Die Zeit: „Der unsichtbare Feind“
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Re: Diagnose-Funk Stellungnahme und Analyse
Wie viel hat jetzt der Deutsche Staat an den Mobilfunkkonzessionen verdient. Waren das jetzt 5 oder 50 Milliarden?Nordlicht hat geschrieben:Das sieht mir im Moment eher nach einer Fehl-"Diagnose" ausMahner hat geschrieben:Diagnose-Funk Stellungnahme und Analyse zur ZEIT-Titelgeschichte „Der unsichtbare Feind“
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Zur ausführlichen Stellungnahme hier klicken: http://www.elektrosmognews.de/news/20130826_180510.html
Der Verein für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte e.V., der die "Stellungnahme" von Diagnose Funk ebenfalls leichtfertigerweise verbreitet hatte, musste das Pamphlet aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bremen von seiner Website entfernen:
http://www.elektrosensibel-muenchen.de/ ... -zeit.html
Nordlicht
In der Schweiz war es 1 Milliarde und die UNI Basel kassiert jährlich 71 Millionen an Sponsering durch die Industrie.
Vielleicht kommt es jetzt ans Tageslicht was die Jacobs-UNI in Bremen so an Sponsoren-Geldern einnimmt.
Wir wünschen der DF jedenfalls viel Erfolg.
Hans-U. Jakob (gigaherz.ch)
Ach, Herr Jacob, es geht bei einer möglichen Hauptverhandlung in dieser Sache doch nicht um Erlöse aus Frequenzversteigerungen oder irgendwelche Sponsorengelder, sondern ausschließlich darum, ob es sich bei den beanstandeten Passagen in dem Pamphlet von Diagnose Funk um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.
Nordlicht
Nordlicht
Persönlichkeitsrecthe
Er achtet sehr auf seine Persönlichkeitsrechte, während er auf denen anderer herumtrampelt.Nordlicht hat geschrieben: . . die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.
Eva Weber
Wahr oder unwahr
Es geht zuerst darum, grundsätzlich durch die Verfassung geschützte Meinungsäusserungen von Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden, und dann geht bei den Tatsachenbehauptungen darum, ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, und danach, ob vorsätzlich unwahre Aussagen getätigt wurden, und ob dieses getan wurde, um der Person Lerchl zu schaden,Nordlicht hat geschrieben:Ach, Herr Jacob, es geht bei einer möglichen Hauptverhandlung in dieser Sache doch nicht um Erlöse aus Frequenzversteigerungen oder irgendwelche Sponsorengelder, sondern ausschließlich darum, ob es sich bei den beanstandeten Passagen in dem Pamphlet von Diagnose Funk um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.
Nordlicht
Die zweite beanstandete Aussage bestand aus den Teilaussagen:
- 2a) Lerchl sei weder unabhänglg noch kritisch.
- 2b) Lerchl sei ein Vertreter von Bundesregierung und Industrie.
- 2c) Lerchl sei mit hohen Posten und Forschungsbeiträgen belohnt worden; offen bleibt, ob auf eigenen Antrag.
Von wem oder wem gegenüber soll Lerchl abhängig oder unkritisch sein? Gemeint sind wohl der Staat und die EMF-emittierenden Branchen. Das Verhalten von Lerchl deutet nicht darauf hin, dass er ein Mobilfunkgegner sei, - allerdings gibt er durch seine Funktion als der Hofwissenschaftler des sog. Informationszentrums gegen Mobilfunk missverständliche Signale.
Lerchl fällt beim IZ"g"MF allerdings durch unkritischen und miltitanten Aktivismus gegen die von ihm als "Elektrosensible" bezeichneten EMF-Geschädigten auf, wobei er regelmässig behauptet, er tue dieses als Privatmann. Diese Militanz deutet eher nicht auf einen einem Wissenschaflter gebührenden Abstand von den EMF-emittierenden Branchen hin zu deren Schademissionen er regelmässig Studien und Gutachten verfasst.
In der gemäss dem Beschluss ( https://dl.dropboxusercontent.com/u/249 ... 8.2013.pdf ) beanstandeten Passage steht - anders als Lerchl zur Erreichung der einstweiligen Verfügung mit Schweigegebot an seine Gegner behauptete - überhaupt nicht, Lerchl habe seine Gutachten etc. aus dem Grund bewusst einseitig erstellt, um Gegenleistungen zu erhalten. Der Richter liess sich wohl vom seiner Spektabilität beeindrucken und enschüchtern, und prüfte haher den Antrag nicht auf Übereinstimmung mit dem beanstandeten Zitat, - er wäre nicht der erste Richter, dem es so ergeht.
