Nachtruhestörung

Stephan

Nachtruhestörung

Beitrag von Stephan » 24. September 2006 22:32

Das Stichwort "Nachtruhestörung" im letzten Posting hat mich auf
eine Idee gebracht.

Gegen Nachtruhestörung kann man mit bewährten juristischen Mitteln
i.d.R. sehr gut vorgehen. Wenn ein Nachbar seine Stereoanlage die
ganze Nacht auf voller Lautstärke laufen lässt, wird ihm spätestens
nach drei Tagen zuerst die Polizei und danach der Richter die
Sachlage unmissverständlich "erklären". Bei DECT-Telefonen und W-LAN
müsste das im Prizip auch so funktionieren, es gibt einfach noch
keine klaren Präzedenzfälle dazu. Folgende Argumentationskette
müsste eigentlich funktionieren:

1. DECT-Telefone, W-LAN und Mobilfunkantennen stören den Schlaf
und dürften aus diesem Grund in Wohngebieten in der Nacht eigentlich gar nicht betrieben werden.

2. Bei Bestrahlung ändert sich der Melatoninspiegel im Gehirn.
Melatonin ist für die Schlafregulierung verantwortlich und
ein gestörter Melatoninspiegel führt nachweislich zu einem
gestörten Schlaf. Dieser Mechanismus ist inzwischen sehr gut
wissenschaftlich erforscht und unbestritten. Ist der Schlaf
über mehrere Jahre gestört, führt dies zum Zusammenbruch des
Immunsystems mit den bekannten Folgen.

3. Im Einzelfall muss der Kläger eigentlich "nur" noch beweisen, dass
gerade das DECT-Telefon seines Nachbarn für den gestörten
Schlaf bzw. den veränderten Melatoninspiegel verantwortlich ist.
Dieser Beweis lässt sich sehr einfach und günstig erbringen,
indem man Proben seines Blutes mit und ohne Bestrahlung durch
ein Labor auf den Melatoninspiegel hin untersuchen lässt.

4. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, kann der Nachbar sogar
zur Mitwirkung an einem solchen "Versuch" im Sinne einer
Beweisaufnahme verpflichtet werden. "Sicherheitshalber" macht
man die Blutuntersuchungen erst einmal nur für sich. Z.B. kurz
vor dem Urlaub an einem strahlungsarmen Ort und sofort danach,
bevor man in die eigene Wohnung zurückkehrt. Fallen die
Untersuchungen wie erwartet aus, kann man dann getrost eine
Klage einreichen und die Blutuntersuchungen unter formellen
Bedingungen nochmals durchführen lassen.

5. Neben der Melatoninuntersuchung, könnten zusätzlich auch
noch Schlaf-EEGs mit und ohne Bestrahlung im betreffenden
Schlafzimmer aufgenommen werden. Kleine EEG-Recorder lassen
sich samt Auswertungen relativ günstig von spezialisierten
Labors "mieten".

6. Verändert sich der Melatoninspiegel und das Schlaf-EEG,
hätte man eine sehr gute Beweislage für eine erfolgreiche
Klage auf Nachtruhestörung und zwar nicht nur wegen
DECT-Telefonen ;-)


Was ist aus medizinischer Sicht und vor allem aus juristischer
Sicht zu diesem Vorschlag anzumerken?


Grüsse
Stephan

mips

Re: Nachtruhestörung

Beitrag von mips » 24. September 2006 23:02

hmmm und wer bezahlt die Studie, zu der sich der Kläger zur Verfügung stellt und wer führt sie durch - PD Ackermann und Prof Kuster? Dann wird sich die Exposition wohl auf 45 Min beschränken ;-)

Aquila

Re: Nachtruhestörung

Beitrag von Aquila » 24. September 2006 23:17

Das Image der Forscher ist schon reichlich ramponiert. Das müsste ihnen eigentlich zu denken geben. Wer glaubt denen überhaupt noch was?

Esmogbetroffene

Re: Nachtruhestörung

Beitrag von Esmogbetroffene » 25. September 2006 09:44

Hallo Stephan!

Ich finde die Argumentationskette durchaus logisch und auch realisierbar, wenn auch mit etwas Widerständen.

Habe mich selbst vor kurzem auf "Melatonin" untersuchen lassen. Hier wäre es wichtig

a) zu klären wer die Kosten übernimmt. Bei mir war das die Kasse. Meine Hausärztin hat das jedenfalls so abgerechnet bekommen. Ob dass eine Ausnahme war weiss ich nicht.

b) zum medizinischen: Es ist wichtig zu wissen was wann wie untersucht werden muss.
Es gibt Blut und auch Urin Untersuchungen.
Da kenne ich mich nicht so aus und es sollte mal erklärt werden was am zuverlässigsten ist.
Ich hatte eien Blutuntersuchung da kam 30 raus. Ja, dass ist die nächste Frage was ist Normalwert?
Mir ist bekannt, das es nachts und tagsüber stark unterschiedliche Normalwerte gibt.
Ich hatte die Untersuchung leider machen lassen, als ich zwei Wochen auswärts geschlafen habe in 5mikro/Wpro qm.
Allerdings hatte ich tagsüber eine starke Belastung "Aufenthalt im Seminarraum mit mehreren betriebsbereiten Handys" auszuhalten.

c) zum rechtlichen, habe mal den Hinweis bekommen, das man Strafanzeige wegen (fahrlässiger?, vorsätzlicher?) Körperverletzung stellen kann. Und dass dann die Beweislast beim Gegner liegt.

