Die Zeit: „Der unsichtbare Feind“

Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht » 1. September 2013 19:54

Hier geht's zum Beschluss des Landgerichts Bremen:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/249 ... 8.2013.pdf

Streitwert 25.000 Euro... Das wird für den Unterlegenen nicht billig, wenns zur Hauptverhandlung kommen sollte...

Nordlicht

Hans-U. Jakob
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Re: Diagnose-Funk Stellungnahme und Analyse

Beitrag von Hans-U. Jakob » 2. September 2013 09:56

Nordlicht hat geschrieben:
Mahner hat geschrieben:Diagnose-Funk Stellungnahme und Analyse zur ZEIT-Titelgeschichte „Der unsichtbare Feind“
...
Zur ausführlichen Stellungnahme hier klicken: http://www.elektrosmognews.de/news/20130826_180510.html
Das sieht mir im Moment eher nach einer Fehl-"Diagnose" aus ;-)

Der Verein für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte e.V., der die "Stellungnahme" von Diagnose Funk ebenfalls leichtfertigerweise verbreitet hatte, musste das Pamphlet aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bremen von seiner Website entfernen:

http://www.elektrosensibel-muenchen.de/ ... -zeit.html

Nordlicht
Wie viel hat jetzt der Deutsche Staat an den Mobilfunkkonzessionen verdient. Waren das jetzt 5 oder 50 Milliarden?
In der Schweiz war es 1 Milliarde und die UNI Basel kassiert jährlich 71 Millionen an Sponsering durch die Industrie.
Vielleicht kommt es jetzt ans Tageslicht was die Jacobs-UNI in Bremen so an Sponsoren-Geldern einnimmt.
Wir wünschen der DF jedenfalls viel Erfolg.
Hans-U. Jakob (gigaherz.ch)

Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht » 2. September 2013 11:52

Ach, Herr Jacob, es geht bei einer möglichen Hauptverhandlung in dieser Sache doch nicht um Erlöse aus Frequenzversteigerungen oder irgendwelche Sponsorengelder, sondern ausschließlich darum, ob es sich bei den beanstandeten Passagen in dem Pamphlet von Diagnose Funk um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.

Nordlicht

Eva Weber
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Persönlichkeitsrecthe

Beitrag von Eva Weber » 2. September 2013 14:00

Nordlicht hat geschrieben: . . die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.
Er achtet sehr auf seine Persönlichkeitsrechte, während er auf denen anderer herumtrampelt.

Eva Weber

Wuff

Wahr oder unwahr

Beitrag von Wuff » 2. September 2013 15:05

Nordlicht hat geschrieben:Ach, Herr Jacob, es geht bei einer möglichen Hauptverhandlung in dieser Sache doch nicht um Erlöse aus Frequenzversteigerungen oder irgendwelche Sponsorengelder, sondern ausschließlich darum, ob es sich bei den beanstandeten Passagen in dem Pamphlet von Diagnose Funk um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.

Nordlicht
Es geht zuerst darum, grundsätzlich durch die Verfassung geschützte Meinungsäusserungen von Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden, und dann geht bei den Tatsachenbehauptungen darum, ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, und danach, ob vorsätzlich unwahre Aussagen getätigt wurden, und ob dieses getan wurde, um der Person Lerchl zu schaden,

Die zweite beanstandete Aussage bestand aus den Teilaussagen:
  • 2a) Lerchl sei weder unabhänglg noch kritisch.
  • 2b) Lerchl sei ein Vertreter von Bundesregierung und Industrie.
  • 2c) Lerchl sei mit hohen Posten und Forschungsbeiträgen belohnt worden; offen bleibt, ob auf eigenen Antrag.
Aus dem Zusammenhang des Artikels heraus geht es um EMF und ihre Wirkung auf die menschliche Gesundheit. An der Emission von EMF mindestens auf dem heutigen sowie an den mit EMF-Emissionen verbundenen Aktivitäten sind bestimmte Wirtschaftszweige und der Staat finanziell interessiert, sei es durch Kostenersparnis oder durch Lizenzeinnahmen.

