3063 Ittigen - Dorf !! Achtung !! Mobil-Telefon-Antennen-Mast Orange !!
-> Liebe Freunde in Ittigen-Dorf, Bolligen-Dorf und Umgebung, liebe Freunde der Rudolf Steiner Schule: bitte die Baupublikation im Anzeiger Region Bern vom 17.04.2002 beachten (für Einsprachen !):
-> Hier vorerst der Text aus dem Anzeiger:
"- Gesuchsteller: Orange Communications SA/AG, World Trade Center, av. de Gratta-Paille 2, CH-1000 Lausanne 30 Grey
- Vertreter: Orange Communications SA, Hühnerhubelstrasse 66, 3123 Belp
- Projektverfasser: Weiss + Appetito Totalunternehmung AG, Statthalterstrasse 46, 3O18 Bern
- Parzelle: Nr. 5647
- Standort: Brunnenrain 6 [Haus zusammengebaut mit Chäsloube Brunnenhof]
- Zone: ZO/Kernzone - Koordinaten: 603 635/203 138
- Bauvorhaben: Installation eines Mobilfunk-Antennenmastes am Treppenhausturm. Die Schalterschränke werden an der Nordfassade des Gebäudes im 1. OG befestigt.
- Hinweis: Das Bauvorhaben erfordert eine Anlagengenehmigung nach Art. 16 des Gesetzes vom 4. Dezember 1992 über die Arbeit, Betriebe und Anlagen (ABAG) durch das Kant. Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA). Diese wurde am 5. April 2002 erteilt und liegt bei den Auflageakten.
- Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Ittigen, Rain 7, 3063 Ittigen
- Auflage- und Einsprachefrist: bis 17. Mai 2002
- Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
- Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
- Ittigen, 9. April 2002 Abteilung Bau "
Vorerst werden jetzt Unterlagen der Auflage geprüft; es folgen hier weitere Informationen. Danke für Eure Hilfe im Verhindern von noch mehr gepulsten Wellen in der Köpfen und Seelen unserer Kinder, vor allem jetzt in unmittelbarer Nähe der Schule ! Kaspar H. Jaggi
Ittigen-Dorf Brunnenhof Mobil-Telefon-Antenne Orange
-
Jaggi Kaspar H. Dr.
Forts: Ittigen-Dorf Brunnenhof Mobil-Telefon-Antenne Orange
Liebe Bewohner von Ittigen-Dorf, Ittigen und Bolligen
Ich hoffe, es ist Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen, dass am Standort Brunnenrain 6 (neben der Chäsloube Brunnenhof) am Treppenhausturm die Installation eines Mobilfunk-Antennenmastes mit zwei GSM 1800/UMTS-Sendern (à 2'160W = 4'320W Leistung) der Firma Orange Communications SA publiziert worden ist.
Auflageort und Einsprachestelle ist die Einwohnergemeinde Ittigen, Rain 7, 3063 Ittigen; Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet einzureichen innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. Mai 2002 (Publikations-Text siehe ersten Eintrag hier).
Von diesen geplanten Sendern würden nichtionisierende gepulste elektromagnetische Strahlen ausgehen. Details zu solchen Strahlungen und den damit zusammenhängenden Problemen finden Sie hier im Internet z.B. unter
http://www.gigaherz.ch
http://www.funkenflug1998.de
http://www.e-smog.ch (Einstieg über http://www.e-smog.ch/navigation.html lohnend) etc. (darin viele ‘Links’).
Die zwei Sender in Ittigen Dorf sollen mit je über 2 kW in folgende Hauptrichtungen strahlen:
– 170° ab N = Süd-Südost = Richtung Ittigenstr. 38 à Ittigenstr. 15, 17 à Ittigenstr. 8B, 8C à Talmoostr. 51, 54 à Dorfmattweg 2, 12, 14 à Sonnenrain 7, 9, 10 à ... und
– 270° ab N = West = Richtung Zulligerstr. 65 à Zulligerstr. 59 + 57 + 55 + 48 à Talgutweg 18 - 22 à Baumgartenweg 1 à Talmoosstr. 5 - 11 à ..., beide - 6° nach unten gerichtet.
Warum ich mich hier bemühe, Sie auf diese drohenden Antennen aufmerksam zu machen ?