Wie Stephan schon sagt, die Beweisführung dürfte dann im durchaus machbaren liegennicht so schwer sein.Aber noch eine Anmerkung zum aktuellen Fall:

Aufgrund der Superideen die ich geliefert bekommen habe, habe ich eine Rettungsdecke (metallisch) (-Swiss shield ist leider komplett fest installiert und konnte ich daher nicht zum Einsatz bringen) auf das Zentrum der Strahlenquelle aus der Nachbarwohnung gelegt und konnte die Werte von ca 700 auf 250 MikroW/qm reduzieren, bzw reflektieren. Nun was soll ich sagen. Kaum war die Decke ausgelegt hörte ich zum erstenmal von unten lautes Gezanke? Zufall oder hatte sich die erhöhte Strahlendosis schon ausgewirkt?
Nun ich habe jedenfalls ziemlich gut geschlafen. Das ist doch schon mal was.

Heute morgen habe ich versucht ein richtig gutes DECT-Telefon zu ersteigern. Nach einem Testbericht ist das T-COm Sinus712A mit Werten von 25500 mikroW/qm ja, ja das ist kein Schreibfehler, ein "gutes Instrument" um bei meiner Abwesenheit mal für ein bischen Gegenwehr zu sorgen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das 712A identisch mit dem 712 ist. Weiss das jemand? 712a wurde gar nicht angeboten.

Ok, ist nicht die fein englische Art und mir ist auch nicht wohl dabei. Aber ich habe auch keine Lust meine Arbeitsfähigkeit zu verlieren und als Psycho berentet zu werden und irgendwann Blätter zu fegen.

Ja, sicher. Ich werde allerdings auch den low radiation Weg verfolgen. Und mal sehen das ich der Nachbarin die nötigen Info`s zur Verfügung stelle. Aber bezahlen kann Sie diesmal selber.

Bei dem Abschirmschlauch frag ich mich immer wie das technisch dann mit dem telefonieren geht? Das ganze Gerät ist doch dann in so´ ner Art Strumpf. Dann muss ich den Hörer zum telefonieren doch immer erst da rausholen? Oder wie geht das?

Nochmals Danke an all die lieben Mitstreiter, die mir in dieser schweren Zeit beigestanden habt.

LG
S.

manni

Re: Nachtruhestörung

Beitrag von manni » 25. September 2006 13:03

@Stephan:
Auch wenn die Argumentationskette logisch erscheint wird sie vermutlich vor Gericht keinen Bestand haben solange alle Grenzwerte eingehalten werden.

@Esmogbetroffene
Statt das Geld für ein normales DECT Telefon für eine Gegenattacke auszugeben sollten Sie sich vielleicht doch überlegen ein low-radiation Gerät für ihren Nachbarn zu besorgen. Wenn ihm die eigene Strahlung in der Wohnung nichts ausmacht, wird die zusätzliche abgeschirmte Strahlung von ihrer Station auch nichts bewirken. Sie tragen aber sogar noch zur Erhöhung der Gesamtemmission bei und belasten evtl. unschuldige Dritte.

Der Schirmschlauch wird nur um die Basisstation gepackt, das Mobilteil bleibt frei. Solange kein Gespräch geführt wird strahlt dieses nämlich nicht.
Geladen werden kann es entweder auf einer extra Ladestation ohne eingebaute Antenne, oder es muss halt alle paar Tage in den Strumpf reingepackt werden. Ansonsten wird es einfach außen drauf gelegt.

Stephan

Re: Nachtruhestörung

Beitrag von Stephan » 25. September 2006 21:14

@mips
Für Melatoninuntersuchungen braucht es keine (korrupten) Wissenschaftler, ein spezialisiertes und günstig arbeitendes Labor genügt. Das gleiche gilt auch für die Aufzeichnung von Schlaf-EEGs mit kleinen, mobilen Recordern.


@Esmogbetroffene
Wenn man den Rechtsstreit gewinnt, trägt die unterlegene Partei in der Regel die Kosten des Verfahrens:-))
Aus juristischer Sicht ist es wichtig, dass nur eine deutliche Veränderung des Melatoninspiegels etc. belegt wird und man argumentiert, dass man deshalb nicht mehr richtig schlafen kann. Wie gross diese Veränderung ist, müsste sekundär sein, weil ja sowieso jede Person individuell und anders auf Bestrahlung reagiert.
Die Bestrahlung mit elektromagnetischen Feldern wird ja in den meisten Fällen von den Gerichten nicht als Körperverletzung taxiert, deshalb auch der vorgeschlagene "Umweg" über die Nachtruhestörung.


@manni
Es gibt keine Grenzwerte für DECT-Telefone und W-LAN und deshalb hat man erst recht sehr gute Karten bei einer Klage auf Nachtruhestörung. Bei Mobilfunkantennen müsste der "Umweg" über eine Klage wegen Nachtruhestörung allerdings auch funktionieren, da mit den erwähnten Untersuchungen die Ruhestörung zwar nur individuell aber dafür zweifelsfrei beweisbar ist.

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Mich würde noch eine Einschätzung der "Hausjuristen" von Gigaherz besonders freuen.



Danke und Gruss
Stephan

manni

Re: Nachtruhestörung

Beitrag von manni » 25. September 2006 23:05

@stephan

Es gilt zwar nicht der Anlagengrenzwert aus der NISV da diese nur für ortsfeste Sendanlagen gilt, dennoch muss jedes Gerät wie WLAN oder DECT natürlich den in seiner Spezifikation festgelegten Sendeleistungen entsprechen. Also 250 bzw 100mW-1000mW. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.

Übrigens müssen WLANs im öffentlichen Raum auch die Grenzwerte der NISV erfüllen, das tun sie aber formal bereits durch ihre Spezifikation automatisch.
Ich fürchte dieser Weg ist auch keine Lösung.

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