüsten zwecks Beweismittelsicherung (Daten-/Videoaufzeichnung archiv etc., ist zweischneidig) oder auf automatisiertes Fahren umzusteigen, um Nachteile bei Kollisionen zu mindern.
Bedingung: Der Fahrer sitzt weiter am Lenkrad und am Bremspedal und bleibt "wahrnehmungsbereit", damit er "nach Aufforderung durch das automatisierte System" wieder übernehmen kann. Mit den Änderungen im Gesetz wird vom Fahrer ein "Mindestmaß an Aufmerksamkeit" erwartet. Was das konkret bedeutet, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben muss, sollen im Streitfall Gerichte klären, heißt es laut "Handelsblatt" in der Begründung des Entwurfs. Kommt es zum Unfall, sollen Daten aus einer Blackbox bei Klärung der Ursachen helfen.
http://www.t-online.de/wirtschaft/unter ... ahren.html
Da wird sich auch der Selbstfahrende raten lassen, vorsichtshalber eine Blackbox einbauen zu lassen. Wie sonst soll er gegen die Anwälte der Hersteller eine Chance haben, die alles versuchen werden, "das System" zu verteidigen. Und da könnte es praktisch - oder zweischneidig? - werden, wenn die Box an einer Cloud hängt. Egal wie, Hauptsache Daten müssen gesammelt werden. Das ist eine Art Lügendetektorfunktion. Dient nur der Gerechtigkeit. Und wer will schon Gefahr laufen, vor Gericht den Kürzeren zu ziehen? Du musst aufrüsten! Am Ende könnte es Dir als Nachlässigkeit angelastet werden, wenn Du Dich auf Deine eigene Fahrfähigkeit verlassen hast.