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Es ist rechtlich heikel, die Arbeit von Lerchl zu kritisisiern, denn er nimmt solche Kritik persönlich und rennt gleich zum Kadi ( viewtopic.php?t=35695 ), statt sachlich auf die Argumente einzugehen. Wenn er etwas persönlich nimmt, dann kommt es vor, dass er entweder übertreibt bis zur falschn Anschuldigung bzw. zum falschen Verdacht, oder dass er mit Akten und Urkunden belegte Fakten ganz einfach leugnet. In diesem Umfeld tut man Diagnose-Funk und sich selbst keinen Dienst, Unbewiesenes zu behaupten, aber noch weniger, Fakten zu verschweigen.
unwahre Tatsachenbehauptungen
" unwahre Tatsachenbehauptungen "
Was ist denn das?
Ich sage es ja immer wieder, Gehirn durch Funk gestört..........
Polnisch rückwärts.....
Was ist denn das?
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Das Nordlicht ist natürlich viel zu schwach um hier irgendwelche Zusammenhänge zu sehen. Bei genügend Tageslicht und mit Weitblick von den Schweizer Bergen aus, sieht das dann schon ganz anders aus.Nordlicht hat geschrieben:Ach, Herr Jacob, es geht bei einer möglichen Hauptverhandlung in dieser Sache doch nicht um Erlöse aus Frequenzversteigerungen oder irgendwelche Sponsorengelder, sondern ausschließlich darum, ob es sich bei den beanstandeten Passagen in dem Pamphlet von Diagnose Funk um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Herrn Dr. Lerchl in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen.
Nordlicht
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Re: Persönlichkeitsrecthe
Liebe Frau Weber,Eva Weber hat geschrieben:... Er achtet sehr auf seine Persönlichkeitsrechte, während er auf denen anderer herumtrampelt.
auch "andere" Personen können den Rechtsweg beschreiten, wenn sie meinen, dass sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden sind. Das ist doch überhaupt kein Problem.
Schwieriger wird allerdings, wenn der "Verletzte" z.B. in Deutschland wohnt und der "Verletzer" in einem anderen Land, beispielsweise in der Schweiz. Ich habe den Eindruck, dass Personen in solchen Situationen manchmal besonders ausfällig werden, weil sie meinen, sie könnten dafür nicht belangt werden.
Nordlicht
Re: unwahre Tatsachenbehauptungen
DIE Frage ist aber nicht ernst gemeint, oder?Ostlicht hat geschrieben:" unwahre Tatsachenbehauptungen "
Was ist denn das? ...
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind - wie man aus der Bezeichnung unschwer entnehmen kann - Behauptungen unwahrer Tatsachen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenb ... _Tatsachen
Kopfschüttelnd
Nordlicht
unwahre Tatsachenbehauptungen - erklärt für hessische Stiere
Wie hat "Doris" neulich ganz richtig geschrieben: Erst informieren, bevor man schreibt, damit man später nicht ganz so dumm dasteht.Ostlicht hat geschrieben:" unwahre Tatsachenbehauptungen "
Was ist denn das?
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Polnisch rückwärts.....
Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist ein Terminus de Jure und wird leicht verständlich hier erklärt:
http://www.wbs-law.de/taetigkeitsgebiet ... auptungen/
Re: Persönlichkeitsrecthe
Bloß nicht gegenüber diesem A.L. ! Es geht den Freichorstrategen der MF-Industrie nur darum, Kapazitäten der Kritiker zu binden und dabei in der Öffentlichkeit den Eindruck eines allgemeinen Kampfgewühles zu inszenieren, damit sich keinermehr aus der Deckung traut.Nordlicht hat geschrieben: auch "andere" Personen können den Rechtsweg beschreiten, wenn sie meinen, dass sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden sind. Das ist doch überhaupt kein Problem.
Nordlicht
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Re: unwahre Tatsachenbehauptungen
Ach sooo ist das. Sind sie aber ein Gescheiter.!Nordlicht hat geschrieben:DIE Frage ist aber nicht ernst gemeint, oder?Ostlicht hat geschrieben:" unwahre Tatsachenbehauptungen "
Was ist denn das? ...
