Die Zeit: „Der unsichtbare Feind“

Wuff

Zum Bericht der IARC

Beitrag von Wuff » 7. Oktober 2013 10:00

Zum Bericht der IARC

Die Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft Swiss Re hat in einer Risiikoperspektive ( http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf ) neben 26 weiteren Risiken EMF als ein mögliches künftiges Risiko für die Versicherungswirtschaft genannt. Die möglichen Auswirkungen werden als schwer betrachtet, der mögliche Eintretenszeitpunkt auf später als in 10 Jahren ab heute eingeschätzt.

EMF werden auf Seite 12 (PDF-Suche) bzw. Seite 11 (Seitenzahl auf Dokument) besprochen. Der Bericht der IARC wird erwähnt, der auch Gegenstand dieses Strangs ist, und an dem Lerchl nicht mitwirken durfte.

Die Voraussetzung dafür, dass Auswirkungen auf die Produktehaftpflichtversicherung eintreten würden, wäre, dass eine direkte kausale Verbindung zwischen EMF und Gesundheitsproblemen hergestellt würde. Davon ist man aber durch die Verdünnungsstrategie der EMF-"Forschung" und die Psychiatrisierung der EMF-Geschädigten weit entfernt, wohl die erwähnten mehr als 10 Jahre. Lerchl trägt zu beidem bei, zur Verdünnungsstrategie mit seinen fehlerhaft konzipierten Studien und zur Psychiatrisierung mit seinem militanten Anti-"ES"-Kampf im IZ"gegen"MF.

Handymania

Beitrag von Handymania » 10. Oktober 2013 19:17

Vernetzt - Ausgabe 1/13
Seite 7

„Blackout“-Diskussion war auch in Berlin ein Erfolg
Nach dem „Blackout“-Erfolg in Bonn hat die Bundesnetzagentur den „Blackout “ auch in Berlin initiiert und zu einer Diskussionsveranstaltung mit dem Erfolgsautor Marc Elsberg eingeladen.
Nach einer spannenden Lesung aus dem Roman „Blackout – Morgen ist es zu spät“ gab es im Berliner KulturKaufhaus Dussmann unter der Leitung des „Zeit“-Redakteurs Dr. Max Rauner eine angeregte Diskussion zwischen dem österreichischen Schriftsteller Marc Elsberg und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.


http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=2

Waldvogel

Beitrag von Waldvogel » 14. Oktober 2013 11:08

Seit 2 Wochen steht der Offene Brief von Suzanne Sohmer an die Redakteure der ZEIT auf:
http://gigaherz.ch/pages/posts/seit-7-j ... ht1924.php
Offenbar hat es sogar der Fraktion der Scharfrichter die Sprache verschlagen.

paulenspaten3

Beitrag von paulenspaten3 » 14. Oktober 2013 12:44

Waldvogel hat geschrieben:Seit 2 Wochen steht der Offene Brief von Suzanne Sohmer an die Redakteure der ZEIT auf:
http://gigaherz.ch/pages/posts/seit-7-j ... ht1924.php
Offenbar hat es sogar der Fraktion der Scharfrichter die Sprache verschlagen.
Sie vermissen Reaktionen? Der Brief kam (vermutlich) viel zu spät, um in der Zeit veröffentlicht zu werden.

Handymania

Klarsicht

Beitrag von Handymania » 17. Oktober 2013 19:07

Klar sieht , wer von Ferne sieht - und nebelhaft, wer Anteil nimmt.
Laotse

Über die suggestive Wirkung des relativierenden Journalismus der ZEIT
Anmerk.: Diese Vorlage enthält drei (!!! > Handymanias Ausrufezeichen) geschwärzte Textpassagen, gegen die Prof. Dr. A. Lerchl gegenüber den Verein Diagnose Funk e.V. am 30.08.2013 vor dem Landgericht Bremen einen Beschluss auf Unterlassung erwirkt hat. Die strittigen Aussagen sind bis zur juristischen Klärung unkenntlich gemacht.
http://blog.diagnose-funk.org/2013/08/2 ... -der-zeit/
und
http://www.elektrosmognews.de/news/2013 ... geschw.pdf


Bürger zum Staphi:
"Wofür fühlst du dich verantwortlich?"
– Ich bin für nichts verantwortlich,
weil sich jeder allein überschätzt…

© Elmar Kupke (*1942), deutscher Aphoristiker und Stadtphilosoph
Quelle: »Der Stadtphilosoph 1«