- Erstens als Bewohner von Ittigen und als gewöhnlicher Bürger, der sich Sorgen macht über das ‘laisser-faire’ ! Nicht immer können Sie negative Entwicklungen, die uns Probleme, Verschlechterungen und Ärger bringen, stoppen - ‘me hätti sölle ...’ heisst es dann, wenn wir nicht rechtzeitig erwachen. Jetzt können Sie !
- Zweitens als Arzt, der schon jetzt beunruhigend rasch zunehmend sensible Patienten behandeln muss, die unter belastenden äusseren Einflüssen wie elektromagnetischer Strahlenbelastung, Nahrungsmittelzusätzen, Lärm etc. leiden und kaum beherrschbare Krankheiten entwickeln.
Ich bin kein Gegner der Technik; ich muss mich im Notfalldienst auch mit dem Natel herumführen lassen, um rascher bei den Patienten sein zu können; aber ich wehre mich heftig dagegen, dass ...
... dass Antennen in Wohn-, Schul- und Erholungs-Gebieten zu stehen kommen
... dass die verschiedenen Anbieter nicht gezwungen werden, ganz unabhängige Studien zu finanzieren und auch dazu, die Antennen ausserhalb von Wohngebieten zusammenzulegen
... dass der Mobilfunk ausgebaut wird weit über die Telefonie von Gesprächen hinaus: die meisten heute geplanten Antennen haben nicht zu tun mit Empfangbarkeit für Gespräche, sondern mit zusätzlichen riesigen Datenmengen für Bilder/Grafik, Börsenkurse, Internet, Spiele, Programme etc. (schauen Sie sich die Reklame an!): solche ‘Gags’ kann man sich nur leisten, wenn sie kontrolliert ohne jegliche Schädigungen anderer Menschen möglich sind)
... dass Kinder nicht genügend orientiert werden, wie Sie quasi ihr Hirn während des Mobil-Telefonierens dauernd in einen kleinen Mikrowellen-Ofen stecken...
Bedenken Sie, wie sich in ganz ‘unverdächtigen’ Zusammenhängen beängstigend Hinweise mehren, die auf gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobiltelefonie hinweisen: unter anderem von Forschern, Bundesämtern, Richtern, etc.: siehe z.B. Artikel in den medizinischen Zeitschriften
'Epidemiology', Bd. 12, S. 7; 'New England Journal of Medicine', Bd. 344, S. 79; 'Jama', Bd. 284, S. 300, etc.; dann
Zusammenfassung von Wiebke Rögener in der Berliner Zeitung, Ressort Wissenschaft, vom 31.01.2001
Interview mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, der Handynutzer vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch Mobiltelefone warnt: "Ich halte es für notwendig, Standorte zu vermeiden, die bei Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten Feldern führen. "in der Berliner Zeitung, Ressort Politik und Ressort Wirtschaft, vom 31.07.2001
http://www.gigaherz.ch/455/, http://www.gigaherz.ch/264/, http://www.gigaherz.ch/411/, http://www.esmog-augsburg.de, http://www.gigaherz.ch/344/, http://www.gigaherz.ch/320/ (Ein Richter von Bilbao liess eine Antenne von Airtel (Vodafone) ausschalten, weil diese Telekomgesellschaft nicht beweisen konnte, dass die Felder im Inneren eines nahegelegenes Hauses von 0,4mikrowatt/cm2 (1.2V/m) unschädlich seien (N.B.: bei der Anlage im Brunnenhof Ittigern bei allen genannten Messpunkten überschritten...!)), http://www.funkenflug1998.de/inhalt/arc ... eders.html (Ärztekammer Niedersachsen: " ...Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten, sowohl wegen der Ungewissheiten hinsichtlich der Gefährdung in der betroffenen Altersgruppe, wie auch wegen der vorhersehbar entstehenden Befürchtungen und Diskussionen mit den Anrainern. .... Alle Möglichkeiten zu einer Minimierung der Immissionen sollten genutzt werden."), etc etc.