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind - wie man aus der Bezeichnung unschwer entnehmen kann - Behauptungen unwahrer Tatsachen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenb ... _Tatsachen
Kopfschüttelnd
Nordlicht
Und was wahr oder unwahr ist, entscheiden natürlich Sie oder die Maulhelden von der Zinnienstrasse 12 in München.
Also wahr ist:
Die UNI Basel erhält von der Industrie jährlich Sponsorengelder in der Höhe von 71 Millionen. Die UNI Bern 23 Millionen und die UNI Freiburg (CH) bescheidene 12 Millionen. (Quelle Berner Zeitung)
Und unwahr ist:
Dass die private Jacobs UNI in Bremen ebenfalls von der Industrie gesponsert wird. Weil dort Professoren und Dozenten ehrenamtlich arbeiten.
Oder stelle ich da wieder unwahre Tatsachenbehauptungen auf?
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Wahr oder unwahr? (2)
Wir haben in viewtopic.php?p=66033#66033 gesehen, dass zwischen der von Lerch beanstandeten Quelle und seiner Beanstandung bzw. der Begründung der einstweiligen Verfügung durch das Gericht ganz erhebliche Diskrepanzen bestehen.
Wir setzen unsere Analyse des Gerichtsbeschlusses zur einstweiligen Verfügung gegen Diagnose-Funk ( https://dl.dropboxusercontent.com/u/249 ... 8.2013.pdf ) fort. Wir versuchen die Unterscheidung, was durch die Verfassung geschützte Meinungsäusserungen und was Tatsachenbehauptungen sind, und versuchen die Prüfung der Tatsachenbehauptungen auf den Wahrheitsgehalt und ob vorsätzlich unwahre Aussagen getätigt wurden, und wenn ja, ob solches beabsichtigt und geeignet war, Lerchl persönlich zu schaden.
Die erste beanstandete Aussage bestand aus den Teilaussagen:
Zur behaupteten Tatsache des Ausschlusses von der Teilnahme gibt es mEn (meiner Erinnerung nach) mehrere nacheinander veröffentlichte Mitteilungen der IARC und sowie Kommentare von Teilnehmern des Ausschusses. Diese Angelegenheit habe ich zuvor nicht näher beobachtet oder gar verfolgt. Vielleicht kann jemand Dokumente verlinken, wenn möglich zur Originalquelle.
Zu 1b):
Die Aufgabe der IARC im Rahmen der WHO dürfte unbestritten sein.
Zu 1c):
Meiner Erinnerung nach wurde die Nähe Lerchls zu EMF-emittierenden Branchen diskutiert. In welcher Phase der Entscheidung über den Ausschluss genau dieses als Begründung gebracht wurde, kann wahrscheinlich aus den Quelle zu 1a) abgeleitet werden.
Zu 1d):
Hier gilt es zu unterscheiden, was die IARC zur Eindeutigkeit der Industriennähe geschrieben hat, und ob eine solche unabhängig von dieser Aussage besteht.
Die Aussagen 1a) bis 1d) müssen noch darauf überprüft werden, ob es sich dabei um Meinungsäusserungen, Tatsachenbehauptungen oder um mit Meinung gemischte Tatsachenbehauptungen handelt. Bei den Meinungen und den gemischten Tatsachenbehauptungen muss festgestellt werden, ob es sich um die Meinung von IARC, von Diagnose-Funk, von Lerchl und des Gerichts handelt. Das Gericht hatte auch bloss eine Meinung, denn beim Antrag auf einstweilige Verfügung war Lerchl nicht verpflichtet, Beweise zu erbringen, sondern lediglich, die mögliche Erfüllung eines Tatbestands glaubhaft darzustellen.
Wir setzen unsere Analyse des Gerichtsbeschlusses zur einstweiligen Verfügung gegen Diagnose-Funk ( https://dl.dropboxusercontent.com/u/249 ... 8.2013.pdf ) fort. Wir versuchen die Unterscheidung, was durch die Verfassung geschützte Meinungsäusserungen und was Tatsachenbehauptungen sind, und versuchen die Prüfung der Tatsachenbehauptungen auf den Wahrheitsgehalt und ob vorsätzlich unwahre Aussagen getätigt wurden, und wenn ja, ob solches beabsichtigt und geeignet war, Lerchl persönlich zu schaden.