Aus einer Twittermeldung am 02. Sept. 2013 von Dr. M. Rauner:
Max Rauner ‏@maxrauner 2 Sep
Unser #Elektrosmog-Artikel hatte ein juristisches Nachspiel: http://bit.ly/1ftGb9b Einstweilige Verfügung hier: http://bit.ly/1ftGcdo


Die Betonung liegt wohl auf "hatte" (bei nur 3 geschwärzten Stellen wäre diese Posaune nicht notwendig gewesen). Der erste Link führt zum IZgMF??? und zwar zu Prof. Dr. A. Lerchls Aussage zum obengenannten Thema u.a. auch zur Einstellung des herausragenden Diagnose Funk-Artikels in "elektrosmognews".
Peinlich!!! Denn der Artikel ist wieder online....Grüße an die GWUP, an (selbsternannte) Skeptiker sowie Humanisten, Atheisten ...und wer weiß was noch alles für Schönreden-Humbug-Vereinsmeiereien.

Hauptsache elitär uniform. Ursache: Vogel-Strauß-Politik (indem dieser tatsächlich seinen Hals flach auf dem Boden ausstreckt - und nicht in den Sand).

Wuff

Newspeak 1

Beitrag von Wuff » 21. Oktober 2013 09:09

Newspeak 1

In http://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech wird die Vision von George Orwell aus dem Jahr 1946 zusammengefasst, die er für das Jahr 2050 hatte. Lerchl hat uns auf dem Weg dorthin einen Schritt weiter gebracht:

Mit dem Urteil einer unteren Instanz ist es Lerchl gelungen, die Verbreitung folgender Aussage als Tatsachenbehauptung zu verhindern. Als Zitat kann das aber (noch!) nicht verboten werden, denn wir sind erst im Jahr 2013 und damit noch 37 Jahre von 2050 entfernt:

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden."

War dieser Ausschluss noch teilweise mit der Arbeit für den angeblich gemeinnützigen Verein "IZMF" begründet worden, dessen Mitglieder exakt drei Mobilfunkbetreiber sind, so hat in nun seine Mitarbeit beim so genannten "Informationszentrum gegen Mobilfunk gerettet". Das Gericht hat übersehen, dass es sich dabei um einen Desinformationsblog handelt.

Wenn die oben zitierte Aussage verboten ist, ist dann das Gegenteil wahr:

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Nähe zu EMF-Geschädigten ausgeschlossen worden." ?

Wuff

Newspeak 2

Beitrag von Wuff » 22. Oktober 2013 10:03

Newspeak 2

Mit dem Urteil einer unteren Instanz ist dem Anwalt des Wissenschaftlers Lerchl gelungen, die Verbreitung der nachfolgenden Aussage als Tatsachenbehauptung zu verhindern. Wir nehmen die Wissenschaftsfreiheit in Anspruch, und zwar die der Rechtswissenschaften, insbesondere die Freiheit der in den Rechtswissenschaften angewandten Logik, und zitieren:

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden."

Wenn die soeben zitierte Aussage wegen angeblich falscher Tatsachendarstellung verboten ist, ist dann diese Verneinung wahr:

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, nicht wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden." ?

Wenn nicht wegen einseitiger Industrienähe, warum ist er denn sonst ausgeschlossen worden? Wem fällt ein plausibler Grund ein?

.

Mahner

Spekulation hilft nicht weiter!

Beitrag von Mahner » 22. Oktober 2013 12:36

  • Wuff hat Folgendes geschrieben:
Wenn nicht wegen einseitiger Industrienähe, warum ist er denn sonst ausgeschlossen worden? Wem fällt ein plausibler Grund ein?
Spekulation hilft nicht weiter!

Ich finde, dass die Aufrechterhaltung der Aussage:

„Der Antragsteller ist von der WHO als Gutachter abgelehnt worden“

für L. desaströs genug ist.

Die genaue Definition der Begründung bleibt abzuwarten und ist zunächst dem Urteilstext vorenthalten.

Wuff

Newspeak 3

Beitrag von Wuff » 22. Oktober 2013 19:45

Newspeak 3

Mit dem Urteil einer unteren Instanz ist dem Anwalt des Wissenschaftlers Lerchl gelungen, die Verbreitung der nachfolgenden Aussage als Tatsachenbehauptung zu verhindern. Wir zitieren hier bloss, um letztlich zu diskutieren, ob hier grundgesetzlich verbotene Zensur stattfand.

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden."

Wenn die soeben zitierte Aussage wegen angeblich falscher Tatsachendarstellung verboten ist, ist dann diese Verneinung wahr:

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe nicht ausgeschlossen worden." ?