Ich staune bei jeder Mobiltelefon-Antenne, mit welcher Bereitschaft (wie wird diese erreicht ? siehe http://www.gigaherz.ch/263/ ) einige Grundbesitzer ihre Liegenschaften zur Verfügung stellen (vor allem, wenn sie selbst nicht dort wohnen...). Denn nach Art 684 ZGB (Wortlaut siehe Anhang 1) sind nicht die Mobilfunkbetreiber für eventuelle Schäden durch die elektromagnetische Antennen-Strahlung, die von einem Grundstück ausgehen, haftbar, sondern dessen/deren Grundbesitzer. Wenn Sie also je im Zusammenhang mit der nichtionisierenden gepulsten elektromagnetischen Strahlung dieses vorgesehenen Senders Schäden erleiden sollten, werden Sie Ihre Schaden-Ersatz-Forderungen an Frau Beate Widmer, ‘Köstliches für Kenner’, Brunnenrain 6, 3063 Ittigen und an Herrn Beat Bachmann-Müller, Ferenbergstr. 85, 3066 Stettlen als Besitzer der Liegenschaft 6 richten müssen. Ich zweifle nicht daran, dass diese Besitzer von der Betreiberfirma Orange genügend Entschädigung erhalten (Tausende von Franken pro Jahr sind üblich; hier kann mit 12’000.- pro Jahr gerechnet werden), so dass sie ev. spätere begründete Forderungen von Geschädigten problemlos werden bezahlen können...
Für Hausbesitzer ist wichtig zu wissen, dass Sende-Anlagen zu Wertverminderungen der Liegenschaften in der Umgebung führen: Denken Sie, Sie können später Ihre Liegenschaft zum gleichen Preis verkaufen, ob daneben ein Sender steht oder nicht ? Würden Sie selber beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung gleich viel bezahlen, unabhängig ob daneben ein Sender steht ? Sicher nicht, hat eine Untersuchung des Immobilienhändlers Medinger in München gezeigt (siehe http://www.gigaherz.ch/461/ ); entsprechende Daten für die Schweiz häufen sich ( dass das Genfer Mietgericht des Département de justice et police et des transports hat Mietern in 11 Häusern infolge erlittener und noch zu erwartender Gesundheitsschäden eine Mietzinsreduktion von 30% zugesprochen und diesen weiterhin erlaubt, den gesamten Mietzins von 100% auf ein Sperrkonto einzubezahlen, bis die störenden Antennen abgebrochen sind (dies trotz bestens eingehaltener Grenz-Anlage-Werte) finden Sie auch hier in http://www.gigaherz.ch ).
Denken Sie daran: wenn man später mehr über die Schädigungen durch elektromagnetische nichtionisierende Strahlen dokumentiert haben wird, werden Sie diesen Sender nicht unbedingt rückgängig machen können !
Wie weit Sie als Mieter bei Ihrem Hausbesitzer den Mietzins durch diese Benachteiligung der Wohnqualität werden drücken können, ist offen.
Mit dem gleichen Sarkasmus, wie er aus Gerichtsurteilen tönt, könnte man sagen: für Sie als Mieter hat diese Strahlung eher finanzielle Vorteile: sie können unter Umständen geltend machen, dass die Lebensqualität in der Wohnung spürbar abgenommen hat und damit weniger Zins geschuldet wird; die dann ev. notwendigen Arzt-, Kur- und Medikamenten-Kosten bezahlt ja die Krankenkasse...
Bemerkenswert ist, dass die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern am 12. Dez. 2000 entschieden hat, dass die Einsprache- bzw. Beschwerdelegitimation nur Personen zugestanden wird, deren Parzellen oder Wohnungen sich im Perimeter befindet, in welchem die berechnete Strahlung 10% oder mehr des AGW beträgt. Im vorliegenden Fall wird dieser Perimeter durch einen Kreisradius von 542 m um die geplante Antennenanlage gebildet.
Und: Aussicht auf Entschädigungsforderungen hat nur, wer auch zur Einsprache befugt ist ! Ein bemerkenswertes Rechts-Verständnis unserer Verwaltung: wenn zu viele Einsprachen drohen, wird einfach der Kreis der Einsprache-Berechtigten verkleinert...
Bezüglich grosser Langzeit-Untersuchungen ist die Situation ähnlich wie vor Jahrzehnten beim Rauchen: jedermann ahnt mit gesundem Menschengefühl und -verstand, dass dies schädlich ist, aber niemand will grosse Langzeitstudien finanzieren, die Firmen aber haben Interessen und Finanzen, die ‘Unschädlichkeit’ zu verbreiten.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die allermeisten Beschwerden bisher abgelehnt werden; dies wird sich auch kaum ändern, solange als Grundlagen für solche Entscheide am Schreibtisch entstandene Zahlenwerte, basierend auf Kurzzeit-Belastungen, und nicht die Menschen als fühlende Persönlichkeiten und Individuen als Richtlinien dienen. Dass dies so nicht stimmen kann wird auch dadurch dokumentiert, dass auch schon höhere Mitarbeiter der Mobiltelefon-Firmen ‘als Privat-Personen’ Einsprachen gegen Projekte in der Nähe ihrer Wohnorte einreichen...