Von wem oder wem gegenüber soll Lerchl abhängig oder unkritisch sein? Gemeint sind wohl der Staat und die EMF-emittierenden Branchen. Das Verhalten von Lerchl deutet nicht darauf hin, dass er ein Mobilfunkgegner sei, - allerdings gibt er durch seine Funktion als der Hofwissenschaftler des sog. Informationszentrums gegen Mobilfunk missverständliche Signale.

Lerchl fällt beim IZ"g"MF allerdings durch unkritischen und miltitanten Aktivismus gegen die von ihm als "Elektrosensible" bezeichneten EMF-Geschädigten auf, wobei er regelmässig behauptet, er tue dieses als Privatmann. Diese Militanz deutet eher nicht auf einen einem Wissenschaflter gebührenden Abstand von den EMF-emittierenden Branchen hin zu deren Schademissionen er regelmässig Studien und Gutachten verfasst.

In der gemäss dem Beschluss ( https://dl.dropboxusercontent.com/u/249 ... 8.2013.pdf ) beanstandeten Passage steht - anders als Lerchl zur Erreichung der einstweiligen Verfügung mit Schweigegebot an seine Gegner behauptete - überhaupt nicht, Lerchl habe seine Gutachten etc. aus dem Grund bewusst einseitig erstellt, um Gegenleistungen zu erhalten. Der Richter liess sich wohl vom seiner Spektabilität beeindrucken und enschüchtern, und prüfte haher den Antrag nicht auf Übereinstimmung mit dem beanstandeten Zitat, - er wäre nicht der erste Richter, dem es so ergeht.


- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -


Es ist rechtlich heikel, die Arbeit von Lerchl zu kritisisiern, denn er nimmt solche Kritik persönlich und rennt gleich zum Kadi ( viewtopic.php?t=35695 ), statt sachlich auf die Argumente einzugehen. Wenn er etwas persönlich nimmt, dann kommt es vor, dass er entweder übertreibt bis zur falschn Anschuldigung bzw. zum falschen Verdacht, oder dass er mit Akten und Urkunden belegte Fakten ganz einfach leugnet. In diesem Umfeld tut man Diagnose-Funk und sich selbst keinen Dienst, Unbewiesenes zu behaupten, aber noch weniger, Fakten zu verschweigen.

Ostlicht

unwahre Tatsachenbehauptungen

Beitrag von Ostlicht » 2. September 2013 16:16

" unwahre Tatsachenbehauptungen "
Was ist denn das?
:D
Ich sage es ja immer wieder, Gehirn durch Funk gestört..........
Polnisch rückwärts.....

Hans-U. Jakob
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Beitrag von Hans-U. Jakob » 2. September 2013 17:30

Nordlicht hat geschrieben:Ach, Herr Jacob, es geht bei einer möglichen Hauptverhandlung in dieser Sache doch nicht um Erlöse aus Frequenzversteigerungen oder irgendwelche Sponsorengelder, sondern ausschließlich darum, ob es sich bei den beanstandeten Passagen in dem Pamphlet von Diagnose Funk um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.

Nordlicht
Das Nordlicht ist natürlich viel zu schwach um hier irgendwelche Zusammenhänge zu sehen. Bei genügend Tageslicht und mit Weitblick von den Schweizer Bergen aus, sieht das dann schon ganz anders aus.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

Nordlicht
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Re: Persönlichkeitsrecthe

Beitrag von Nordlicht » 2. September 2013 20:44

Eva Weber hat geschrieben:... Er achtet sehr auf seine Persönlichkeitsrechte, während er auf denen anderer herumtrampelt.
Liebe Frau Weber,

auch "andere" Personen können den Rechtsweg beschreiten, wenn sie meinen, dass sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden sind. Das ist doch überhaupt kein Problem.

Schwieriger wird allerdings, wenn der "Verletzte" z.B. in Deutschland wohnt und der "Verletzer" in einem anderen Land, beispielsweise in der Schweiz. Ich habe den Eindruck, dass Personen in solchen Situationen manchmal besonders ausfällig werden, weil sie meinen, sie könnten dafür nicht belangt werden.

Nordlicht

Nordlicht
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Re: unwahre Tatsachenbehauptungen

Beitrag von Nordlicht » 2. September 2013 22:07

Ostlicht hat geschrieben:" unwahre Tatsachenbehauptungen "
Was ist denn das? ...
DIE Frage ist aber nicht ernst gemeint, oder?