Es wurde meines Wissens nicht bestritten, dass er von der Teilnahme ausgeschlossen wurde, er hat diese Korrespondenz dazu ja sogar selbst ins Internet gestellt. Wenn dieser Ausschluss weder wegen einseitiger Nähe zur EMF-emittierenden Industrie noch wegen einseitiger Nähe zu den EMF-Geschädigten geschah, war es dann möglicherweise wegen übertriebener Neutralität, wie hier viewtopic.php?p=66201#66201 andiskutiert wurde? Auch wenn Lerchl sich selbst wohl als neutral bezeichnen würde, so verdirbt er sich zumindest den Anschein davon durch sein militantes Bekämpfen der EMF-Geschädigten im Münchener Desinfo-Blog, der sich selbst als "Elektrosmog-Forum" eines angeblich in München existierenden "Informationszentrums gegen Mobilfunk" bezeichet.

Wenn einseitige Nähe zu den EMF-Geschädigten und extreme Neutralität kaum als Wahrheit zu den Ausschlussgründe der IARC in Frage kommen, dann bleibt im Grunde nur die Nähe zur EMF-emittierden Industrie bzw. "Industrienähe" übrig.

Darf entgegen dem Anschein, den Lerchl erweckt, und entgegen dem ausdrücklichen Ursprungsverdacht der IARC, nun Industrienähe von Lerchl weder vermutet noch gar behauptet werden? Kann Lerchl das wirklich verbieten lassen? Auch mit Wirkung im Ausland?

(wird fortgesetzt)

Eva Weber
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Registriert: 30. Oktober 2009 21:03

Gründe für Nichteinladung

Beitrag von Eva Weber » 22. Oktober 2013 21:05

Spatenpauli stellte spekulative Gründe für die Nichteinladung von Prof. Lerchl zur IARC ein:

http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=55096

Die Gründe sind seiner Aufstellung nach zahlreich und haben in meinen Augen nebst einer humoristischen Seite auch eine tragische. Z.B.

1. Grund: fehlende Stühle!

3. Grund: (Gefällt mir am Besten) Zitat:

"•Die IARC wollte verhindern, dass EMF als völlig unbedenklich eingestuft werden, denn damit würde einem ganzen Forschungszweig die Finanzierung flöten gehen."

Zu Menschen, die unter Funk leiden, hat man im IZ stets die Meinung, sie würden sich in einer Opferrolle wähnen. Dasselbe kommt mir nun tatsächlich einmal für die andere Seite, nämlich bei Spauli's Grund drei, in den Sinn.

Um einen Forschungszweig zu retten, der bei Unbedenklichkeitserklärung von EMF womöglich die Finanzierung verlieren könnte, hat man Herrn Prof. Lerchl nicht eingeladen. D.h. für mich, wenn man es genau nimmt, er ist als Opfer auserkoren worden, damit der ganze Wissenschaftszweig "nicht ionisierende Strahlung" weiterhin Forschungsmittel erhält - wobei anzunehmen ist, da er ja auch in diesem Zweig forscht, dass die Bürde der Opferrolle wieder leichter zu tragen ist. Zumindest den Menschen, die unter EMF leiden, wird die ihnen zugedachte Opferrolle immer als gewisse Befriedigung und Gegenleistung für ihr verkanntes Dasein vorgehalten.

Eva Weber

Wuff

Re: Newspeak 4

Beitrag von Wuff » 23. Oktober 2013 08:55

Newspeak 4
Wuff hat geschrieben:Newspeak 2

[...] Wir [...] zitieren:

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden."

Wenn die soeben zitierte Aussage wegen angeblich falscher Tatsachendarstellung verboten ist, ist dann diese Verneinung wahr:

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, nicht wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden." ?

Wenn nicht wegen einseitiger Industrienähe, warum ist er denn sonst ausgeschlossen worden? Wem fällt ein plausibler Grund ein?
Bisher anderswo genannte Ausschlussgründe sind wenig plausibel, u.a. weil er ein Mann sei (bzw. sich durch schütteres Haupthaar vom anderen Geschlecht unterscheide).

Lerchl wurde 2010 (und wird heute wohl noch verstärkt) als industrienah wahrgenommen, seine Nichteinladung wurde von der IARC mit seiner früheren Tätigkeit im Dienste des ausschliesslih aus Mobilfunkerunternehmen bestehenden Vereins IZMF begründet, und später auch noch - wie paradox! - durch die militante Aktivität im so genannten IZ"gegen"MF. Ausserdem habe er zu wenig eigene Forschung gemacht und sich mehr der Studienkritik gewidmet. Die Tätigkeit für das IZMF war der ursprüngliche Grund für die Nichteinladung. Dieser Entscheid wurde nicht rückgängig gemacht, auch wenn die konkrete Aktivität Lerchls für den Mobilfunkerverein IZMF von der IARC später als nicht direkt belastend bezeichnet wurde. Später wurde von der IARC angeführt, es gebe genügend andere qualifizierte Wissenschaftler.