Die Gemeinden, auch die Gemeinde Ittigen, hätten es in der Hand (gehabt), den Umgang mit Mobilfunk-Antennen in einem Reglement zu beschränken, wenn sie dies nur wollten... oder wenn der Druck aus der Bevölkerung gross genug wird.
Unter http://www.gigaherz.ch/304/ findet sich eine Kurzfassung der Aktuellen rechtlichen Situation zum Bau von Mobilfunksendern in der Schweiz (Stand allerdings nicht ganz aktuell).
Wenn Sie also keine Einsprache gegen das genannte Projekt Orange-Mobilfunk-Antennenmast erheben, dann sind Sie einverstanden, dass
– dass Sie zwei gepulste Sender mit nichtionisierenden elektromagnetischen Stahlen Tag und Nacht in Ihr Haus / Ihre Wohnung strahlen lassen
– dass Sie als Hausbesitzer einen wesentlichen Minderwert beim Verkauf Ihrer Liegenschaft resp. Ihrer Wohnung gewärtigen müssen
– dass zwei Hausbesitzer, die nicht dort wohnen, als Entschädigung für die Antenne auf ihrem Dach um die 1000 Franken im Monat erhalten, Sie aber als Haupt-Leidtragende nur die Strahlenbelastung
– dass Sie, wenn später Schädigungen durch (vor allem gepulste) elektromagnetische nichtionisierende Strahlen durch entsprechende Studien dokumentiert sein werden, diese Antennen ev. nicht mehr werden rückgängig machen können.
Dies einige Beobachtungen und Gedanken im Zusammenhang mit dem geplanten Orange-Mobilfunk-Antennenmast.
So werden Sie wohl verstehen, dass ich eine Einsprache und Rechtsverwahrung schriftlich und begründet bis am 17. Mai 2002 einreichen werde und hoffe, dass Sie dies auch (rechtzeitig !) tun werden.
Dr.K.H. Jaggi khjag@swissonline.ch
Anhang 1: Gesetzestext ZGB
Im Zusammenhang mit dem Thema ‘III. Nachbarrecht’, ‘1. Art der Bewirtschaftung‘ wird ausgeführt im ‘ Art. 684 :
1 Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten.
2 Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterung.’
Gepulste elektromagnetische Strahlungen sind nicht nur wie Rauch oder Russ, Dünste, Lärm oder Erschütterung lästig, sondern schädigend (auf Wunsch kann Literatur-Liste angefordert werden).
Und unter ‘ Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums‘ ‘V. Verantwortlichkeit des Grundeigentümers’ wird zur Haftung ausgeführt in ‘ Art. 679 :
Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen.
Gesetzestext USG vom 7. Okt. 1983
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG]) hat - nach ‘Art. 1’ zum ‘Zweck’, 1 ‘Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen’ zu ‘schützen’.
2 Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.
Nach Art. 7 sind als ‘1 Einwirkungen’ zu verstehen: Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, ...., die durch den Bau und Betrieb von Anlagen, ... durch den Umgang mit Stoffen, Organismen oder Abfällen oder durch die Bewirtschaftung des Bodens erzeugt werden.
Art. 2 Verursacherprinzip: Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
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Ich hoffe, es ist Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen, dass am Standort Brunnenrain 6 (neben der Chäsloube Brunnenhof) am Treppenhausturm die Installation eines Mobilfunk-Antennenmastes mit zwei GSM 1800/UMTS-Sendern (à 2'160W = 4'320W Leistung) der Firma Orange Communications SA publiziert worden ist.
Auflageort und Einsprachestelle ist die Einwohnergemeinde Ittigen, Rain 7, 3063 Ittigen; Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet einzureichen innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bis am 17. Mai 2002 (Publikations-Text siehe ersten Eintrag hier).
Von diesen geplanten Sendern würden nichtionisierende gepulste elektromagnetische Strahlen ausgehen. Details zu solchen Strahlungen und den damit zusammenhängenden Problemen finden Sie hier im Internet z.B. unter
http://www.gigaherz.ch
http://www.funkenflug1998.de
http://www.e-smog.ch (Einstieg über http://www.e-smog.ch/navigation.html lohnend) etc. (darin viele ‘Links’).
