© Neue Luzerner Zeitung; 09.03.2006; Seite 20
Zuger Zeitung Leserbriefe
Nicht laut über nicht bekannte Dinge sprechen
«Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananen-
republik.»
Jakob Senn
«Martin Stuber ein Mobilfunk-
Don-Quijote?», Leserbrief vom 7. März
1. Reale UMTS-Strahlung ist nicht messbar. Der Walliser Staatsrat bewilligt keine UMTS-Antennen, weil die reale UMTS-Strahlung im Betrieb nicht genau messbar ist. Grenzwertüberschreitungen sind daher möglich. Dies verstösst gegen das Vorsorgeprinzip, weil die NISV-Grenzwerte das Vorsorgeprinzip verkörpern.
2. Mobilfunkstrahlung muss objektiv messbar sein. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Einhaltung der Grenzwerte gemäss NISV objektiv überprüfbar sein muss (BGE 1A.160/2004). Zitat Bundesgericht: «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird.» Trotzdem wurde z. B. bei der denkmalgeschützten Spinnerei (§ 29 Denkmalschutzgesetz), die sich zudem noch in einem bundesgeschützten Ortsbild befindet (Art. 6 NHG), eine 32 Meter hohe Mobilfunkantenne bewilligt ohne dass die bundesgerichtliche Forderung umgesetzt worden wäre. Bananenrepublik.
3. Mobilfunkstrahlung ist bis heute nicht objektiv messbar. Das Bundesamt für Umwelt hat zwar am 16.1.06 in einem Rundschreiben ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) vorgestellt, um die effektiv abgegebene Strahlung besser kontrollieren zu können. Das Verwaltungsgericht Zürich hat in einem Entscheid vom 8. 2. 06 (VB.2006.00001) Folgendes erwogen: «Das QS-System wurde bis heute noch von keinem Netzbetreiber realisiert.» Die Baubewilligung wurde aufgehoben. Die Bausektion Zürich wurde zuerst vom Bundesgericht (BGE 1A.118/2005) und dann vom Verwaltungsgericht gemassregelt. Im Kanton Zürich existiert folglich ein Bewilligungsstopp für Mobilfunkanlagen, weil solche «materiell» eben nicht bewilligungsfähig sind.
Das ist das Ergebnis bundesgerichtlicher Rechtsprechung. Daniel Gruber beleidigt die 400 Personen starke IG Nachbarschaft Spinnerei/Brauerei aufs Massivste, wenn er behauptet, wir seien «notorische Einsprecher». Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik, auch wenn Herr Gruber als Mobilfunk-Freund das nicht wahrhaben will.
Jakob Senn, Baar, IG Nachbarschaft Spinnerei/Brauerei
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© Aargauer Zeitung / MLZ; 09.03.2006
Leserbriefe Zeitung
Für Mobilfunk wird die Luft dünn
AZ vom 4. 3. Interview mit dem neuen Sunrise-CEO Jesper Theill Eriksen
Es gibt zurzeit Managerposten, die unsicherer sind als ein Trainerjob beim FC Aarau. Telekommunikations- bzw. Mobilfunk-CEO weht ein strammer Wind ins Gesicht, was kürzlich der abrupte Wechsel an der Spitze von Sunrise gezeigt hat.
Es ist daher sehr interessant, was der neue sunrise-CEO in der AZ vom Samstag von sich gegeben hat. Sehr erstaunlich sind zwei Dinge:
- Auf dem Mobilfunknetz von Sunrise ist noch Kapazität. Damit widerspricht der CEO ganz klar den Aussagen niederer Chargen seines Unternehmens
- Der Fokus von Sunrise scheint sich auf neue Festnetztechnologien zu konzentrieren. Der von der alten Führungsriege forcierte Ausbau von UMTS steht dann wohl hintan.
Warum ist das nun so:
1) Die hochtrabenden Pläne vor allem beim Mobilfunk haben sich nicht umsetzen lassen. Vor allem der teure Einkauf der UMTS-Lizenzen hat sich als strategischer Fehler erwiesen, weil das Umsatzpotenzial um Potenzen kleiner ist als geplant.
2) Der Widerstand breiter Teile der Bevölkerung und sogar einiger Kantone gegen den aggressiven Ausbau (da hat Sunrise eine ganz besondere «Qualität») neuer, gesundheitsgefährdender Mobilfunkantennen vor allem für UMTS führt zu vielen Planungs- und Kostenunsicherheiten. Das sieht dann auch in den Quartalsberichten ziemlich mies aus, wenn man beim Ausbau des UMTS-Netzes nicht weiterkommt.
3) Der kluge Ausbau von modernen Festnetztechnologien hat sicherlich mehr Wachstumspotenzial als alle hochtrabenden Mobilfunkpläne.
Zwar ist nicht zu erwarten, dass die bisherigen glühenden Verfechter gesundheitsgefährdender UMTS-Mobilfunktechnologien plötzlich Erkenntnisschübe bekommen, aber wenn die Marktwirtschaft UMTS und andere unsinnige Technologien abschiesst, soll es auch recht sein.
Bernhard Irrgang, Menziken
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© Mittelland Zeitung; 09.03.2006
Lenzburg Tabloid
Beschwerde wegen SBB-Antenne
Möriken-Wildegg Gemeinderat wehrt sich gegen den geplanten Standort einer Funkanlage der Bahn.
Der Gemeinderat Möriken-Wildegg hat bei der eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesamtes für Verkehr (BAV) eingereicht.