Darf Lerchl nun entgegen dem grundgesetzlichen Zensurverbot und der grundgesetzlichen Meinungsäusserungsfreiheit verbieten, zu seiner Person bei der vorliegenden Faktenlage eine Industrienähe zu vermuten, ihm eine solche zu unterstellen oder eine solche gar zu behaupten? Darf solches als Tatsache oder nur als Meinung geäussert werden?

(wird fortgesetzt)

.

Handymania

Industrienähe aufgrund des Arbeitsplatzes?

Beitrag von Handymania » 23. Oktober 2013 18:51

Nicht zu vergessen:
Die von Industrieunternehmen gesponserte bzw. mit finanzierte Jacobs University.

Jacobs University Bremen (Priv. H)
Drittmitteleinnahmen aus der gewerblichen Wirtschaft: 1 424 666 € (am gesamten Drittmittelbudget: 13 %).
(Stand: 2010, Statistisches Bundesamt)

https://www.hochschulwatch.de/wiki/Hauptseite

Wuff

Newspeak 5

Beitrag von Wuff » 24. Oktober 2013 14:17

Newspeak 5

Wir zitieren wieder aus dem Gerichtsbeschluss:

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden."

Wir analysieren Originalmaterial, und verlinken dazu den Brief der IARC an Lerchl, mit dem diese Lerchls definitive Nichteinladung begründete, http://www.izgmf.de/Letter_Dr_Lerchl_26Oct10.pdf , so dass unsere Analyse von jedermann nachvollzogen werden kann.
  • Im letzten Satz des zweiten Absatzes schreibt die IARC, dass sie die schweren Auswirkungen erkenne, die sich auf Lerchls bedeutende Stellung in der SSK ergeben würden, wenn auf einen echten Interessenkonflikt geschlossen würde.
  • Im letzten Satz des dritten Absatzes schreibt die IARC, dass für die Ausarbeitung einer IARC-Monographie vollkommen Unabhängigkeit von allen Interessenbindungen und von (Interessen-)vertretern, die so wahrgenommen werden könnten, als würden sie eine voreingenommene Stellung vertreten.
  • Im ersten Satz des fünften Absatze schliesst die IARC, dass unter Berücksichtung aller von ihr erwähnten Punkte Lerchls Teilnahme nicht zu einer ausgewogenen Konsensfindung beitragen würde.
Die IARC als internationales Gremium muss sich diplomatisch aber dennoch deutlich ausdrücken. Der Schluss war deutlich, nämlich dass Lerchls Teilnahme eine Einseitigkeit bewirkt hätte, und die nicht übermässig diplomatische Begründung war, dass seiner Person aus purer Rücksichtnahme auf seine staatliche Funktion nicht ein wirklicher Interessenkonflikt attribuiert werde, dass bei ihm aber ein solcher wahrgenommen werde.

Klar ist, das Lerchl die diplomatische Umschreibung nicht richtig verstehen wollte. Es kann von Abwesenden nicht beurteilt werden, ob die Richter das Englisch nicht richtig verstanden haben, oder ob sie diplomatischen Code nicht verstanden, oder beides.

Wenn die Fakten bzw. die Originalquelle ( http://www.izgmf.de/Letter_Dr_Lerchl_26Oct10.pdf ) kritisch analysiert werden, dann erscheint die wegen angeblicher Unwahrheit verbotene Aussage (wir zitieren):

"[Lerchl] ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden."

nicht unwahr.

Die Fakten sind so, dass diese Aussage keinesfalls so unwahr ist, dass man sie, ohne gegen das grundgesetzliche Zensurverbot und ohne gegen die grundgesetzlichen Freiheiten von Meinungsäusserung und Medien zu verstossen, verbieten dürfte.