Die zwei Sender in Ittigen Dorf sollen mit je über 2 kW in folgende Hauptrichtungen strahlen:
– 170° ab N = Süd-Südost = Richtung Ittigenstr. 38 à Ittigenstr. 15, 17 à Ittigenstr. 8B, 8C à Talmoostr. 51, 54 à Dorfmattweg 2, 12, 14 à Sonnenrain 7, 9, 10 à ... und
– 270° ab N = West = Richtung Zulligerstr. 65 à Zulligerstr. 59 + 57 + 55 + 48 à Talgutweg 18 - 22 à Baumgartenweg 1 à Talmoosstr. 5 - 11 à ..., beide - 6° nach unten gerichtet.
Warum ich mich hier bemühe, Sie auf diese drohenden Antennen aufmerksam zu machen ?
- Erstens als Bewohner von Ittigen und als gewöhnlicher Bürger, der sich Sorgen macht über das ‘laisser-faire’ ! Nicht immer können Sie negative Entwicklungen, die uns Probleme, Verschlechterungen und Ärger bringen, stoppen - ‘me hätti sölle ...’ heisst es dann, wenn wir nicht rechtzeitig erwachen. Jetzt können Sie !
- Zweitens als Arzt, der schon jetzt beunruhigend rasch zunehmend sensible Patienten behandeln muss, die unter belastenden äusseren Einflüssen wie elektromagnetischer Strahlenbelastung, Nahrungsmittelzusätzen, Lärm etc. leiden und kaum beherrschbare Krankheiten entwickeln.
Ich bin kein Gegner der Technik; ich muss mich im Notfalldienst auch mit dem Natel herumführen lassen, um rascher bei den Patienten sein zu können; aber ich wehre mich heftig dagegen, dass ...
... dass Antennen in Wohn-, Schul- und Erholungs-Gebieten zu stehen kommen
... dass die verschiedenen Anbieter nicht gezwungen werden, ganz unabhängige Studien zu finanzieren und auch dazu, die Antennen ausserhalb von Wohngebieten zusammenzulegen
... dass der Mobilfunk ausgebaut wird weit über die Telefonie von Gesprächen hinaus: die meisten heute geplanten Antennen haben nicht zu tun mit Empfangbarkeit für Gespräche, sondern mit zusätzlichen riesigen Datenmengen für Bilder/Grafik, Börsenkurse, Internet, Spiele, Programme etc. (schauen Sie sich die Reklame an!): solche ‘Gags’ kann man sich nur leisten, wenn sie kontrolliert ohne jegliche Schädigungen anderer Menschen möglich sind)
... dass Kinder nicht genügend orientiert werden, wie Sie quasi ihr Hirn während des Mobil-Telefonierens dauernd in einen kleinen Mikrowellen-Ofen stecken...
Bedenken Sie, wie sich in ganz ‘unverdächtigen’ Zusammenhängen beängstigend Hinweise mehren, die auf gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobiltelefonie hinweisen: unter anderem von Forschern, Bundesämtern, Richtern, etc.: siehe z.B. Artikel in den medizinischen Zeitschriften
'Epidemiology', Bd. 12, S. 7; 'New England Journal of Medicine', Bd. 344, S. 79; 'Jama', Bd. 284, S. 300, etc.; dann
Zusammenfassung von Wiebke Rögener in der Berliner Zeitung, Ressort Wissenschaft, vom 31.01.2001
Interview mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, der Handynutzer vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch Mobiltelefone warnt: "Ich halte es für notwendig, Standorte zu vermeiden, die bei Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten Feldern führen. "in der Berliner Zeitung, Ressort Politik und Ressort Wirtschaft, vom 31.07.2001
http://www.gigaherz.ch/455/, http://www.gigaherz.ch/264/, http://www.gigaherz.ch/411/, http://www.esmog-augsburg.de, http://www.gigaherz.ch/344/, http://www.gigaherz.ch/320/ (Ein Richter von Bilbao liess eine Antenne von Airtel (Vodafone) ausschalten, weil diese Telekomgesellschaft nicht beweisen konnte, dass die Felder im Inneren eines nahegelegenes Hauses von 0,4mikrowatt/cm2 (1.2V/m) unschädlich seien (N.B.: bei der Anlage im Brunnenhof Ittigern bei allen genannten Messpunkten überschritten...!)), http://www.funkenflug1998.de/inhalt/arc ... eders.html (Ärztekammer Niedersachsen: " ...Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten, sowohl wegen der Ungewissheiten hinsichtlich der Gefährdung in der betroffenen Altersgruppe, wie auch wegen der vorhersehbar entstehenden Befürchtungen und Diskussionen mit den Anrainern. .... Alle Möglichkeiten zu einer Minimierung der Immissionen sollten genutzt werden."), etc etc.