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind - wie man aus der Bezeichnung unschwer entnehmen kann - Behauptungen unwahrer Tatsachen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenb ... _Tatsachen

Kopfschüttelnd
Nordlicht

paulenspaten3

unwahre Tatsachenbehauptungen - erklärt für hessische Stiere

Beitrag von paulenspaten3 » 2. September 2013 23:32

Ostlicht hat geschrieben:" unwahre Tatsachenbehauptungen "
Was ist denn das?
:D
Ich sage es ja immer wieder, Gehirn durch Funk gestört..........
Polnisch rückwärts.....
Wie hat "Doris" neulich ganz richtig geschrieben: Erst informieren, bevor man schreibt, damit man später nicht ganz so dumm dasteht.

Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist ein Terminus de Jure und wird leicht verständlich hier erklärt:
http://www.wbs-law.de/taetigkeitsgebiet ... auptungen/

Gast

Re: Persönlichkeitsrecthe

Beitrag von Gast » 3. September 2013 07:27

Nordlicht hat geschrieben: auch "andere" Personen können den Rechtsweg beschreiten, wenn sie meinen, dass sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden sind. Das ist doch überhaupt kein Problem.
Nordlicht
Bloß nicht gegenüber diesem A.L. ! Es geht den Freichorstrategen der MF-Industrie nur darum, Kapazitäten der Kritiker zu binden und dabei in der Öffentlichkeit den Eindruck eines allgemeinen Kampfgewühles zu inszenieren, damit sich keinermehr aus der Deckung traut.

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Hans-U. Jakob
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Re: unwahre Tatsachenbehauptungen

Beitrag von Hans-U. Jakob » 3. September 2013 08:59

Nordlicht hat geschrieben:
Ostlicht hat geschrieben:" unwahre Tatsachenbehauptungen "
Was ist denn das? ...
DIE Frage ist aber nicht ernst gemeint, oder?

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind - wie man aus der Bezeichnung unschwer entnehmen kann - Behauptungen unwahrer Tatsachen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenb ... _Tatsachen

Kopfschüttelnd
Nordlicht
Ach sooo ist das. Sind sie aber ein Gescheiter.!
Und was wahr oder unwahr ist, entscheiden natürlich Sie oder die Maulhelden von der Zinnienstrasse 12 in München.

Also wahr ist:
Die UNI Basel erhält von der Industrie jährlich Sponsorengelder in der Höhe von 71 Millionen. Die UNI Bern 23 Millionen und die UNI Freiburg (CH) bescheidene 12 Millionen. (Quelle Berner Zeitung)

Und unwahr ist:
Dass die private Jacobs UNI in Bremen ebenfalls von der Industrie gesponsert wird. Weil dort Professoren und Dozenten ehrenamtlich arbeiten.

Oder stelle ich da wieder unwahre Tatsachenbehauptungen auf?
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

Wuff

Wahr oder unwahr? (2)

Beitrag von Wuff » 3. September 2013 09:32

Wir haben in viewtopic.php?p=66033#66033 gesehen, dass zwischen der von Lerch beanstandeten Quelle und seiner Beanstandung bzw. der Begründung der einstweiligen Verfügung durch das Gericht ganz erhebliche Diskrepanzen bestehen.

Wir setzen unsere Analyse des Gerichtsbeschlusses zur einstweiligen Verfügung gegen Diagnose-Funk ( https://dl.dropboxusercontent.com/u/249 ... 8.2013.pdf ) fort. Wir versuchen die Unterscheidung, was durch die Verfassung geschützte Meinungsäusserungen und was Tatsachenbehauptungen sind, und versuchen die Prüfung der Tatsachenbehauptungen auf den Wahrheitsgehalt und ob vorsätzlich unwahre Aussagen getätigt wurden, und wenn ja, ob solches beabsichtigt und geeignet war, Lerchl persönlich zu schaden.