Die erste beanstandete Aussage bestand aus den Teilaussagen:
- 1a) Lerchl sei von der Teilnahme im IARC Ausschuss der WHO ausgeschlossen worden.
- 1b) Der IARC Ausschuss der WHO beurteile das Krebsrisiko.
- 1c) Der Ausschluss sei wegen Lerchls Industrienähe erfolgt.
- 1d) Die Industrienähe Lerchls sei eindeutig.
Zur behaupteten Tatsache des Ausschlusses von der Teilnahme gibt es mEn (meiner Erinnerung nach) mehrere nacheinander veröffentlichte Mitteilungen der IARC und sowie Kommentare von Teilnehmern des Ausschusses. Diese Angelegenheit habe ich zuvor nicht näher beobachtet oder gar verfolgt. Vielleicht kann jemand Dokumente verlinken, wenn möglich zur Originalquelle.
Zu 1b):
Die Aufgabe der IARC im Rahmen der WHO dürfte unbestritten sein.
Zu 1c):
Meiner Erinnerung nach wurde die Nähe Lerchls zu EMF-emittierenden Branchen diskutiert. In welcher Phase der Entscheidung über den Ausschluss genau dieses als Begründung gebracht wurde, kann wahrscheinlich aus den Quelle zu 1a) abgeleitet werden.
Zu 1d):
Hier gilt es zu unterscheiden, was die IARC zur Eindeutigkeit der Industriennähe geschrieben hat, und ob eine solche unabhängig von dieser Aussage besteht.
Die Aussagen 1a) bis 1d) müssen noch darauf überprüft werden, ob es sich dabei um Meinungsäusserungen, Tatsachenbehauptungen oder um mit Meinung gemischte Tatsachenbehauptungen handelt. Bei den Meinungen und den gemischten Tatsachenbehauptungen muss festgestellt werden, ob es sich um die Meinung von IARC, von Diagnose-Funk, von Lerchl und des Gerichts handelt. Das Gericht hatte auch bloss eine Meinung, denn beim Antrag auf einstweilige Verfügung war Lerchl nicht verpflichtet, Beweise zu erbringen, sondern lediglich, die mögliche Erfüllung eines Tatbestands glaubhaft darzustellen.
Re: Wahr oder unwahr? (2)
Mit Verlaub: "Wir" sehen hier bisher lediglich, dass Sie Ihre private (offensichtlich laienhafte) Sicht der Dinge darlegen.Wuff hat geschrieben:Wir haben in viewtopic.php?p=66033#66033 gesehen, dass zwischen der von Lerch beanstandeten Quelle und seiner Beanstandung bzw. der Begründung der einstweiligen Verfügung durch das Gericht ganz erhebliche Diskrepanzen bestehen. ...
Nordlicht
Re: Wahr oder unwahr? (2a)
Wuff hat geschrieben: Zu 1a):
Zur behaupteten Tatsache des Ausschlusses von der Teilnahme gibt es mEn (meiner Erinnerung nach) mehrere nacheinander veröffentlichte Mitteilungen der IARC und sowie Kommentare von Teilnehmern des Ausschusses. Diese Angelegenheit habe ich zuvor nicht näher beobachtet oder gar verfolgt. Vielleicht kann jemand Dokumente verlinken, wenn möglich zur Originalquelle.
Ich wurde erinnert, dass der zerstreute Professor in seinem eigenen Heimatforum http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=44672 selbst ein ablehnendes Schreiben der IARC an ihn verlinkt hat: http://www.izgmf.de/Letter_Dr_Lerchl_26Oct10.pdf .
Vielleicht gibt es noch irgendwo eine sozusagen offizielle Übersetzung, die ich mit dem von Lerchl beanstandeten Text und seiner Beanstandung abgleichen könnte. Sonst muss ich eben selbst übersetzen.
Für die Analyse des Gerichtsbeschlusses auf die von Lerchl als unwahr bezeichneten Tatsachenbehauptungen von Diagnose-Funk fehlt noch der Brief Lerchls vom 20. Oktober 2010, auf den sich die IARC bezieht, sowie die weitere Korrespondenz zwischen IARC und Lerchl.