Ich staune bei jeder Mobiltelefon-Antenne, mit welcher Bereitschaft (wie wird diese erreicht ? siehe http://www.gigaherz.ch/263/ ) einige Grundbesitzer ihre Liegenschaften zur Verfügung stellen (vor allem, wenn sie selbst nicht dort wohnen...). Denn nach Art 684 ZGB (Wortlaut siehe Anhang 1) sind nicht die Mobilfunkbetreiber für eventuelle Schäden durch die elektromagnetische Antennen-Strahlung, die von einem Grundstück ausgehen, haftbar, sondern dessen/deren Grundbesitzer. Wenn Sie also je im Zusammenhang mit der nichtionisierenden gepulsten elektromagnetischen Strahlung dieses vorgesehenen Senders Schäden erleiden sollten, werden Sie Ihre Schaden-Ersatz-Forderungen an Frau Beate Widmer, ‘Köstliches für Kenner’, Brunnenrain 6, 3063 Ittigen und an Herrn Beat Bachmann-Müller, Ferenbergstr. 85, 3066 Stettlen als Besitzer der Liegenschaft 6 richten müssen. Ich zweifle nicht daran, dass diese Besitzer von der Betreiberfirma Orange genügend Entschädigung erhalten (Tausende von Franken pro Jahr sind üblich; hier kann mit 12’000.- pro Jahr gerechnet werden), so dass sie ev. spätere begründete Forderungen von Geschädigten problemlos werden bezahlen können...
Für Hausbesitzer ist wichtig zu wissen, dass Sende-Anlagen zu Wertverminderungen der Liegenschaften in der Umgebung führen: Denken Sie, Sie können später Ihre Liegenschaft zum gleichen Preis verkaufen, ob daneben ein Sender steht oder nicht ? Würden Sie selber beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung gleich viel bezahlen, unabhängig ob daneben ein Sender steht ? Sicher nicht, hat eine Untersuchung des Immobilienhändlers Medinger in München gezeigt (siehe http://www.gigaherz.ch/461/ ); entsprechende Daten für die Schweiz häufen sich ( dass das Genfer Mietgericht des Département de justice et police et des transports hat Mietern in 11 Häusern infolge erlittener und noch zu erwartender Gesundheitsschäden eine Mietzinsreduktion von 30% zugesprochen und diesen weiterhin erlaubt, den gesamten Mietzins von 100% auf ein Sperrkonto einzubezahlen, bis die störenden Antennen abgebrochen sind (dies trotz bestens eingehaltener Grenz-Anlage-Werte) finden Sie auch hier in http://www.gigaherz.ch ).
Denken Sie daran: wenn man später mehr über die Schädigungen durch elektromagnetische nichtionisierende Strahlen dokumentiert haben wird, werden Sie diesen Sender nicht unbedingt rückgängig machen können !
Wie weit Sie als Mieter bei Ihrem Hausbesitzer den Mietzins durch diese Benachteiligung der Wohnqualität werden drücken können, ist offen.
Mit dem gleichen Sarkasmus, wie er aus Gerichtsurteilen tönt, könnte man sagen: für Sie als Mieter hat diese Strahlung eher finanzielle Vorteile: sie können unter Umständen geltend machen, dass die Lebensqualität in der Wohnung spürbar abgenommen hat und damit weniger Zins geschuldet wird; die dann ev. notwendigen Arzt-, Kur- und Medikamenten-Kosten bezahlt ja die Krankenkasse...
Bemerkenswert ist, dass die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern am 12. Dez. 2000 entschieden hat, dass die Einsprache- bzw. Beschwerdelegitimation nur Personen zugestanden wird, deren Parzellen oder Wohnungen sich im Perimeter befindet, in welchem die berechnete Strahlung 10% oder mehr des AGW beträgt. Im vorliegenden Fall wird dieser Perimeter durch einen Kreisradius von 542 m um die geplante Antennenanlage gebildet.