(Exkurs: In Art. 5 dt. GG steht halbherzig, eine Zensur finde nicht statt, während nach Art. 17 der schweizerischen Bundesverfassung Zensur schlankweg verboten ist. Es war ein Asylant aus Deutschland namens Snell, der für freiheitliche Zürcher Standesverfassung von 1830 formuliert hat „Die Zensur sei für ewig abgeschafft.“)

Wuff

Newspeak 6

Beitrag von Wuff » 25. Oktober 2013 08:54

In einem Satz zusammengefasst einige Tatsachen, und ausdrücklich keine Meinungsäusserung:

Die deutsche Mutti schlechthin macht ihre Sorge um ungestörtes Händytelefonieren zur wichtigsten der Nation, und nachdem die Partei der Freiheit wurde aus dem Bundestag verbannt ist, gelingt es einem Vertreter von Mobilfunkinteressen, den Freiheitsartikel 5 des Grundgesetzes ausser Kraft setzen zu lassen.


Zu Muttis Händy: Im deutschen Nachrichtenmagazin SPIEGEL sind am 25. Oktober die ersten drei Artikel der Online-Seite dem Thema gewidmet, http://www.spiegel.de/politik/ausland/m ... 29925.html, http://www.spiegel.de/politik/ausland/m ... 29921.html , http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 29922.html (Vorspann: "Angela Merkel klärt das Rätsel um ihr Mobiltelefon auf: Sie nutze beruflich meist ein Handy, das auf die CDU zugelassen sei, erklärte die Kanzlerin. Ihr Telefonverhalten will sie trotz der Abhöraffäre nicht ändern.", deutsche Parteien erhalten von den Mobilfunkunternehmen speziell preisgünstige Gruppenabonnemente)

Zum Abtritt der Freiheitlichen: http://www.welt.de/print/welt_kompakt/p ... toren.html

Zur sektoriellen Ausserkraftsetzung von Artikel 5 der Grundgesetzes: Zunächst erst hier viewtopic.php?p=66217#66217 .

Wuff

Newspeak 7

Beitrag von Wuff » 25. Oktober 2013 15:05

Newspeak 7

Wir wollen hier wieder zum Thema "Newspeak" bzw. Sprachmanipulation für Propagandazwecke zurückkommen, und setzen die Analyse der meiner Erinnerung nach von Lerchl selbst ins Netz gesetzten Quelle ( http://www.izgmf.de/Letter_Dr_Lerchl_26Oct10.pdf ) fort.

Die IARC entschuldigt dort auf Lerchls Betreiben hin seine Tätigkeit für den aus drei Mobilfunkbetreibern bestehenden Verein Informationszentrum (für) Mobilfunk IZMF. Nicht entschuldigt wird dagegen seine Tätigkeit im sog. Informationszentrum gegen Mobilfunk IZgMF. Normalerweise müsste die gleichzeitige Aktivität bei Befürwortern und bei Gegnern auf Neutralität schliessen lassen. Die IARC erkannte jedoch den Neusprech "IZgMF" der Münchener als desinformierenden Propagandaausdruck, und zwar wohl an Lerchls dortigen tatsächlichen Äusserungen. Die IARC schreibt im vierten Absatz unserer Quelle, dass einige seiner Äusserungen im sog. Forum des sog. IZgMF gegen ihn als Teilnehmer der IARC Gruppe sprechen.

Die IARC konnte damals noch nicht den von ihm angeführten Strang "Mobilfunkgegner: unangenehme Außenwirkung" im Münchener Desinfoblog kennen, http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=54284 . Indem Lerchl ohne äusseren Anlass auf "Mobilfunkgegner" als "böse Menschen" einhackt, outete er sich unzweifelhaft als Aktivist der Mobilfunkbefürworter, als einer, der militant eindeutig die Interessen des Mobilfunks vertritt, und nicht diejenigen der EMF-Opfer.

Lerchls Aktivismus im Müchener Desinfoblog trug offensichtlich stark mittentscheidend zu seinem Ausschluss von der IARC Gruppe bei. Das IC"g"MF besiegelte sein dortiges Schicksal. An dieser in der verlinkten Quelle dokumentierten Tatsache kann kein Gerichtsurteil und kein Aufschreien und Ausrasten im Münchener Desinfoblog etwas ändern.

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Auch Lerchls Wahlspruch "Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert ist Desinformation pur. Wie er mit seiner Amulett-Show die von ihm angeblich nachgewiesene vor Krebs schützende Wirkung von Mikrowellen anpreist, ist Esoterik vom Feinsten, Mitte in viewtopic.php?p=64596#64596 . Die Wahrheit ist, dass so zahlreiche Studien von "Forschern" der Verdünnungsstrategie vorliegen, dass kein Wissenschaftlerleben ausreicht, alle auch nur oberflächlich auf Stichhaltigkeit zu prüfen, http://www.hese-project.org/Forum/allg/ ... hp?id=5892 .

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