Die erste beanstandete Aussage bestand aus den Teilaussagen:
  • 1a) Lerchl sei von der Teilnahme im IARC Ausschuss der WHO ausgeschlossen worden.
  • 1b) Der IARC Ausschuss der WHO beurteile das Krebsrisiko.
  • 1c) Der Ausschluss sei wegen Lerchls Industrienähe erfolgt.
  • 1d) Die Industrienähe Lerchls sei eindeutig.
Zu 1a):
Zur behaupteten Tatsache des Ausschlusses von der Teilnahme gibt es mEn (meiner Erinnerung nach) mehrere nacheinander veröffentlichte Mitteilungen der IARC und sowie Kommentare von Teilnehmern des Ausschusses. Diese Angelegenheit habe ich zuvor nicht näher beobachtet oder gar verfolgt. Vielleicht kann jemand Dokumente verlinken, wenn möglich zur Originalquelle.

Zu 1b):
Die Aufgabe der IARC im Rahmen der WHO dürfte unbestritten sein.

Zu 1c):
Meiner Erinnerung nach wurde die Nähe Lerchls zu EMF-emittierenden Branchen diskutiert. In welcher Phase der Entscheidung über den Ausschluss genau dieses als Begründung gebracht wurde, kann wahrscheinlich aus den Quelle zu 1a) abgeleitet werden.

Zu 1d):
Hier gilt es zu unterscheiden, was die IARC zur Eindeutigkeit der Industriennähe geschrieben hat, und ob eine solche unabhängig von dieser Aussage besteht.

Die Aussagen 1a) bis 1d) müssen noch darauf überprüft werden, ob es sich dabei um Meinungsäusserungen, Tatsachenbehauptungen oder um mit Meinung gemischte Tatsachenbehauptungen handelt. Bei den Meinungen und den gemischten Tatsachenbehauptungen muss festgestellt werden, ob es sich um die Meinung von IARC, von Diagnose-Funk, von Lerchl und des Gerichts handelt. Das Gericht hatte auch bloss eine Meinung, denn beim Antrag auf einstweilige Verfügung war Lerchl nicht verpflichtet, Beweise zu erbringen, sondern lediglich, die mögliche Erfüllung eines Tatbestands glaubhaft darzustellen.

Nordlicht
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Re: Wahr oder unwahr? (2)

Beitrag von Nordlicht » 3. September 2013 12:12

Wuff hat geschrieben:Wir haben in viewtopic.php?p=66033#66033 gesehen, dass zwischen der von Lerch beanstandeten Quelle und seiner Beanstandung bzw. der Begründung der einstweiligen Verfügung durch das Gericht ganz erhebliche Diskrepanzen bestehen. ...
Mit Verlaub: "Wir" sehen hier bisher lediglich, dass Sie Ihre private (offensichtlich laienhafte) Sicht der Dinge darlegen.

Nordlicht

Wuff

Re: Wahr oder unwahr? (2a)

Beitrag von Wuff » 3. September 2013 15:02

Wuff hat geschrieben: Zu 1a):
Zur behaupteten Tatsache des Ausschlusses von der Teilnahme gibt es mEn (meiner Erinnerung nach) mehrere nacheinander veröffentlichte Mitteilungen der IARC und sowie Kommentare von Teilnehmern des Ausschusses. Diese Angelegenheit habe ich zuvor nicht näher beobachtet oder gar verfolgt. Vielleicht kann jemand Dokumente verlinken, wenn möglich zur Originalquelle.

Ich wurde erinnert, dass der zerstreute Professor in seinem eigenen Heimatforum http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=44672 selbst ein ablehnendes Schreiben der IARC an ihn verlinkt hat: http://www.izgmf.de/Letter_Dr_Lerchl_26Oct10.pdf .

Vielleicht gibt es noch irgendwo eine sozusagen offizielle Übersetzung, die ich mit dem von Lerchl beanstandeten Text und seiner Beanstandung abgleichen könnte. Sonst muss ich eben selbst übersetzen.

Für die Analyse des Gerichtsbeschlusses auf die von Lerchl als unwahr bezeichneten Tatsachenbehauptungen von Diagnose-Funk fehlt noch der Brief Lerchls vom 20. Oktober 2010, auf den sich die IARC bezieht, sowie die weitere Korrespondenz zwischen IARC und Lerchl.

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