Und: Aussicht auf Entschädigungsforderungen hat nur, wer auch zur Einsprache befugt ist ! Ein bemerkenswertes Rechts-Verständnis unserer Verwaltung: wenn zu viele Einsprachen drohen, wird einfach der Kreis der Einsprache-Berechtigten verkleinert...
Bezüglich grosser Langzeit-Untersuchungen ist die Situation ähnlich wie vor Jahrzehnten beim Rauchen: jedermann ahnt mit gesundem Menschengefühl und -verstand, dass dies schädlich ist, aber niemand will grosse Langzeitstudien finanzieren, die Firmen aber haben Interessen und Finanzen, die ‘Unschädlichkeit’ zu verbreiten.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die allermeisten Beschwerden bisher abgelehnt werden; dies wird sich auch kaum ändern, solange als Grundlagen für solche Entscheide am Schreibtisch entstandene Zahlenwerte, basierend auf Kurzzeit-Belastungen, und nicht die Menschen als fühlende Persönlichkeiten und Individuen als Richtlinien dienen. Dass dies so nicht stimmen kann wird auch dadurch dokumentiert, dass auch schon höhere Mitarbeiter der Mobiltelefon-Firmen ‘als Privat-Personen’ Einsprachen gegen Projekte in der Nähe ihrer Wohnorte einreichen...
Die Gemeinden, auch die Gemeinde Ittigen, hätten es in der Hand (gehabt), den Umgang mit Mobilfunk-Antennen in einem Reglement zu beschränken, wenn sie dies nur wollten... oder wenn der Druck aus der Bevölkerung gross genug wird.
Unter http://www.gigaherz.ch/304/ findet sich eine Kurzfassung der Aktuellen rechtlichen Situation zum Bau von Mobilfunksendern in der Schweiz (Stand allerdings nicht ganz aktuell).
Wenn Sie also keine Einsprache gegen das genannte Projekt Orange-Mobilfunk-Antennenmast erheben, dann sind Sie einverstanden, dass
– dass Sie zwei gepulste Sender mit nichtionisierenden elektromagnetischen Stahlen Tag und Nacht in Ihr Haus / Ihre Wohnung strahlen lassen
– dass Sie als Hausbesitzer einen wesentlichen Minderwert beim Verkauf Ihrer Liegenschaft resp. Ihrer Wohnung gewärtigen müssen
– dass zwei Hausbesitzer, die nicht dort wohnen, als Entschädigung für die Antenne auf ihrem Dach um die 1000 Franken im Monat erhalten, Sie aber als Haupt-Leidtragende nur die Strahlenbelastung
– dass Sie, wenn später Schädigungen durch (vor allem gepulste) elektromagnetische nichtionisierende Strahlen durch entsprechende Studien dokumentiert sein werden, diese Antennen ev. nicht mehr werden rückgängig machen können.
Dies einige Beobachtungen und Gedanken im Zusammenhang mit dem geplanten Orange-Mobilfunk-Antennenmast.
So werden Sie wohl verstehen, dass ich eine Einsprache und Rechtsverwahrung schriftlich und begründet bis am 17. Mai 2002 einreichen werde und hoffe, dass Sie dies auch (rechtzeitig !) tun werden.
Dr.K.H. Jaggi khjag@swissonline.ch
Anhang 1: Gesetzestext ZGB
Im Zusammenhang mit dem Thema ‘III. Nachbarrecht’, ‘1. Art der Bewirtschaftung‘ wird ausgeführt im ‘ Art. 684 :
1 Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten.
2 Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterung.’
Gepulste elektromagnetische Strahlungen sind nicht nur wie Rauch oder Russ, Dünste, Lärm oder Erschütterung lästig, sondern schädigend (auf Wunsch kann Literatur-Liste angefordert werden).
Und unter ‘ Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums‘ ‘V. Verantwortlichkeit des Grundeigentümers’ wird zur Haftung ausgeführt in ‘ Art. 679 :
Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen.
Gesetzestext USG vom 7. Okt. 1983
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG]) hat - nach ‘Art. 1’ zum ‘Zweck’, 1 ‘Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen’ zu ‘schützen’.
2 Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.
Nach Art. 7 sind als ‘1 Einwirkungen’ zu verstehen: Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, ...., die durch den Bau und Betrieb von Anlagen, ... durch den Umgang mit Stoffen, Organismen oder Abfällen oder durch die Bewirtschaftung des Bodens erzeugt werden.
Art. 2 Verursacherprinzip: Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
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