Dr. Steiner schreibt auf Seite 15 in http://www.aefu.ch/typo3/fileadmin/user ... 02_web.pdf: „Mit der umweltmedizinischen Abklärung hatten die NetzärztInnen die Aufgabe, die geschilderten Beschwerden klinisch zu differenzieren, insbesondere gängige medizinische oder psychiatrische Krankheitsbilder zu erkennen bzw. auszuschliessen, [...]“
Da EMF-Beschwerden keine offiziell anerkannte Krankheit sind und es darum auch keine schulmedizinischen Diagnoseleitlinien gibt, haben die Netzärzte das medizinisch Richtige getan, die Patienten auch auf andere mögliche Krankheitsursachen untersucht und die Plausibilität des Zusammenhangs der EMF-Exposition mit den Symptomen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so gut als möglich geprüft.
Dr. Steiner auf Seite 15: „[...]und aufgrund einer ausführlichen umweltmedizinischen Anamnese und einfachen Mitteln wie Tagebuch führen oder einfachen Deexpositionen wie zum Beispiel Auswärtsschlafen eine Plausibilitätsbeurteilung vorzunehmen[...],“
An Mitteln stand wenig zur Verfügung: nicht viel mehr als möglichst genaue Berichte der Patienten (Tagebuch) und versuchsweise Deexposition von Patienten. Angesichts der unspezifischen und subjektiven Symptomatik war dieses das angemessene Vorgehen. - Anderswo gepriesene „EHS-Tests mit Bordmitteln“ sind vor diesem medizinischen Hintergrund überhaupt nicht möglich, denn sie entspringen dem Medizinverständnis eines „Schmalspur-Inschinöörs“.
Dr. Steiner weiterhin auf Seite 15: „, [...] um daraus individuell Beratungsvorschläge abzuleiten.“
Interessant ist, dass hier „Beratungs-„ und nicht „Behandlungsvorschläge“ steht. Es gibt keine Medikamente gegen „EMF-bedingte Gesundheitsbeschwerden. Bei den meisten EMF-Patienten ist wohl in den meisten Fällen das Sinnvollste der Ratschlag, die Exposition zu denjenigen EMF zu meiden, die spezifisch beim einzelnen Patienten Beschwerden verursachen. Zu beachten und wichtig ist hier "spezifisch", denn allen EMF kann in der modernen Zivilisation nicht ausgewichen werden.
Dr. Steiner weiterhin auf Seite 15: „Örtliche und zeitliche Abhängigkeit zwischen den Beschwerden und der vermuteten Belastung, Beginn der Beschwerden nach Beginn der Belastung, Beschwerden von andern MitbewohnerInnen und Tieren, Nachweis überdurchschnittlicher Belastungen[...],“
Dr. Steiner zählt ein paar Kriterien für die Beurteilung auf, ob im Einzelfall - mit Betonung auf Einzelfall - ein Zusammenhang zwischen Immission und Symptomen plausibel sei. Das schwächste Kriterium erscheint uns der „Nachweis überdurchschnittlicher Belastungen“ zu sein.
Was ist überhaupt die massgebliche Grenze von Belastung, ab welcher die von Dr. Steiner aufgeführten Symptome eintreten? Das ist nicht so einfach mit einem simplen Messwert zu bestimmen. Es ist mehreres zu beachten:
- Die Empfindlichkeit oder Reagibilität von EMF-Patienten auf EMF-Immissionen ist überdurchschnittlich, was sogar Repacholi mit seinem ansonsten verfehlten Begriff „Electro-Hypersensitivity“ ausdrückt.
- Überdurchschnittlich Empfindliche reagieren wohl auch auf „durchschnittliche Belastungen“.
- Von was sollte überhaupt ein Durchschnitt genommen werden?
- Vom omnipräsenten „Strahlenteppich“?
- Von den für einen bestimmten Frequenzbereich gefundenen Messwerten?
- Sollen die athermisch wirksamen Strahlungsintensitäts-Spitzenwerte oder die thermisch wirksamen durchschnittlichen SAR-Werte beachtet werden? ( viewtopic.php?p=45230&45230 )
- Soll auch noch die Pulsungs-Charaktereristik beachtet werden?
Dr. Steiner weiterhin auf Seite 15: „[...] und Verschwinden der Beschwerden unter Elimination oder Reduktion der Belastung sind wichtige Kriterien für eine positive Plausibilitätsbeurteilung.“
Ein Beweis oder Nachweis eines kausalen Zusammenhangs einer EMF-Immission mit Symptomen ist heute noch nicht möglich, denn der wissenschaftliche Fortschritt wurde im Bereich der medizinischen Implikationen schwacher, athermisch wirkender EMF heute sehr wirksam aufgehalten, und zwar in strategischem Umfang, nämlich durch die angewandte Verdünnungsstrategie und weitere angewandte Antiforschungsstrategien, nämlich Unterdrückung, Ablenkung, Verheimlichung und Manipulation; zu diesen Strategien siehe Seite 772A von http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=54940 .
Wo immer im praktischen Leben kein strenger Beweis möglich ist, können starke Indizien einen Zusammenhang dermassen plausibel und wahrscheinlich erscheinen lassen, dass dennoch ein Urteil gefällt werden kann, - in der Wissenschaft wie vor Gericht. In der Juristik kommt strikten Beweisregeln zum Schutz der Verdächtigen und Angeklagten vor Falschanschuldigungen und Fehlurteilen eine ganz besondere Bedeutung zu, nicht ohne guten Grund gilt seit Römerzeiten in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. In der Gesundheitspolitik gilt das Vorsorgeprinzip, nach welchem im Zweifel der Schutz der menschlichen Gesundheit Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben soll. Im Zusammenhang mit EMF ist das wirtschaftliche Hauptinteresse die Erhaltung der bisherigen hohen Grenzwerte, mit denen sich viele Geräte und Anlagen wesentlich wirtschaftlicher mit abgesenkten Grenzwerten betreiben lassen. Wenn wir die Beweisregeln des Strafrechts auf die Beweisregeln des Vorsorgeprinzips übertragen, dann entsprechen in der Strahlenmedizin die Strahlungsgrenzwerte den Verdächtigen des Strafrechts, wobei die ICNIRP als Urheberin der Grenzwerte auch deren Verteidigung betreibt.
Da im Gesundheitswesen in dubio pro reo nicht gilt, was die Grenzwerte bei Anwendung des Vorsorgeprinzips im Prinzip leicht angreifbar und verletzlich macht, wird durch die ICNIRP und die interessierten Wirtschaftszweige ein sehr grosser Aufwand zur Verteidigung Strahlungsgrenzwerte vor der Bevölkerung betrieben, z.B. bisher circa 14‘000 Bioelectromagnetics-Studien mit Gesamtkosten in Millardenhöhe, Experimente mit dubiosem Versuchsdesign, wie z.B. Lerchls Hamster- und Mäusestudien, und auch organisatorische Vorkehrungen, wie ganz aktuell der Versuch von Röösli, Lerchl, Repacholi etc., eine Gegenorganisation zur IARC der WHO aufzuziehen.