eine Idee gebracht.
Gegen Nachtruhestörung kann man mit bewährten juristischen Mitteln
i.d.R. sehr gut vorgehen. Wenn ein Nachbar seine Stereoanlage die
ganze Nacht auf voller Lautstärke laufen lässt, wird ihm spätestens
nach drei Tagen zuerst die Polizei und danach der Richter die
Sachlage unmissverständlich "erklären". Bei DECT-Telefonen und W-LAN
müsste das im Prizip auch so funktionieren, es gibt einfach noch
keine klaren Präzedenzfälle dazu. Folgende Argumentationskette
müsste eigentlich funktionieren:
1. DECT-Telefone, W-LAN und Mobilfunkantennen stören den Schlaf
und dürften aus diesem Grund in Wohngebieten in der Nacht eigentlich gar nicht betrieben werden.
2. Bei Bestrahlung ändert sich der Melatoninspiegel im Gehirn.
Melatonin ist für die Schlafregulierung verantwortlich und
ein gestörter Melatoninspiegel führt nachweislich zu einem
gestörten Schlaf. Dieser Mechanismus ist inzwischen sehr gut
wissenschaftlich erforscht und unbestritten. Ist der Schlaf
über mehrere Jahre gestört, führt dies zum Zusammenbruch des
Immunsystems mit den bekannten Folgen.
3. Im Einzelfall muss der Kläger eigentlich "nur" noch beweisen, dass
gerade das DECT-Telefon seines Nachbarn für den gestörten
Schlaf bzw. den veränderten Melatoninspiegel verantwortlich ist.
Dieser Beweis lässt sich sehr einfach und günstig erbringen,
indem man Proben seines Blutes mit und ohne Bestrahlung durch
ein Labor auf den Melatoninspiegel hin untersuchen lässt.
4. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, kann der Nachbar sogar
zur Mitwirkung an einem solchen "Versuch" im Sinne einer
Beweisaufnahme verpflichtet werden. "Sicherheitshalber" macht
man die Blutuntersuchungen erst einmal nur für sich. Z.B. kurz
vor dem Urlaub an einem strahlungsarmen Ort und sofort danach,
bevor man in die eigene Wohnung zurückkehrt. Fallen die
Untersuchungen wie erwartet aus, kann man dann getrost eine
Klage einreichen und die Blutuntersuchungen unter formellen
Bedingungen nochmals durchführen lassen.
5. Neben der Melatoninuntersuchung, könnten zusätzlich auch
noch Schlaf-EEGs mit und ohne Bestrahlung im betreffenden
Schlafzimmer aufgenommen werden. Kleine EEG-Recorder lassen
sich samt Auswertungen relativ günstig von spezialisierten
Labors "mieten".
6. Verändert sich der Melatoninspiegel und das Schlaf-EEG,
hätte man eine sehr gute Beweislage für eine erfolgreiche
Klage auf Nachtruhestörung und zwar nicht nur wegen
DECT-Telefonen
Was ist aus medizinischer Sicht und vor allem aus juristischer
Sicht zu diesem Vorschlag anzumerken?
Grüsse
Stephan