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) reichten beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Gesuch zur Ausrüstung der Strecken Pratteln-Brugg- Wettingen mit Bahnfunk GSMRail ein. Diese Basisstationen bestehen aus je einer Funkanlage und einem Antennenmast (teilweise bestehende Masten) sowie an 14 Orten mit neuen Aussenkabinen.
Am Bahnhof Wildegg ist der Bau einer Basisstation vorgesehen, die sich im Wesentlichen aus einem Funkmast und einer Sendeanlage zusammensetzt. Der neue Funkmast und die Technikkabine kommen rund drei Meter neben der Kantonsstrasse K 112, ungefähr auf der Höhe des ehemaligen Bahnüberganges der Seetalbahn, zu stehen. Der Mast hat eine Höhe von 22 Meter.
Das Projekt lag Ende 2004 öffentlich auf. Der Gemeinderat hatte dagegen Einsprache erhoben, weil er sich mit diesem massiven und äusserst auffälligen Bau in keiner Art und Weise einverstanden erklären konnte und forderte, dass auf dem Bahnhofareal noch andere Standorte zu evaluieren seien. Mit Entscheid vom 27. Januar 2006 erteilt das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigung für die ganze Strecke Pratteln-Brugg-Wettingen und weist unter anderem auch die Einsprache des Gemeinderates Möriken-Wildegg ab. Das BAV schliesst sich den Ausführungen der SBB vollumfänglich an.
Die SBB führen in ihrer Stellungnahme aus, eine Verschiebung des Standortes komme wegen der Abschottung des sehr hohen Gebäudes der Zementfabrik nicht infrage. Darüber, ob ein Standort im Industriegebiet der Jura-Cement-Fabriken gesucht wurde, äusserst sich das BAV in seinem Entscheid allerdings nicht.
Warum nicht im Industrieareal?
Die Abklärungen bei den Jura-Cement-Fabriken haben ergeben, dass keine Anfrage seitens der SBB erfolgt ist. Auf das Hauptanliegen des Gemeinderates wurde somit überhaupt nicht eingetreten. Der Gemeinderat kann sich deshalb mit dem Entscheid des BAV in keiner Art und Weise anfreunden. Mit einem Standort im nahen Industrieareal würde dieser massive Bau nicht auffallen und die Abdeckung der Bahnstrecke könnte eher noch besser erfolgen.
Gegen den Entscheid wurde deshalb bei der eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt Beschwerde erhoben. (pch)
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© Mittelland Zeitung; 09.03.2006
Tabloid Wohlen
Antenne bleibt ein Dauerbrenner
Bremgarten Offener Brief des Einsprachenkomitees Antenne Bremgarten an den Stadtrat.
Lukas Schumacher
Nach Ansicht des Einsprachenkomitees Antenne Bremgarten macht sich der Stadtrat strafbar, wenn er die UMTS-Umrüstung der Antenne auf dem Staubli-Block bewilligt.
Neues, weiteres Kapitel in der Auseinandersetzung um den umstrittenen Ausbau der Orange-Mobilfunkantenne auf dem Staubli-Mehrfamilienhaus an der Zürcherstrasse: Lothar Geppert vom Einsprachenkomitee Antenne Bremgarten hat einen offenen Brief an den Stadtrat verfasst. Das sechsseitige Schreiben gipfelt in der Schlussfolgerung, der Stadtrat Bremgarten mache sich strafbar, falls er die Umrüstung der Mobilfunkantenne goutiere.
Fragwürdiges Kontrollmodell
In der Argumentation stützt sich Geppert auf ein Bundesgerichtsurteil und einen Entscheid der Stadt Bern. Kürzlich beschloss die Präsidialkonferenz der Stadt Bern, hängige Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen nicht mehr zu bearbeiten. Denn gemäss Bundesgericht «haben die Anwohner einen Anspruch darauf, dass die Grenzwerte für die Strahlenbelastung objektiv überprüft werden können», wie die Stadt Bern festhielt. Ein neu aufgegleistes Modell zur Kontrolle der Grenzwerte genüge den Anforderungen wohl nicht.
Lothar Geppert setzt ebenfalls ein dickes Fragezeichen hinter dieses technische Kontrollsystem. Damit sei nicht zu verhindern, dass die Netzbetreiber die Strahlenleistung ihre Antennen mittels Funksteuerung jederzeit erhöhen könnten. Vielmehr müssten Antennen so gebaut sein, dass man Strahlenleistungen nur durch gut sichtbare mechanische Eingriffe abändern könne.
«Ball liegt bei Orange»
Laut Bremgartens Stadtammann Robert Bamert liegt der Ball punkto Antennen-Umrüstung auf dem Staubli-Block «nicht beim Stadtrat, sondern eindeutig bei Orange.» Das Unternehmen müsse allmählich Farbe bekennen, ob es auf den Ausbau verzichte oder ihn weiterverfolge. Falls Orange am Ausbau festhalte, sei dann vorab der Kanton gefordert.
Vor zwei Jahren, im März 2004, hatte Orange das Gesuch eingereicht, die bestehende GSM-Antenne zur UMTS-Antenne auszubauen. 1300 Anwohnerinnen und Anwohner wehrten sich in einer Sammeleinsprache gegen die Umrüstung.
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«Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer
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Silvie
Re: «Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in e
Es rumort im Schweizerlande, jeden Tag mehr und mehr. Das ist gut so, denn sonst verkommen wir wirklich noch zu einer Bananenrepublik.
Silvie
Silvie